Nachtrag: 12.03.2012

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Mittelaufstockung für die Schulbegleitung soll die Entlastung der Eltern von der Arbeitgeberfunktion durch Übernahme durch den Landkreis oder freie Träger sowie eine bessere soziale Absicherung der Schulbegleiter ermöglichen.

Debatte:

 

Die Bereitschaft zur Verbesserung der Schulbegleitung habe Landrat Nuß  ‑ dankenswerterweise – als positives Signal aus den Haushaltsreden entnommen. Es handele sich hierbei um eine Pflichtaufgabe, daher sei kein Ansatz in den freiwilligen Leistungen mit aufzunehmen. Das Bestreben, die Eltern als Arbeitgeber zu entlasten, sei wichtig.

 


Zur weiteren Veranlassung an

 

Zur Kenntnis an ZFB 2