Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Frau stv. Landrätin Schäfer bittet Herrn Blenk um entsprechenden Sachvortrag.

 

Bereits für das Jahr 2011 musste erstmals eine entsprechende Zielvereinbarung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen abgeschlossen werden. Während mit dieser Zielvereinbarung für 2011 lediglich allgemeine Ziele formuliert wurden, wird für das Jahr 2012 die Zielvereinbarung mit konkreten Zielwerten und Zielkorridoren vereinbart.

 

Folgende 3 Ziele/Kennzahlen liegen der Zielvereinbarung zugrunde:

 

Kennzahl 1 – Verringerung der Hilfebedürftigkeit

 

Aus der bundesweiten Statistik und dem Benchmarking ist erkennbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen insgesamt verringert haben und damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt eine rückläufige Entwicklung zeigt. Dieses Ziel wurde bereits 2011 im Vergleich zum Jahr 2010 erreicht. Für die aktuelle Zielvereinbarung 2012 ist bei dieser Kennzahl ebenfalls nur die allgemeine rückläufige Entwicklung vorgegeben.

 

Kennzahl 2 – Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit

 

Auch hier war im Jahr 2011 keine konkrete Zielwertvorgabe möglich, da Bezugszahlen zum Jahr 2010 nicht zur Verfügung standen. Ziel war es deshalb im Jahr 2011 die jeweiligen Integrationsquoten in den einzelnen Jobcentern zu erheben. Nach den statistischen Auswertungen beträgt die durchschnittliche Integrationsquote des Jobcenters Landkreis Würzburg im Jahr 2011 26,86 %.

 

Mit der Zielvereinbarung für 2012 wird nun vereinbart, dass die Integrationsquote des Jobcenters um 11,9 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht werden soll. Ausgehend von der durchschnittlichen Integrationsquote des Jahres 2011 wäre eine Integrationsquote für 2012 von 30,06 % zu erreichen.

 

Kennzahl 3 – Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug

 

Bei der Definition der Langzeitleistungsbezieher handelte es sich um erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Bei der Auswertung dieser Kennzahl für das Jahr 2011 lässt sich im Landkreis Würzburg ein Minus von 3,7 % weniger Langzeitleistungsbezieher feststellen. Für die Zielvereinbarung 2012 wurde dieser Wert auf 5,0 % festgelegt.

 

In diesem Zielwert steckt die größte sozialpolitische Herausforderung, bedenkt man die gesellschaftlichen und finanziellen Folgekosten einer verfestigten Hilfebedürftigkeit. Aus kommunaler Sicht spielen hier insbesondere die Kosten der Unterkunft eine wichtige Rolle, da diese zum überwiegenden Teil in kommunaler Verantwortung zu erbringen sind. Bezüglich der Betreuung und Integration von Langzeitleistungsbeziehern zeigt sich die Problematik in der Weise, dass trotz der ausgezeichneten Situation am Arbeitsmarkt ein bestimmter Anteil an Arbeitslosengeld II‑Beziehern trotzdem nicht vermittelt werden kann. Dies wird um so deutlicher, wenn nach den Auswertungen für unser Jobcenter festgestellt werden kann, dass die Quote der Langzeitleistungsbezieher an allen Leistungsbeziehern im SGB II bei 60,6 % liegt.

 


Die fachliche Herausforderung liegt deshalb hier auch in der Möglichkeit geeigneter Betreuungsformen und besonderer Aktivierungsmaßnahmen im Rahmen der Instrumentenreform.

 

Problem hierbei ist jedoch die Feststellung, ob in den Jobcentern ausreichendes und qualifiziertes Fachpersonal zur Verfügung steht und ob durch die Reduzierung der Eingliederungsleistungen des Bundes geeignete arbeitsmarktpolitische Instrumente überhaupt noch zur Verfügung stehen.

 

Zur Erreichung der Ziele ist mit dem Sozialministerium ein qualitativ hochwertiges Monitoring eingerichtet. Durch die Monatszahlenvergleiche sollen die Entwicklungen beobachtet und überwacht werden um bei Bedarf steuernd eingreifen zu können.

 

Nachdem für das Jahr 2011 in der Erprobungsphase keine Überprüfung der Erreichung der Ziele durch das Sozialministerium durchgeführt wurde, wird zukünftig im § 4 die Zielsteuerung formuliert. Im § 4 „Dialoge zur Zielsteuerung“ wird im Absatz 1 festgelegt, dass das Staatsministerium und der Landkreis unterjährig in regelmäßigen Abständen Dialoge zur Entwicklung der Zielindikatoren führen sowie im 2.  Quartal 2013 einen Dialog zu den Jahresergebnissen 2012 des Jobcenters im Landkreis Würzburg führen.

 

Weiterhin wird im Absatz 2 des § 4 geregelt, dass unterjährige Abweichungen von den in der Zielvereinbarung dargestellten Haushaltsmitteln und den im § 2 festgelegten gesamtwirtschaftlichen Eckwerten bei der Beurteilung der Zielerreichung Berücksichtigung finden werden.

 

Die für das Jahr 2012 abzuschließende Zielvereinbarung liegt den Ausschuss-Mitgliedern als Tischvorlage vor.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht sind, trägt Frau stv. Landrätin Schäfer folgenden Beschlussvorschlag vor:

 

Der Sozialausschuss nimmt die zwischen dem Jobcenter des Landkreises Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorgelegte Zielvereinbarung für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.


Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die zwischen dem Jobcenter des Landkreises Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorgelegte Zielvereinbarung für das Jahr 2012 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss stimmt der zwischen dem Jobcenter des Landkreises Würzburg und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vorgelegten Zielvereinbarung für das Jahr 2012 zu.