Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

I.    Erhöhung des Deckungsrings 31 Asylbewerberleistungen

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 135.000,00 €

 

 

Dringliche Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages

 

 

Der Deckungsring 31 Asylbewerberleistungen weist eine zu geringe Deckung auf, um die Leistungen für den Monat Dezember 2021 auszuzahlen.

Die Steigerung des Auszahlungsbetrages war nicht vorhersehbar. Bis Ende 2020 wurden immer weniger Personen den dezentralen und zentralen Asylunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises Würzburg zugewiesen. Seit Januar 2021 ist eine Kehrtwende zu verzeichnen, sodass der Landkreis Würzburg, zusätzlich zu den nun voll belegten Unterkünften, durch die Regierung von Unterfranken gebeten wurde neue Unterkünfte anzumieten. Nachdem die Ausgaben für den Deckungsring 31 die geplanten Haushaltsmittel bereits übersteigen, ist es notwendig weitere 135.000,00 € an Mitteln im Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung zu stellen, um die noch zu erwartenden Hilfen auszahlen zu können.

 

Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € beim Kreistag.

 

Da ein Beschluss des Kreistages nicht zeitnah eingeholt werden konnte und nachdem die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 135.000,00 € unaufschiebbar war (Zahlungslauf Dezember 2021), erfolgte diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats gem. § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 24 Abs. 3 Landkreisordnung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Seifert stellt den Antrag über eine Intensivierung des Sachverhaltes.

 

Landrat Eberth lässt darüber abstimmen:

 

 

Abstimmung                Ja: 2                Nein: 60

 

Ergebnis                      mehrheitlich abgelehnt


Zur weiteren Veranlassung an GB 3 / FB 32

 

Zur Kenntnis an ZFB 1 / ZB / KrPA