Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 1

Sachverhalt:

 

Der Finanzplan ist aus dem Ergebnis- bzw. Finanzhaushalt in den Spalten Planung 2021 bis Planung 2025 und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfes ersichtlich.

Die Abschlusszahlen des Finanzplans stellen sich vorläufig wie folgt dar (in Euro):

Haushaltsjahr       Ergebnishaushalt                 Finanzhaushalt               Kreditaufnahmen

2021                        -15.236.234                            -26.426.429                                 5.000.000

2022                          -6.912.779                                  385.135                                 14.000.000

2023                            3.287.400                               1.027.885                                   8.000.000

2024                            4.580.240                               1.174.800                                   8.000.000

2025                            8.337.858                               2.287.158                                   4.000.000

Der Ergebnishaushalt weist für das Jahr 2022 einen Fehlbetrag aus. Dieser Fehlbetrag wird durch die bestehende Ergebnisrücklage gedeckt. Die negativen Salden des Finanzhaushaltes können bis zum Jahr 2025 mit den vorhandenen liquiden Mitteln ausgeglichen werden. Danach sind am Ende des Finanzplanungszeitraumes noch liquide Mittel in Höhe von ca. 2,29 Mio. € vorhanden.

Insgesamt wurde bei den Planungen im Finanzplanungszeitraum von einer im Jahr 2023 Erhöhung der Umlagekraft um 2,5 % zum Vorjahr ausgegangen. Der Ansatz der vorläufig gemeldeten Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wurde ebenfalls in den Jahren 2023 bis 2025 in den Haushalt aufgenommen.

Für die Finanzierung der beschlossenen und eingeplanten erheblichen Investitionen während des Finanzplanungszeitraums wurde für das Jahr 2022 eine Kreditaufnahme in Höhe von 14,0 Mio. €, für die Jahre 2023 und 2024 eine Kreditaufnahme in Höhe von je 8,0 Mio. €, sowie für das Jahr 2025 eine Kreditaufnahme in Höhe von 4,0 Mio. € eingeplant. Die Kreditermächtigung in Höhe von 5,0 Mio. € des Haushaltsjahres 2021 musste nicht in Anspruch genommen werden. Grund hierfür ist, dass die für 2021 eingeplanten Mittel für Investitionen nicht wie vorgesehen abfließen konnten.

Im Entwurf ist der Hebesatz der Kreisumlage mit 41,0 v.H. eingeplant. Die Haushaltsplanung erfolgte auf Grundlage des Finanzhaushaltes. Der Hebesatz wurde für den Finanzplanungszeitraum für die Jahre 2023 und 2024 mit 43 v.H., für das Jahr 2025 mit 45 v.H. eingeplant. Zudem wurde der Bezirksumlagehebesatz mit 20,0 v.H. eingeplant. Die Bezirksumlage wird um 0,2 %-Punkte sinken. Im Finanzplanungszeitraum wird von einem gleichbleibenden Hebesatz der Bezirksumlage ausgegangen.

Eine Erhaltung bzw. Senkung der Kreisumlage wird, über den Finanzplanungszeitraum gesehen, den Gestaltungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken. Spielräume bestehen nur dann, wenn in den kommenden Jahren Haushaltsverbesserungen erzielt werden können, die das Ergebnis der Finanzplanungsdaten wesentlich verbessern werden oder wenn im Entwurf vorgesehene Investitionsmaßnahmen über den Finanzplanungszeitraum hinaus auf das Jahr 2025 verschoben werden.

Der Hebesatz des Landkreises Würzburg liegt auch mit einer Erhöhung um 4%-Punkte weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt und im unterfränkischen Bereich im Durchschnitt.

Um die Ziele dieses Haushaltes, nämlich Schuldenabbau, eine Fortführung der Investitionstätigkeiten nicht zu gefährden ist eine konsequente Haushaltsdisziplin auch weiterhin unerlässlich. Dies vor allem auch deshalb, weil die hauptsächlich nach dem Finanzplanungszeitraum anfallenden Aufwendungen für die Sanierung der Mainklinik Ochsenfurt derzeit noch nicht absehbar sind.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der auf Grundlage des Finanzhaushaltes geplante Finanzplan der Jahre 2021 – 2025 (Stand: 03.12.2021) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.

 

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.

 

Landrat Eberth lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der auf Grundlage des Finanzhaushaltes geplante Finanzplan der Jahre 2021 – 2025 (Stand: 03.12.2021) wird vom Kreistag in der vorliegenden Fassung und den vorstehend genannten Abschlusszahlen angenommen. Die in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen sind in den Finanzplan einzuarbeiten.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB / KrPA