Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II befindet sich nun im 8. Jahr seit Inkrafttreten. Unter dem Gesichtspunkt des Förderns und Forderns wird immer deutlicher, dass die Effektivität und Nachhaltigkeit in der Betreuung langzeitarbeitsloser Hilfeempfänger konzeptionell die Spezialisierung auf verschiedene Zielgruppen erforderlich macht. Im Rahmen dieser besonderen Zielgruppenarbeit wird für die Zielgruppe der Alleinerziehenden ein neues Konzept für die Umsetzung im Jobcenter des Landkreises Würzburg vorgestellt. Ausgangsüberlegung ist die Feststellung, dass diese Zielgruppe oft über besondere persönliche und berufliche Ressourcen verfügt, die durch eine intensive und vernetzte Betreuung zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit bei der Arbeitsmarktintegration führt.

 

Frau stv. Landrätin Schäfer bittet deshalb Herrn Kothe von der Eingliederungsplanung im Jobcenter, das entsprechende Konzept vorzustellen.

 

Herr Kothe trägt anhand der Power Point Präsentation die Ergebnisse der Untersuchung wie folgt vor (Anlage 2)

 

Debatte:

 

Frau stv. Landrätin Schäfer weist besonders auf die Notwendigkeit der Vernetzung mit den notwendigen Plätzen in den Kindertageseinrichtungen in den Gemeinden hin. Im Bereich der Krippenplätze lässt sich ein sehr guter Ausbaustand für den gesamten Landkreis feststellen. Zusätzlich sieht sie jedoch noch weiteren Bedarf im Bereich der qualifizierten Tagespflege um vor allen Dingen die durch die Tageseinrichtungen nicht abgedeckten Randzeiten berücksichtigen zu können.

 

Herr Kreisrat Mühleck bemängelt, dass gerade für kleinere Kommunen die Schaffung bedarfsgerechter Betreuungsplätze als großes Problem auch in finanzieller Hinsicht gesehen wird. Die Finanzierung über das BayKiBiG bringt für die kleineren Einrichtungen durch die Vorgabe der Betreuungsschlüssel und der Buchungszeiten teilweise erhebliche Unterfinanzierungen.

 

Frau Kreisrätin Schraud erkundigt sich bezüglich der Zielgruppe der Eltern mit 15 bis 17jährigen Kindern, ob bekannt ist, woran es liegt, dass diese Eltern beruflich nicht integriert werden konnten. Bei der Altersgruppe der 15 bis 17jährigen ist sicher davon auszugehen, dass die fehlende Arbeitsmarktintegration nicht an der Betreuungsnotwendigkeit für die 15 bis 17jährigen liegt.

 

Herr Kothe meint, dass es hier ohne Weiteres sein kann, dass in der Betreuung der Eltern neben dem älteren Kind sich auch noch jüngere Geschwister befinden.

 

Nachdem keine weiteren Wortbeiträge mehr gewünscht werden, schließt Frau stv. Landrätin Schäfer den Tagesordnungspunkt und bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass bei einer nächsten Auswertung über die Erfolge dieses Projektes berichtet werden kann. Wenn es gelingt, Frauen in eine soziale Absicherung, auch im Alter, durch Integration am Arbeitsmarkt zu bringen, dann ist diese Arbeit als besonders wichtig zu bewerten