Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Ein sichtbares Frauenhaus im Landkreis Würzburg. Seit der Kreisausschusssitzung am 27.07.2020 sind die Planungen eines sichtbaren Frauenhauses im Landkreis Würzburg konzeptionell sowohl in fachlicher als auch in baulicher Hinsicht vorangeschritten. Um eine für den Landkreis geeignete Konzeption zu erstellen, fanden am 23.11.2020, 15.12.2020 und 18.01.2021 Besprechungen der Verwaltung mit der SKF statt. Am 25.02.2021 fand eine weitere Besprechung in größerer Runde (Vertreter der Stadt und des Architekturbüros) statt, in welcher auch der erste Entwurf der baulichen Konzeption vorgestellt wurde. Sowohl das fachliche als auch das bauliche Konzept wurden am 15.03.2021 im Sozialausschuss vorgestellt. In diesem Gremium wurden zusammen mit der Polizei die sicherheitsrechtlichen Problematiken diskutiert.

 

Das erarbeitete fachliche und bauliche Konzept wurde schließlich im Sozialausschuss des Landkreises Würzburg am 15.03.2021 vorgestellt und zur Kenntnis genommen. Am 15.06.2021 stellte die SKF ihr fachliches Konzept im Sozial- und Bildungsausschuss der Gemeinde Giebelstadt vor.

 

Zusätzlich zu den aufgezählten Terminen fanden am 26.04.2021 und 02.07.2021 Gespräche zwischen den Teilnehmern der Kostenträgerrunde statt. Im ersten Gespräch wurde das fachliche Konzept - unabhängig von einer etwaigen Standortfrage - diskutiert. An dieser Runde nahmen sowohl Herr Landrat Eberth als auch Frau Landrätin Sitter teil. Im Gespräch am 02.07.2021 wurden die sicherheitsrechtlichen Probleme mit Vertretern der Polizei diskutiert. Zu diesem Anlass wurde eine Vertreterin eines bereits bestehenden Frauenhauses mit bekannter Adresse eingeladen, die ihre Erfahrungen und Sichtweisen auch in Bezug auf sicherheitsrelevante Gesichtspunkte schilderte. Ergebnis dieser Runde war, dass die Kostenträger das fachliche Konzept befürworten. Die Entscheidung, ob es im Landkreis Würzburg ein sichtbares Frauenhaus gibt, obliegt jedoch nicht den Kostenträgern, sondern ist vom Landkreis Würzburg als verantwortlicher Partei zu treffen. Entscheidet sich der Landkreis Würzburg für ein Frauenhaus im Landkreis, wird im Anschluss in einer regulären Kostenträgerrunde das weitere Vorgehen besprochen.

 

1. Förderrechtliche Situation

 

Für ein Frauenhaus im Landkreis Würzburg sind zwei Förderungen relevant. Zum einen gibt es das Bundesinvestitionsförderungsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, durch welches der Bau des Frauenhauses bis zu 90 % gefördert werden kann. Zum anderen gibt es die Betriebskostenförderung durch den Freistaat Bayern, welche die Personalkosten des Betriebs eines Frauenhauses bezuschusst.

 

2. Sichtbares Frauenhaus im Landkreis Würzburg

 

Ein Frauenhaus mit anonymer Adresse ist ungeeignet für eine Gemeinde im Landkreis, weil die Anonymität dort schwer zu behalten ist.  Auf der anderen Seite haben auch die bisherigen Frauenhäuser, beispielsweise durch Handyortung, mit der Beibehaltung der Anonymität zu kämpfen.

Konzeptionell basiert das sichtbare Frauenhaus auf den fachlichen und strukturellen Grundlagen der anonymen Frauenhäuser. Es erweitert das bisherige Angebot um einen Baustein der passgenauen Beratung und Begleitung, der eine stärkere Integration der Frauen und Kinder mit dem Thema Gewalt in eine Gemeinde ermöglicht. Gewalt kann jeden betreffen – sie darf sichtbar werden.

Gleichzeitig bedeutet die Form des sichtbaren Frauenhauses potentiell für einzelne Frauen auch eine Möglichkeit frühzeitiger die Gewaltsituation zu verlassen und sich und die Kinder vor weiteren Folgen zu schützen.

 

Fachlich erweitert das sichtbare Frauenhaus die bisherigen Unterstützungsstrukturen von anonymen Frauenhäusern, pro-aktiver Beratung, Second Stage und anderen Übergangsprojekten, um eine zukunftsweisende – auch gesellschaftlich relevante – Komponente.

 

3. Baulich Konzeption

 

Auch in baulicher Hinsicht wurde ein erstes Konzept erstellt, welches sich bereits mit den Anforderungen eines sichtbaren Frauenhauses befasst und die Besonderheiten umgesetzt hat. Das sichtbare Frauenhaus soll mit einzelnen Appartements ausgestattet sein und Platz für 6 + 2 Frauen mit ihren Kindern bieten. Im Rahmen des baulichen Konzepts wurde berücksichtigt, dass das Frauenhaus auch für Mütter mit größeren Kindern geeignet sein soll, sodass im Obergeschoss sowohl ein Kleinkinderbereich als auch ein Jugendbereich zur Verfügung steht.

 

In der Kreistagssitzung am 12.07.2021 wurde entschieden sowohl den Kreisausschuss als auch den Sozialausschuss über den Fortgang und Sachstand fortlaufend zu informieren. Seit der letzten Kreistagssitzung sowohl ein Gespräch mit der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Carolina Trautner in München als auch ein weiteres Treffen der Kostenträger zu Thematik sichtbares Frauenhaus stattgefunden.

 

Über den Ausgang der Gespräche und den aktuellen Sachstand wird im Ausschuss informiert.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Informationen über den Fortgang und Sachstand des sichtbaren Frauenhauses im Landkreis Würzburg zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Opfermann stellte die Präsentation vor.

 

Frau Linsenbreder betritt den Saal um 14:50 Uhr.


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Informationen über den Fortgang und Sachstand des sichtbaren Frauenhauses im Landkreis Würzburg zur Kenntnis.