Anlage:            Präsentation

 

 

Herr Künzig, Leitender Verwaltungsdirektor, zeigt hierzu eine von Dr. Kaufmann (Geschäftsleiter Bauamt) vorbereitete Präsentation und verweist bezüglich der Planungsunterlagen auf die Homepage der Regierung von Unterfranken.

 

Er teilt mit, dass derzeit das Planfeststellungsverfahren 1. Bauabschnitt B 26n laufe. Vereinfacht gesagt, sei es die Ortsumgehung Arnstein, die derzeit planfestgestellt wird. Es stelle sich die Frage, welche Einwirkungsmöglichkeiten habe der Landkreis Würzburg bzw. die Gemeinden des Landkreises Würzburg auf das derzeit laufende Planfeststellungsverfahren.

 

Eine Planfeststellung ist in § 72 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) geregelt, wobei die Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Die kommunalen Gebietskörperschaften sprich Landkreis oder Gemeinden, wenn sie in ihrem Selbstverwaltungsrecht oder Eigentumsrecht beeinträchtigt sind, müssen diese Stellungsnahmen ordnungsgemäß in die Abwägung einstellen.

 

Als Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren gibt es einen Beschluss des Kreistages vom 16.02.2011. Dieser lautet: „Der Landkreis Würzburg lehnt den Bau der B 26n, zumindest hinsichtlich des Teilstücks zwischen Karlstadt und Würzburg, unter Bezugnahme auf den im Sachverhalt dargestellten Gründen ab.“ Dies wurde im Kreistag mehrheitlich beschlossen.

 

Im jetzt laufenden 1. Bauabschnitt des Panfeststellungsverfahren sind der Landkreis Würzburg und die kreisangehörigen Gemeinden nicht betroffen und können keine Einwendungen erheben. Aufgrund der räumlichen Entfernung fehlen entsprechende Auswirkungen. Das Landratsamt als Staatsbehörde muss in diesem Planfeststellungsverfahren nicht als Träger öffentlicher Belange gehört werden.

 

Kreisrat Lehrieder teilt mit, dass nur der erste Bauabschnitt mit vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt werde. Der 2. Abschnitt zwischen Karlstadt und Helmstadt mit dem Anschluss an die A3 wurde unter weiteren Bedarf eingestuft. Die Bürgerinitiative hätte es gerne ganz aus dem Bundesverkehrswegeplan. Weiterer Bedarf heißt nach jetzigem Ermessen, losgelöst von der finanziellen Situation des Bundes. Mit einer Realisierung sei die nächsten Jahrzehnte nicht zu rechnen.

 

Der 1. Abschnitt, der jetzt gebaut wird, dient der Entlastung der Werntalgemeinden, die ohnehin eine Ortsumgehung gebraucht hätten. Das wurde die letzten Jahrzehnte hinausgeschoben. Es gibt eine große Lösung, die B 26 wird ein Stück neu gebaut. In dem Bereich ist für die Anwohner der Bauabschnitt 1 sinnvoll.

 

Nachdem die A 3 bereits sechsspurig sei und bei der A 7 ein sechsspuriger Ausbau derzeit laufe, gehe er nicht davon aus, dass der Bauabschnitt 2 in absehbarer Zeit realisiert werden kann.

 

 

Kreisrat Fiederling sieht eine große Entlastung nur für Arnstein, nicht für die anderen Gemeinden.

 

Landrat Eberth erwähnt abschließend, dass das Planfeststellungsverfahren noch lange nicht durch sei und seitens der Verwaltung begleitet werde. Es werden künftig auch noch Diskussionen nötig sein und in Abstimmung mit den Gemeinden stattfinden.

 

 

 

Landrat Eberth beendet die Sitzung um 10:36 Uhr nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind.