Sitzung: 16.04.2012 Sozialausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Das Gesetz zur Grundsicherung für
Arbeitsuchende – SGB II befindet sich nun im 8. Jahr seit
Inkrafttreten. Unter dem Gesichtspunkt des Förderns und Forderns wird immer
deutlicher, dass die Effektivität und Nachhaltigkeit in der Betreuung
langzeitarbeitsloser Hilfeempfänger konzeptionell die Spezialisierung auf
verschiedene Zielgruppen erforderlich macht. Im Rahmen dieser besonderen
Zielgruppenarbeit wird für die Zielgruppe der Alleinerziehenden ein neues
Konzept für die Umsetzung im Jobcenter des Landkreises Würzburg vorgestellt.
Ausgangsüberlegung ist die Feststellung, dass diese Zielgruppe oft über
besondere persönliche und berufliche Ressourcen verfügt, die durch eine
intensive und vernetzte Betreuung zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit bei der
Arbeitsmarktintegration führt.
Frau
stv. Landrätin Schäfer bittet deshalb Herrn Kothe von der Eingliederungsplanung im Jobcenter, das
entsprechende Konzept vorzustellen.
Herr Kothe trägt anhand der Power Point
Präsentation die Ergebnisse der Untersuchung wie folgt vor (Anlage 2)
Debatte:
Frau
stv. Landrätin Schäfer weist besonders auf die Notwendigkeit der
Vernetzung mit den notwendigen Plätzen in den Kindertageseinrichtungen in den
Gemeinden hin. Im Bereich der Krippenplätze lässt sich ein sehr guter
Ausbaustand für den gesamten Landkreis feststellen. Zusätzlich sieht sie jedoch
noch weiteren Bedarf im Bereich der qualifizierten Tagespflege um vor allen
Dingen die durch die Tageseinrichtungen nicht abgedeckten Randzeiten
berücksichtigen zu können.
Herr
Kreisrat Mühleck bemängelt, dass gerade für kleinere Kommunen die Schaffung
bedarfsgerechter Betreuungsplätze als großes Problem auch in finanzieller
Hinsicht gesehen wird. Die Finanzierung über das BayKiBiG bringt für die
kleineren Einrichtungen durch die Vorgabe der Betreuungsschlüssel und der
Buchungszeiten teilweise erhebliche Unterfinanzierungen.
Frau
Kreisrätin Schraud erkundigt sich bezüglich der Zielgruppe der Eltern mit 15 bis
17jährigen Kindern, ob bekannt ist, woran es liegt, dass diese Eltern beruflich
nicht integriert werden konnten. Bei der Altersgruppe der 15 bis 17jährigen ist
sicher davon auszugehen, dass die fehlende Arbeitsmarktintegration nicht an der
Betreuungsnotwendigkeit für die 15 bis 17jährigen liegt.
Herr
Kothe meint, dass es hier ohne Weiteres sein kann, dass in der Betreuung der
Eltern neben dem älteren Kind sich auch noch jüngere Geschwister befinden.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht werden, schließt Frau stv. Landrätin Schäfer den Tagesordnungspunkt und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass bei einer nächsten Auswertung über die Erfolge dieses Projektes berichtet werden kann. Wenn es gelingt, Frauen in eine soziale Absicherung, auch im Alter, durch Integration am Arbeitsmarkt zu bringen, dann ist diese Arbeit als besonders wichtig zu bewerten