Sitzung: 21.05.2012 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Debatte:
Herr Piller vom Staatl. Bauamt
– Straßenbauamt Würzburg
fasst den Sachverhalt der Beratungsunterlage anhand einer Power Point
Präsentation nochmals zusammen. Ergänzend teilt er mit, dass die Gemeinde
beantragt habe, sowohl inner- als auch außerorts einen neuen Belag auf die
Fahrbahndecke aufzubringen.
Von Seiten des Straßenbauamtes könne einer Erneuerung der Fahrbahndecke
außerorts im Jahr 2013 im Rahmen der Bestandserhaltung ins Auge gefasst werden.
Kreisrat Koch weist daraufhin, dass das Teilstück an der
Autobahn in einem sehr schlechten Zustand sei und möchte wissen, ob man hier
etwas tun könne.
Herr Piller teilt mit, dass unmittelbar unter
der Talbrücke Teilheim die Kreisstraße bereits beim Ausbau der A3 verlegt und
damit neu hergestellt wurde. Der noch verbleibende Teil der Kreisstraße könnte
bei der angesprochenen Belagserneuerung vom Ortsausgang Teilheim bis zur
Landkreisgrenze umgesetzt werden. Innerorts sei dies auf Grund der gebundenen
Höhenlage (Entwässerungsrinnen, Bordsteine) in der Regel nicht möglich.
Abschließend ist über die Deckenerneuerung noch zu entscheiden, wenn die
Maßnahmen der Bestandserhaltung für 2013 im Bauausschuss behandelt werden – wie
üblich, erst im Frühjahr.
Kreisrätin Heußner äußert sich zu den vom Bauamt
vorgeschlagenen Varianten dahingehend, dass man sich nur für Variante 2 oder 3
entscheiden könne. Wichtig sei, dass die Entscheidung der Gemeinde abgewartet
werde, die sich ihrerseits auf eine der Varianten festlegen müsste. In jedem
Falle solle der Bach nicht verrohrt werden.
Sie möchte dann auch wissen, ob nach der Entscheidung der Gemeinde
nochmals ein Sachvortrag im Bauausschuss erfolge.
Herr Piller vom Staatl. Bauamt bejaht dies.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachvortrag zustimmend
zur Kenntnis.
Der Bauausschuss stimmt einer Fahrbahnverengung der Kreisstraße nicht zu.
Der Bauausschuss stimmt der Durchführung von Planungen unter folgenden
Voraussetzungen zu:
1.
Die Gemeinde führt die erforderlichen Planungen
durch. Der Landkreis beteiligt sich nach Maßgabe einer noch abzuschließenden
Vereinbarung an den Planungskosten, unabhängig von der Durchführung der
Maßnahme.
2.
Die Gemeinde stimmt schon jetzt zu, dass eine
spätere Maßnahme auf Grundlage der Variante 2 oder 3 durchgeführt wird.
3.
Der Landkreis stimmt einer Kostenbeteiligung bei
einer Gemeinschaftsmaßnahme grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Höhe der Kostenbeteiligung rechtlich zu prüfen und dem Bauausschuss zusammen
mit dem noch zu ermittelten Gesamtkostenrahmen zur Entscheidung vorzulegen.
Nach vorliegen der Planungen entscheidet der Bauausschuss über das
weitere Vorgehen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – Herrn Piller -, ZFB 2
Zur Kenntnis an KrPA