Anlage/n: Kostenübersicht Generalsanierung
Sachverhalt:
Der auf dem Finanzhaushalt geplante Entwurf des Haushaltes 2022 (Stand: 03.12.2021) wurde allen Mitgliedern des Kreistages über die Einstellung in das Ratsinformationssystem zu Verfügung gestellt.
1.
Eckdaten
des Haushaltsentwurfes
Im
Entwurf wurde ein Hebesatz der Kreisumlage in Höhe von 41,0 v.H. eingeplant und
ist damit gegenüber dem Vorjahr um 4 %-Punkte gestiegen. Im
Finanzplanungszeitraum wurde mit einem Hebesatz der Kreisumlage für den Finanzplanungszeitraum
im Jahr 2023 und 2024 mit 43 % und im Jahr 2025 mit 45 % geplant. Geschuldet
ist dies der ungewissen Entwicklung der Umlagekraft sowie den geplanten
erheblichen Investitionen im Hoch- und im Tiefbau. Über die tatsächliche Höhe
der Kreisumlage im Finanzplanungszeitraum muss jeweils unter Berücksichtigung
der Umlagekraft von Jahr zu Jahr entschieden werden.
Im
Vergleich zum Vorjahr ist die Umlagekraft um 2,8 % gestiegen. Die Bezirksumlage
wird um 0,2 % sinken. Die Finanzierung der eingeplanten Investitionsmaßnahmen
alleine aus Eigenmitteln und Investitionszuweisungen ist trotz der geplanten
Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage nicht möglich. Eine Darlehnsaufnahme in
Höhe von 14 Mio. € ist daher im Jahr 2022 vorsichtshalber eingeplant. In welcher
Höhe diese in Anspruch genommen werden muss, ist abhängig vom Fortgang der
Baumaßnahmen und dem daraus resultierenden Liquiditätsabfluss.
Aufgrund
des hohen Investitionsvolumens in den Finanzplanungsjahren (2023: 25,5 Mio. €,
2024: 26,8 Mio. €, 2025: 25,5 Mio. €) sowie zur Vermeidung eines
überproportionalen Anstieges der Kreisumlage, wurden entsprechende
Kreditaufnahmen mit je 8,0 Mio. € in den Finanzplanungsjahren 2023 und 2024
sowie 4,0 Mio. € im Finanzplanungsjahr 2025 eingeplant. Unter Berücksichtigung
dieser Planung ergibt sich am Ende des Finanzplanungszeitraumes voraussichtlich
noch ein Bestand an liquiden Mitteln in Höhe von ca. 2,287 Mio. €.
Es
wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahmen, soweit erforderlich, durch
zinsgünstige öffentliche Darlehen mit entsprechend tilgungsfreien Anlaufjahren
im Finanzplanungszeitraum finanziert werden können. Aus diesem Grund wurde
keine Erhöhung der Tilgungsleistungen eingeplant.
Der erwarteten wirtschaftlichen Situation in der Post-Corona-Zeit wurde dadurch Rechnung getragen, dass in den Finanzplanungsjahren 2023, 2024 und 2025 mit einer Erhöhung Umlagekraft mit 2,5 % zum Vorjahr geplant wurde. Bei der Bezirksumlage wurde von einem gleichbleibenden Hebesatz ausgegangen. Jedoch ist die Entwicklung der Bezirksumlage durch die in den kommenden Jahren vorgesehenen Zuständigkeitsreglungen noch völlig ungewiss. Für das Jahr 2022 und die Folgejahre wurden unveränderte Schlüsselzuweisungen eingeplant.
Bei
den Personalkosten wurde in den Finanzplanungsjahren der Ansatz des Vorjahres
jeweils um 3,0 v.H. erhöht.
Für
die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt wurde für den ersten Bauabschnitt in
den Jahren 2018 bis 2020 für den nicht durch Förderung gedeckten Eigenanteil
jährlich ein Betrag von 2,0 Mio. €, insgesamt 6,0 Mio. €, ausgezahlt. Für den
ersten Bauabschnitt mit Baukosten in Höhe von 30,0 Mio. € (geplante
Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023) wurde eine Förderung durch den
Freistaat Bayern in Höhe von 24,7 Mio. € zugesagt. Nachdem der bis 28.01.2022
bekannte und nicht durch Förderung gedeckte Eigenanteil in Höhe von 6,0 Mio. €
bereits geleistet wurde, ist seit 2021 die jährliche Zahlung in Höhe von 2,0
Mio. € ausgesetzt und ist nicht im Entwurf des Haushaltes 2022 veranschlagt.
Der
für das Jahr 2022 vom Kommunalunternehmen gemeldete Verlustausgleich aus dem
Bereich des ÖPNV in Höhe von 4,22 Mio. € wurde eingeplant und in den
Finanzplanungsjahren fortgeschrieben. Hinzu wurde noch der jährliche Verlust
der Main-Klinik Ochsenfurt (0,745 Mio. €) mit Pflegeschule (0,246 Mio. €) und
Haus-Ärzte MVZ (1.000 €) in den Haushalt 2022 und die Finanzplanung
aufgenommen. Ebenfalls für das Kommunalunternehmen abzudecken sind der
Pflegebereich mit jährlich 0,5 Mio. €, die Reinigungskosten mit jährlich
800.000 € sowie die Personalabrechnung mit jährlich 290.000 €.
Der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 08.11.2021
dem Kreistag empfohlen, die vorgestellten Investitionen sowie
Unterhaltungsmaßnahmen aus dem Bereich des Hoch- und des Straßenbaus, in die
Haushaltsplanung 2022 zu übernehmen. Eine Empfehlung an den Kreistag zur
Übernahme der Haushaltsansätze der Servicestelle Sport und Ehrenamt sowie für
Kulturförderung ist am 12.11.2021 durch den Ausschuss für Sport, Kultur und
Ehrenamt erfolgt. Der Entwurf des Jugendhilfehaushalts wurde vom
Jugendhilfeausschuss am 22.11.2021 ebenfalls zur Verabschiedung empfohlen.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass mit der eingeplanten Kreisumlage die Ziele, eine
erhebliche Verbesserung der Infrastruktur durch entsprechende Investitionen
möglichst über einen längeren Zeitraum erreicht werden können. Sollten sich die
Annahmen dieses Haushaltes wesentlich ändern (Erhöhung des Hebesatzes durch den
Bezirk, zusätzliche Belastung durch die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie,
höhere Steigerung der Personalkosten durch zusätzliche Aufgaben oder hohe
Tarifabschlüsse o.ä., Einbruch der Konjunktur), wird eine weitere Anhebung des
Hebesatzes abweichend von der Finanzplanung unausweichlich werden, sofern dies
nicht durch andere Maßnahmen wie den Verzicht auf Investitionen sowie sonstigen
Einsparungen kompensiert werden kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass nach
den derzeitigen Planungen über dem Finanzplanungszeitraum hinaus noch
erhebliche Beträge für die Sanierung der Main-Klinik Ochsenfurt aufzubringen
sind. Dies ist nach dem derzeitigen Planungsstand und erhöhtem Hebesatz der
Kreisumlage nicht aus Eigenmitteln möglich, wobei zugegebenermaßen eine
belastbare Aussage zu den finanziellen Verhältnissen des Landkreises im Jahre
2025 nicht möglich ist.
Der Entwurf mit den Rahmendaten wurde am 13.01.2022 der Vorstandschaft des Bay. Gemeindetages vorgestellt und von dieser als ausgeglichen und verständlich akzeptiert worden.
2.
neue
Anträge für den Haushalt 2022
Bis zur Einstellung der Beschlussvorlage am 11.02.2022 in das Ratsinformationssystem lagen keine neuen Anträge für den Haushalt 2022 vor. Sofern noch Anträge eingehen, werden diese zur Kreistagssitzung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
3.
Änderungen
zum Haushaltsentwurf 2022
Gegenüber dem Entwurf, haben sich mittlerweile die nachstehend aufgeführten Änderungen ergeben.
3.1 Erhöhung des Ansatzes für den Zweckverband Sing- und Musikschule (veranschlagt u.a. bei PK 26311000.531300) um 32.000,00 € auf 1.126.000 €
3.2 Erhöhung des Ansatzes bei PK 12811000.082900 um 8.000,00 € auf 58.000,00 € für die Beschaffung von 2 Defibrillatoren mit Zubehör für den Bereich „First Responder“
3.3 Erhöhung des Ansatzes für die Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung bei PK 11123000.531500 von 290.000,00 € auf 329.000,00 €. Die Erhöhung von 39.000,00 € beruht auf der Steigerung der Abrechnungsfälle.
3.4 Generalsanierung Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH:
Der in der Verwaltungsratssitzung des Kommunalunternehmens am 28.01.2022 mitgeteilte benötigte Eigenanteil in Höhe von 3,0 Mio. € ist nicht im Entwurf des Haushalts 2022 berücksichtigt. Eine Aufnahme dieser Auszahlung ist nicht ohne Gegenfinanzierung über die Erhöhung der Kreisumlage, Erhöhung der Kreditaufnahme bzw. Verschiebung von Investitionen möglich. Andernfalls wäre der Haushaltsausgleich sowie die mittelfristige Finanzplanung gefährdet.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass im 2. Halbjahr 2022 die Entwicklung des Mittelabflusses der im Investitionsprogramm veranschlagten Ansätze und der von der Main-Klinik geplante Mittelabfluss geprüft wird. Sollte sich abzeichnen, dass der in der Verwaltungsratssitzung am 28.01.2022 mitgeteilte Eigenanteil in Höhe von 3,0 Mio. € im Jahr 2022 benötigt wird und ausgeglichen werden kann, wird der Kreistag über die überplanmäßigen Ausgaben erneut entscheiden. Ein Nachtragshaushalt sollte nach § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages hierfür nicht notwendig sein. Sollte dies nicht möglich sein, müsste eine Zwischenfinanzierung durch die Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH erfolgen.
3.5 Erhöhung des Ansatzes bei PK 12611000.096100 für die Erweiterung des Feuerwehrzentrum Klingholz zur Lagerung von Katastrophenschutzausrüstung um 300.000,00 €, aufgrund der Submissionsergebnisse der bisher ausgeschriebenen Gewerke, auf 800.000,00 €
3.6 Erhöhung des Ansatzes bei PK 11155000.032210, Amtsgebäude Landratsamt Würzburg, Kindertagesstätte, um 105.000,00 €, nachdem Honorare im Haushaltsjahr 2021 nicht mehr abgerechnet werden konnten.
3.7 Erhöhung des Ansatzes bei PK 54221030.037231 für den neuen Bauhof Giebelstadt, um 110.000,00 €, nachdem Honorare im Haushaltsjahr 2021 für die Silo-/Soleanlage nicht mehr abgerechnet werden konnten.
3.8 Erhöhung des Ansatzes bei PK 11171001.037213 um 100.000,00 € für 20 Container zur Aufstockung des Hauses V am Landratsamt, nachdem erste Ausschreibungsangebote bereits über 360.000,00 € liegen.
3.9 Einnahme durch Veranschlagung eines Ansatzes zur Einzahlung in Höhe von 500.000,00 € bei PK 54221102.231120 für den vereinbarungsgemäßen Anteil der Gemeinde Kürnach im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt WÜ 2, nachdem die Abrechnung im Jahr 2021 nicht mehr erfolgen konnte.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushalts- und Stellenplan wurde auf dem Finanzhaushalt geplant und wird für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan durch die Verwaltung einzuarbeiten.
Debatte:
Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.
Landrat Eberth lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung des Landkreises Würzburg mit Haushalts- und Stellenplan wurde auf dem Finanzhaushalt geplant und wird für das Haushaltsjahr 2022 in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Alle von der Verwaltung vorgeschlagenen sowie die weiteren in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu den einzelnen Produktkonten, zu den vorliegenden Zuschussanträgen, sowie die von vorberatenden Ausschüssen empfohlenen Änderungen sind in die Haushaltssatzung und in den Haushaltsplan durch die Verwaltung einzuarbeiten.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB /
KrPA