Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 20

Die Generalsanierung mit einem erwarteten Investitionsbedarf von 15 Millionen Euro umfasst eine Erweiterung der Unterrichtsräume, energetische und brandschutztechnische Maßnahmen, elektrotechnische Verbesserungen und Erlangen einer durchgehenden Barrierefreiheit. Sie wird seitens der Regierung (im Umfang von max. 40 % des gesamten Volumens) sowie der Bischöflichen Finanzkammer (im Umfang von 10 % des gesamten Volumens) gefördert.

 

Mit Schreiben vom 17.03.2011 wurde beim Landkreis Würzburg ein einmaliger Investitions-kostenzuschuss i. H. v. 10 % des Investitionsvolumens, demnach i. H. v. 1.500.000 Euro beantragt.

 

 

 

Debatte:

 

Aus den Wortmeldungen der Redner habe Landrat Nuß eine Kompromisszahl von 500.000 € herausgehört. Auch die Verwaltung habe sich Gedanken gemacht und sich mit dem Thema Nachahmungseffekt befasst. Aufgrund dessen formuliere er den Beschlussvorschlag so, dass zu sehen ist, dass es sich hier um etwas Einmaliges handelt.

 

Er schlägt deshalb folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

 

Der St. Ursula Schule wird als freiwillige Leistung des Landkreises Würzburg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Investitionskostenzuschuss zur Generalsanierung der Schule in Höhe von 500.000 € gewährt.

 

Der Zuschuss wird aus folgenden Gründen gewährt:

 

1.      Es handelt sich um eine Generalsanierung.

 

2.      Es handelt sich um eine Schule, die mindestens zwei unterschiedliche Schularten beinhaltet. Im Falle der St. Ursula Schule Gymnasium und Realschule.

 

 

3.      Es handelt sich um eine Schule, die sich einem besonderen Auftrag verschrieben hat, die so im Bereich der öffentlichen Schulen nicht angeboten wird.

 

4.      Es ist eine Schule, bei der mehr als zwei Drittel der Schülerinnen im Landkreis Würzburg wohnhaft sind.

 

Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen des Landkreises Würzburg zur Sanierung von Schulen handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, bei der zumindest die vorstehenden Kriterien immer erfüllt sein müssen, um überhaupt zu einer positiven Entscheidung gelangen zu können.

 

Kreisrat Halbleib möchte zu Protokoll geben, dass er den letzten Satz zwar streichen würde, er trage diesen aber im Sinne einer gemeinsamen Lösung mit.

 

Landrat Nuß lässt sodann über den vorgeschlagen Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschluss:

 

Der St. Ursula Schule wird als freiwillige Leistung des Landkreises Würzburg ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ein Investitionskostenzuschuss zur Generalsanierung der Schule in Höhe von 500.000 € gewährt.

 

Der Zuschuss wird aus folgenden Gründen gewährt:

 

1.      Es handelt sich um eine Generalsanierung.

 

2.      Es handelt sich um eine Schule, die mindestens zwei unterschiedliche Schularten beinhaltet. Im Falle der St. Ursula Schule Gymnasium und Realschule.

 

 

3.      Es handelt sich um eine Schule, die sich einem besonderen Auftrag verschrieben hat, die so im Bereich der öffentlichen Schulen nicht angeboten wird.

 

4.      Es ist eine Schule, bei der mehr als zwei Drittel der Schülerinnen im Landkreis Würzburg wohnhaft sind.

 

Bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen des Landkreises Würzburg zur Sanierung von Schulen handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, bei der zumindest die vorstehenden Kriterien immer erfüllt sein müssen, um überhaupt zu einer positiven Entscheidung gelangen zu können.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 2

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA