Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Der Deckungsring 9 (Grundsicherung für Senioren und jüngere Erwerbsunfähige) weist eine zu geringe Deckung auf, um die Leistungen für die Monate November und Dezember 2021 auszuzahlen.

 

Die Steigerung des Auszahlungsbetrags war nicht vorhersehbar, da die Mietobergrenzen im Landkreis Würzburg um 11,2 % gestiegen sind und aufgrund der Corona-Pandemie viele Antragsteller zeitweise die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt von Grundsicherung erfüllten.

Zudem erhalten unerwartet viele Hilfeempfänger eine Grundrente, wodurch Freibeträge anfallen, die ebenfalls durch das Budget zu decken sind. Nachdem die Ausgaben für den Deckungsring 9 die geplanten Haushaltsmittel bereits übersteigen, ist es notwendig weitere

640 000 € an Mitteln im Jahr 2021 zur Verfügung zu stellen, um die noch zu erwartenden Hilfen auszahlen zu können.

 

Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 € beim Kreistag.

 

Da ein Beschluss des Kreistages nicht zeitnah eingeholt werden konnte und nachdem die Bereitstellung der Mittel in Höhe von 640.000,00 € unaufschiebbar war (Zahlungslauf November/Dezember 2021), erfolgte diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des Kreistages.

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats gem. § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 24 Abs. 3 Landkreisordnung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Dos Santos Brandão, Geschäftsbereichsleiterin GB 3, erläutert den Sachverhalt.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 3

 

Zur Kenntnis an FB 32