Beschluss: einstimmig beschlossen

Debatte:

 

Herr Piller vom Staatl. Bauamt – Straßenbauamt Würzburg fasst den Sachverhalt der Beratungsunterlage anhand einer Power Point Präsentation nochmals zusammen. Ergänzend teilt er mit, dass die Gemeinde beantragt habe, sowohl inner- als auch außerorts einen neuen Belag auf die Fahrbahndecke aufzubringen.

 

Von Seiten des Straßenbauamtes könne einer Erneuerung der Fahrbahndecke außerorts im Jahr 2013 im Rahmen der Bestandserhaltung ins Auge gefasst werden.

 

Kreisrat Koch weist daraufhin, dass das Teilstück an der Autobahn in einem sehr schlechten Zustand sei und möchte wissen, ob man hier etwas tun könne.

 

Herr Piller teilt mit, dass unmittelbar unter der Talbrücke Teilheim die Kreisstraße bereits beim Ausbau der A3 verlegt und damit neu hergestellt wurde. Der noch verbleibende Teil der Kreisstraße könnte bei der angesprochenen Belagserneuerung vom Ortsausgang Teilheim bis zur Landkreisgrenze umgesetzt werden. Innerorts sei dies auf Grund der gebundenen Höhenlage (Entwässerungsrinnen, Bordsteine) in der Regel nicht möglich. Abschließend ist über die Deckenerneuerung noch zu entscheiden, wenn die Maßnahmen der Bestandserhaltung für 2013 im Bauausschuss behandelt werden – wie üblich, erst im Frühjahr.

 

Kreisrätin Heußner äußert sich zu den vom Bauamt vorgeschlagenen Varianten dahingehend, dass man sich nur für Variante 2 oder 3 entscheiden könne. Wichtig sei, dass die Entscheidung der Gemeinde abgewartet werde, die sich ihrerseits auf eine der Varianten festlegen müsste. In jedem Falle solle der Bach nicht verrohrt werden.

 

Sie möchte dann auch wissen, ob nach der Entscheidung der Gemeinde nochmals ein Sachvortrag im Bauausschuss erfolge.

 

Herr Piller vom Staatl. Bauamt bejaht dies.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis.


Der Bauausschuss stimmt einer Fahrbahnverengung der Kreisstraße nicht zu.

 

Der Bauausschuss stimmt der Durchführung von Planungen unter folgenden Voraussetzungen zu:

 

1.    Die Gemeinde führt die erforderlichen Planungen durch. Der Landkreis beteiligt sich nach Maßgabe einer noch abzuschließenden Vereinbarung an den Planungskosten, unabhängig von der Durchführung der Maßnahme.

 

2.    Die Gemeinde stimmt schon jetzt zu, dass eine spätere Maßnahme auf Grundlage der Variante 2 oder 3 durchgeführt wird.

 

 

3.    Der Landkreis stimmt einer Kostenbeteiligung bei einer Gemeinschaftsmaßnahme grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der Kostenbeteiligung rechtlich zu prüfen und dem Bauausschuss zusammen mit dem noch zu ermittelten Gesamtkostenrahmen zur Entscheidung vorzulegen.

 

Nach vorliegen der Planungen entscheidet der Bauausschuss über das weitere Vorgehen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Piller -, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an KrPA