Sitzung: 15.11.2021 Kreisausschuss
Anlage: Präsentation
Herr
Künzig, Leitender Verwaltungsdirektor, zeigt hierzu
eine von Dr. Kaufmann (Geschäftsleiter Bauamt) vorbereitete Präsentation und
verweist bezüglich der Planungsunterlagen auf die Homepage der Regierung von
Unterfranken.
Er teilt mit, dass derzeit das
Planfeststellungsverfahren 1. Bauabschnitt B 26n laufe. Vereinfacht gesagt, sei
es die Ortsumgehung Arnstein, die derzeit planfestgestellt wird. Es stelle sich
die Frage, welche Einwirkungsmöglichkeiten habe der Landkreis Würzburg bzw. die
Gemeinden des Landkreises Würzburg auf das derzeit laufende
Planfeststellungsverfahren.
Eine Planfeststellung ist in § 72 ff. Bayerisches
Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) geregelt, wobei die Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen sind. Die kommunalen
Gebietskörperschaften sprich Landkreis oder Gemeinden, wenn sie in ihrem
Selbstverwaltungsrecht oder Eigentumsrecht beeinträchtigt sind, müssen diese
Stellungsnahmen ordnungsgemäß in die Abwägung einstellen.
Als Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren
gibt es einen Beschluss des Kreistages vom 16.02.2011. Dieser lautet: „Der
Landkreis Würzburg lehnt den Bau der B 26n, zumindest hinsichtlich des
Teilstücks zwischen Karlstadt und Würzburg, unter Bezugnahme auf den im Sachverhalt
dargestellten Gründen ab.“ Dies wurde im Kreistag mehrheitlich beschlossen.
Im jetzt laufenden 1. Bauabschnitt des
Panfeststellungsverfahren sind der Landkreis Würzburg und die kreisangehörigen
Gemeinden nicht betroffen und können keine Einwendungen erheben. Aufgrund der
räumlichen Entfernung fehlen entsprechende Auswirkungen. Das Landratsamt als
Staatsbehörde muss in diesem Planfeststellungsverfahren nicht als Träger
öffentlicher Belange gehört werden.
Kreisrat
Lehrieder teilt mit, dass nur der erste Bauabschnitt
mit vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt werde. Der 2.
Abschnitt zwischen Karlstadt und Helmstadt mit dem Anschluss an die A3 wurde
unter weiteren Bedarf eingestuft. Die Bürgerinitiative hätte es gerne ganz aus
dem Bundesverkehrswegeplan. Weiterer Bedarf heißt nach jetzigem Ermessen,
losgelöst von der finanziellen Situation des Bundes. Mit einer Realisierung sei
die nächsten Jahrzehnte nicht zu rechnen.
Der 1. Abschnitt, der jetzt gebaut wird,
dient der Entlastung der Werntalgemeinden, die ohnehin eine Ortsumgehung
gebraucht hätten. Das wurde die letzten Jahrzehnte hinausgeschoben. Es gibt
eine große Lösung, die B 26 wird ein Stück neu gebaut. In dem Bereich ist für
die Anwohner der Bauabschnitt 1 sinnvoll.
Nachdem die A 3 bereits sechsspurig sei und
bei der A 7 ein sechsspuriger Ausbau derzeit laufe, gehe er nicht davon aus,
dass der Bauabschnitt 2 in absehbarer Zeit realisiert werden kann.
Kreisrat
Fiederling sieht eine große Entlastung nur für Arnstein,
nicht für die anderen Gemeinden.
Landrat
Eberth erwähnt abschließend, dass das
Planfeststellungsverfahren noch lange nicht durch sei und seitens der
Verwaltung begleitet werde. Es werden künftig auch noch Diskussionen nötig sein
und in Abstimmung mit den Gemeinden stattfinden.
Landrat Eberth beendet die Sitzung um 10:36 Uhr nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind.