Die Mittelaufstockung für die Schulbegleitung soll die Entlastung der
Eltern von der Arbeitgeberfunktion durch Übernahme durch den Landkreis oder
freie Träger sowie eine bessere soziale Absicherung der Schulbegleiter
ermöglichen.
Debatte:
Die Bereitschaft zur Verbesserung der Schulbegleitung habe Landrat Nuß ‑ dankenswerterweise – als positives Signal aus den Haushaltsreden entnommen. Es handele sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, daher sei kein Ansatz in den freiwilligen Leistungen mit aufzunehmen. Das Bestreben, die Eltern als Arbeitgeber zu entlasten, sei wichtig.
Zur weiteren
Veranlassung an
Zur Kenntnis an ZFB 2