Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Pflegepauschalen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) werden rückwirkend zum 01.01.2012 wie folgt festgesetzt:

 

1.      0 - 6. Lebensjahr:                  696,00 €

2.      7. - 13. Lebensjahr:               790,00 €

3.      ab 13. Lebensjahr:                914,00 €


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b, ZFB 2

 

Zur Kenntnis an GB 3, FB 31 a, KrPA