Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:

 

Anlage 1 – Verfahrensvereinbarung HHJe 2015 + 2016

Anlage 2 – Verfahrensvereinbarung HHJ 2017

Anlage 3 – Verfahrensvereinbarung HHJ 2018

Anlage 4 – Verfahrensvereinbarung HHJ 2019

Anlage 5 – Niederschrift zu TOP 5 der Sozialausschusssitzung v. 20.05.2019

Anlage 6 – Niederschrift zu TOP 5 der Sozialausschusssitzung v. 06.07.2020      

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung vom 20.05.2019 berichtete das Jobcenter Landkreis Würzburg dem Sozialausschuss erstmals, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die jahrelang akzeptierte Abrechnung der Personalkosten für in kommunalen Jobcentern eingesetztes staatliches Personal nicht mehr anerkennen wollte. Auf die ausführliche Sachverhaltsschilderung und rechtliche Würdigung in der Sitzungsniederschrift zu TOP 5 der Sozialausschusssitzung vom 20.05.2019 und die Sachstandsmeldung in der Sitzung des Sozialausschusses vom 06.07.2020 (siehe Anlagen) wird verwiesen.

 

Mit Beschluss FB 41/035/2019 ermächtigte der Sozialausschuss am 20.05.2019 den Landrat, mit dem BMAS einen Vergleich abzuschließen, nachdem der Bund die Personalkosten für im Jobcenter eingesetzte Staatsbeamten bis einschließlich 2018 nicht beanstandet bzw. auf eine Erstattung bereits geltend gemachter Kosten verzichtet, und im Gegenzug die Personalkosten der Staatsbedienstete ab 2019 vom Landkreis Würzburg selber getragen werden. Sollte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einem solchen Vergleich nicht zustimmen, wurde der Landrat ermächtigt, gegen entsprechende Beanstandungen der Personalkostenabrechnung für Staatsbeamte den Klageweg zu beschreiten.

 

Der Landkreis Günzburg hat eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Bayerischen Landessozialgericht wegen der Abrechnungsmöglichkeit für beim zkT eingesetzte bayerische Regierungsbeamte angestrengt. Deshalb hat das BMAS dem Landkreis Würzburg sukzessive Verfahrensvereinbarungen für die Abrechnungen der Jahre 2015 bis einschließlich 2019 angeboten, nach der von einer Rückforderung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über das vorstehende Verfahren verzichtet wird. Für die Jahre 2015 bis 2019 wurden Rückstellungen über die strittigen Beträge in Höhe von insgesamt 1.618.081,64 € gebildet und in den Haushalt eingestellt.

 

Am 28.09.2021 fand die mündliche Verhandlung der Klage des Landkreises Günzburg gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem bayerischen Landessozialgericht in München statt. Das LSG ist grundsätzlich der Argumentation des Landkreises Günzburg gefolgt, dass das BMAS überhaupt eine Kostenerstattung für die im Jobcenter eingesetzten Staatsbeamten leisten muss. Bei der Festsetzung der Höhe der Kostenerstattung hat das Gericht jedoch nicht auf die tatsächlich für den Staatsbeamten (beim Freistaat) angefallenen Kosten abgestellt, sondern darauf, welche Kosten für einen vergleichbaren kommunalen Beschäftigten angefallen wären. Im Ergebnis hat diese unterschiedliche Berechnungsweise im konkreten Fall nur geringe Auswirkungen (anstelle der geforderten 177.854,96 Euro, wurde die Beklagte verpflichtet, einen Betrag von 176.467,48 Euro nebst Zinsen an den Landkreis Günzburg zu zahlen).

 

Aufgrund der besonderen Bedeutung der Rechtssache hat das LSG jedoch die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Die Vertreter des BMAS haben bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Das Verfahren wird sich somit erfahrungsgemäß noch geraume Zeit hinziehen.

 

Nachdem das Jobcenter Landkreis Würzburg nicht die tatsächlichen Personalkosten der Staatsbeamten abgerechnet hat, sondern – wie dem BMAS bereits 2007 mitgeteilt und von diesem über Jahre anerkannt – die jeweils gültigen Pauschalen entsprechend der vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlichten Personalkostensätze, werden wir vorsorglich von der Personalverwaltung die Kosten errechnen lassen, die für Kreisbeamtinnen und Kreisbeamte fällig geworden wären.

 

Die unterzeichneten Verfahrensvereinbarungen sind in Anlage beigefügt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Schumacher stellte den Sachverhalt vor.

 


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis.