Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Aufgaben des präventiven Kinder- und Jugendschutzes im Amt für Jugend und Familie unterteilen sich in folgende Inhalte mit unterschiedlichen Rechtsnormen:

 

 

1.    Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

 

Methodisch orientiert sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz enstpr. § 14 SGB VIII auf die primäre und sekundäre Prävention, d.h. die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen zur Aufklärung über die verschiedenen gesellschaftlich verursachten Gefährdungspotentiale (Primärprävention) und an Kinder und Jugendliche in spezifischen Gefährdungsmilieus (Sekundärprävention; z.B. besondere Gefährdungsmerkmale aufgrund der Peergroup, des sozialen Milieus, der genutzten Örtlichkeiten, des lebensphasenbedingten Verhaltens).

Prävention geschieht unter anderem durch Information, Aufklärung, Projekte, Theaterreihen. Die wichtigsten Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind die

  • Suchtprävention (legale und illegale Drogen sowie substanzunabhängige Suchtgefahren)
  • Gewaltprävention (einschließlich der Radikalisierungsprävention)
  • Medienerziehung (Jugendmedienschutz).

 

Des Weiteren gehört der Vollzug des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes als hoheitliche Aufgabe zum Arbeitsfeld des Amtes für Jugend und Familie. Dazu zählen:

 

  • Vollzug des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
  • Vollzug des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG); Trägervereinbarungen im Bereich der Jugendarbeit und der Kindertagesbetreuung
  • Vollzug des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)

 

 

2.    Suchtprävention

 

Für den Bereich der Suchtprävention wurde im Jahre 1998 eine öffentlich geförderte Suchtpräventionsfachstelle im Umfang einer 50% Fachstelle eingerichtet. Grundlage heute ist die im Jugendhilfeausschuss beschlossene „Konzeption für Suchtpräventive Arbeit im Landkreis Würzburg“ (Oktober 2014). Zunächst wurde in drei Bereichen je ein Parcours zu folgenden Themen entwickelt:

  • Rauchen: „Leben auf der Kippe“
  • Alkohol „KiK – Klar im Kopf“
  • Illegale Drogen / legal highs „frei statt high“.

Jeder Parcours arbeitet mit jugendgerechten Methoden und wird vor allem an Schulen im Landkreis eingesetzt. Deshalb gibt es begleitend dazu Unterrichtsmaterialien für Lehrerkräfte, d.h. die Nachhaltigkeit des präventiven Angebots soll durch begleitende Aktivitäten der Schule gesichert werden. Der neue „Präventionsparcours“, 2021 fertig gestellt, wir im Folgenden in einem begleitenden Infofilm vorgestellt.

 

 

Frau Sabrina Schmitt und Frau Claudia Ruhe stellen die Handlungsschwerpunkte der Suchtprävention vor.

 

 

  • Präventionsparcours zum Thema Rauchen
  • Landkreis-Social-Media-Kampagne mit dem Titel „Schicht mit Dicht“ Alkohol-/Drogenprävention für Jugendliche!
    Start 25.02.2022; Erläuterung anhand eines Stop-Motion Films
  • In diesem Zusammenhang Wettbewerb „Klar bleiben - Feiern ohne Rausch“; bundesweiter Schülerwettbewerb der BZgA:

Umsetzung auf regionaler Ebene mit dem Ziel Attraktivität zur Teilnahme erhöhen durch zusätzliche Gewinnchancen:

o   Teilnehmen können Schulklassen ab der 9. Jahrgangsstufe

o   Laufzeit 6 Wochen; Verzichterklärung im Klassenverband,
Vertrag mit Teilnahme: Klassenverband unterschreibt einen Vertrag mit dem Jugendamt und verzichtet auf riskantes Konsumieren und Rauschtrinken

o   Wöchentliche Befragung(öffentlich/anonym) und Ausfüllen eines Dokumentationsbogens

o   Wöchentliche online Rückmeldung der Teilnehmenden, ob „klar geblieben“ wurde

o   Unterrichtsbegleitende Materialien der BZgA und punktuelle Unterstützung durch die Präventionsfachstelle des Amtes für Jugend und Familie

o   Abschlussveranstaltung für alle teilnehmenden Klassen im Herbst 2022

o   Hauptpreis: Auslosung von 1.000 € für eine Schulklasse + Trostpreise

 

 

 

Der Preis i.H.v. 1.000 € wurde nicht in den Haushaltsberatungen 2022 berücksichtigt, da zum damaligen Zeitpunkt noch nicht geplant. Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten. Die erforderlichen Mittel können aus dem laufenden Haushalt für präventiven Jugendschutz entnommen werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie zu, im Rahmen des suchtpräventiven Projektes „Schicht mit Dicht“ einen Hauptpreis i.H.v. 1.000 € für die Gewinnerschulklasse zur Verfügung zu stellen. Die Mittel stehe im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Kreisrat Zorn betont die Notwenigkeit, dass Thema Sozial-Media-Sucht künftig noch stärker als Haltungsfeld des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu thematisieren.

Der Kreisjugendring weist darauf hin, dass die Sozial-Media Auftritte des Landkreises zum Beispiel bei Instagram Jugendliche nicht erreicht, da für diese Zielgruppe zu wenig Interessant. Der Landrat Eberth bestätigt dies, weist aber darauf hin, dass die Sozial-Media Angebote des Landratsamtes die Eltern sehr gut erreichen. Dennoch muss man sich in Zukunft verstärkt mit dem Thema der Erreichbarkeit der Jugendlichen befassen.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag des Amtes für Jugend und Familie zu, im Rahmen des suchtpräventiven Projektes „Schicht mit Dicht“ einen Hauptpreis i.H.v. 1.000 € für die Gewinnerschulklasse zur Verfügung zu stellen. Die Mittel stehe im Jugendhilfehaushalt zur Verfügung.