Sitzung: 21.02.2022 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
I.
Erhöhung des Deckungsrings 31 Asylbewerberleistungen
überplanmäßige
Ausgaben in Höhe von 135.000,00 €
Dringliche
Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages
Der Deckungsring 31 Asylbewerberleistungen
weist eine zu geringe Deckung auf, um die Leistungen für den Monat Dezember
2021 auszuzahlen.
Die Steigerung des Auszahlungsbetrages war
nicht vorhersehbar. Bis Ende 2020 wurden immer weniger Personen den dezentralen
und zentralen Asylunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises Würzburg
zugewiesen. Seit Januar 2021 ist eine Kehrtwende zu verzeichnen, sodass der
Landkreis Würzburg, zusätzlich zu den nun voll belegten Unterkünften, durch die
Regierung von Unterfranken gebeten wurde neue Unterkünfte anzumieten. Nachdem
die Ausgaben für den Deckungsring 31 die geplanten Haushaltsmittel bereits
übersteigen, ist es notwendig weitere 135.000,00 € an Mitteln im Haushaltsjahr
2021 zur Verfügung zu stellen, um die noch zu erwartenden Hilfen auszahlen zu
können.
Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 €
beim Kreistag.
Da ein Beschluss des Kreistages nicht zeitnah
eingeholt werden konnte und nachdem die Bereitstellung der Mittel in Höhe von
135.000,00 € unaufschiebbar war (Zahlungslauf Dezember 2021), erfolgte diese im
Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages.
Der Kreistag nimmt die Information über die
dringliche Anordnung des Landrats gem. § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung des
Kreistages i.V.m. Art. 24 Abs. 3 Landkreisordnung zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Kreisrat Seifert stellt den Antrag über eine Intensivierung des Sachverhaltes.
Landrat Eberth lässt darüber abstimmen:
Abstimmung Ja: 2 Nein: 60
Ergebnis mehrheitlich abgelehnt
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3 / FB 32
Zur Kenntnis an ZFB 1
/ ZB / KrPA