Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Mit der Neuorganisation des Zentralen Fachbereichs 2 (Kasse und Vollstreckung) mit Wirkung vom 18.05.2020 wurde der Tarifbeschäftigten Frau Verena ROST die stellvertretende Leitung übertragen.

 

Nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 LKrO hat der Landkreis einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen.

 

Eine förmliche Bestellung von Frau Rost zur stellvertretenden Kassenverwalterin ist bis dato nicht erfolgt. Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, Frau Rost mit sofortiger Wirkung zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Landkreises Würzburg zu bestellen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Tarifbeschäftigte Frau Verena ROST wird mit sofortiger Wirkung gem. Art. 86 Abs. 2 Satz 1 LKrO zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Landkreises Würzburg bestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth stellt Frau Rost anhand der Präsentation vor und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

 

Die Tarifbeschäftigte Frau Verena ROST wird mit sofortiger Wirkung gem. Art. 86 Abs. 2 Satz 1 LKrO zur stellvertretenden Kassenverwalterin des Landkreises Würzburg bestellt.


Zur weiteren Veranlassung an SFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, ZFB 2