Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:    1 Stellungnahme der Kommunalaufsicht mit Aufstellungen über die Finanzdaten der kreisangehörigen Gemeinden

 

Sachverhalt:

 

Im Entwurf des Haushaltes 2022 (Stand: 03.12.2021) wurde nach Vorgabe von Herrn Landrat Eberth ein Hebesatz der Kreisumlage von 41,0 v.H. auf Grundlage des Finanzhaushaltes eingeplant.

 

Aufgrund der Berufungsverhandlung am 28.11.2017 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Urteil der Kreisumlage des Verwaltungsgerichts Bayreuth, es erfolgte ein Beschluss über einen Vergleich, hat Herr Dr. Johann Keller, ehemaliges Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayer. Landkreistages bei der Sitzung des Bezirksverbandes Unterfranken am 10.12.2018 gebeten, im Rahmen der anstehenden Beratungen zur Festsetzung der Kreisumlage die Finanzlagen der Gemeinden entsprechend zu berücksichtigen.

 

Die Darlegung der Finanzlagen der umlagepflichtigen Gemeinden im Zuge der Festsetzung der Kreisumlage wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für sehr wichtig erachtet. Die Finanzlage der Gemeinden müsse mit eingebunden werden, ansonsten läge ein Verfahrensfehler vor, der nachträglich nicht mehr geheilt werden könne, was zur Nichtigkeit der Haushaltssatzung und damit zur Rechtswidrigkeit des Kreisumlagebescheides führe.

 

Der Bayerische Landkreistag empfiehlt daher dringend für zukünftige Haushaltsberatungen in die Unterlagen für den Kreistag vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung eine individualisierte Aufstellung der Finanzlage der Gemeinde aufzunehmen, diese mit dem Finanzbedarf des Landkreises abzuwägen und die Beratung darüber zu dokumentieren.

 

Den Mitgliedern des Kreistages wurde daher mit den Sitzungsunterlagen zur Sitzung des Kreistages am 21.02.2022 eine Aufstellung der Haushaltsdaten für die umlagepflichtigen Gemeinden für das Jahr 2021 sowie für die entsprechenden Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024 zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden in Auftrag von Herrn Landrat Eberth von der Staatl. Rechnungsprüfung zusammengestellt und geben Aufschluss über die Finanzlage der Gemeinden des Landkreises Würzburg insbesondere Schuldenstand, Haushaltsausgleich, Bedarfszuweisungen sowie über die freie Finanzspanne. Weiterhin wurde eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zur finanziellen Lage der kreisangehörigen Gemeinden als Abwägungshilfe zur Verfügung gestellt.

 

Nach den vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme können alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Würzburg einen genehmigten Haushalt für das Jahr 2021 aufweisen. Auch in den Finanzplanungsjahren 2022 bis 2024 ist nach heutigem Stand die dauernde Leistungsfähigkeit gewährleistet. Somit sind alle kreisangehörigen Gemeinden finanziell so ausgestattet sein, dass eine Entrichtung der Kreisumlage in der vorgeschlagenen Höhe möglich ist, ohne dass die verfassungsgebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden gegenwärtig und im Finanzplanungszeitraum gefährdet ist.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises aufgrund des Entwurfs des Finanzhaushaltes ermittelt und mit den vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 41,0 v.H. für das Haushaltsjahr 2022 fest.

 

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth teilt mit, dass der Verwaltungsvorschlag mit 41 % und auch 40 % wohl nicht mehrheitsfähig sei und Kreisrat Halbleib den Antrag stellte über eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage auf 38,0 % für das Haushaltsjahr 2022 zuerst abzustimmen.

 

 

Abstimmung                Ja 9                 Nein 53

 

Ergebnis:                     mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

Landrat Eberth lässt sodann über eine Erhöhung des Hebesatzes der Kreisumlage auf 39,0 v. H. für das Haushaltsjahr 2022 abstimmen.

 

Abstimmung                Ja 62               Nein 0

 

Ergebnis:                     einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Kreistag hat den Finanzbedarf des Landkreises aufgrund des Entwurfs des Finanzhaushaltes ermittelt und mit den vorliegenden Finanzdaten sowie der Stellungnahme der Kommunalaufsicht gegenüber der Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises abgewogen und setzt den Hebesatz der Kreisumlage auf 39,0 v.H. für das Haushaltsjahr 2022 fest.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB / KrPA