Sitzung: 06.12.2021 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Der Deckungsring 9 (Grundsicherung für
Senioren und jüngere Erwerbsunfähige) weist eine zu geringe Deckung auf, um die
Leistungen für die Monate November und Dezember 2021 auszuzahlen.
Die Steigerung des Auszahlungsbetrags war
nicht vorhersehbar, da die Mietobergrenzen im Landkreis Würzburg um 11,2 %
gestiegen sind und aufgrund der Corona-Pandemie viele Antragsteller zeitweise
die Anspruchsvoraussetzungen zum Erhalt von Grundsicherung erfüllten.
Zudem erhalten unerwartet viele Hilfeempfänger
eine Grundrente, wodurch Freibeträge anfallen, die ebenfalls durch das Budget
zu decken sind. Nachdem die Ausgaben für den Deckungsring 9 die geplanten
Haushaltsmittel bereits übersteigen, ist es notwendig weitere
640 000 € an Mitteln im Jahr 2021 zur
Verfügung zu stellen, um die noch zu erwartenden Hilfen auszahlen zu können.
Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 €
beim Kreistag.
Da ein Beschluss des Kreistages nicht zeitnah
eingeholt werden konnte und nachdem die Bereitstellung der Mittel in Höhe von
640.000,00 € unaufschiebbar war (Zahlungslauf November/Dezember 2021), erfolgte
diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der Geschäftsordnung des
Kreistages.
Der Kreistag nimmt die Information über die
dringliche Anordnung des Landrats gem. § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung
des Kreistages i.V.m. Art. 24 Abs. 3 Landkreisordnung zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Frau Dos Santos Brandão, Geschäftsbereichsleiterin GB 3, erläutert den Sachverhalt.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 3
Zur Kenntnis an FB 32