Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Das pandemische Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland und besonders im Freistaat Bayern stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 03.03.2021 wurde die Einführung der Bürgertestung beschlossen. Damit sollte und soll weiterhin die nunmehr vorhandene Verfügbarkeit von Schnell-Tests effektiv zur Pandemiebekämpfung genutzt werden.

 

Mit dem gemeinsamen GMS / IMS vom 08.03.2021 wurden die Kreisverwaltungsbehörden als untere Gesundheitsbehörden aufgefordert, Schnellteststraßen in den lokalen Testzentren einzurichten oder gesonderte Schnelltestzentren zu schaffen. Nach in dem Schreiben kommunizierter Einschätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würde erwartet, dass ca. 2,5% der Bevölkerung täglich einen Antigen-Schnelltests nachfragen wird.

 

Angesichts der und motiviert durch die zum 08.03.2021 im bundesweiten Vergleich sehr günstigen Inzidenzlage (7-Tage-Inzidenz im Landkreis Würzburg 45,3, Stadt Würzburg 33,9) und der damit verbundenen Möglichkeit, weitere Öffnungsschritte, die von einem Testkonzept begleitet werden, zuzulassen, wurde - auch wegen des hohen Bedarfs an Schnelltests und des anfangs nur zaghaft anlaufenden Interesses weiterer Leistungserbringer nach § 6 Abs.1 S. 1 Nr.2 Alt.1 i.V.m. S. 2 TestV - am 16.04.2021 in Ergänzung zu den örtlich gebundenen Schnellteststellen ein „Antigen-Testbus“ in Betrieb genommen. Mit IMS vom 23.06.2021 wurde über die im Ministerrat vom 22. Juni 2021 beschlossene Verlängerung der Schnellteststraßen und der Schnelltestzentren über den 30. 06.2021 hinaus bis zum 30.09.2021 informiert, verbunden mit der Aufforderung Testungen im bedarfsgerechten Umfang anzubieten und bei Bedarf die Testkapazitäten erhöhen zu können. Mit GMS – IMS vom 28.07.2021 wurden die Kreisverwaltungsbehörden entsprechend des Beschluss des Ministerrats vom 27.07.2021 mit der Fortführung der Schnelltestzentren und Schnellteststraßen bis zum 31.12.2021 beauftragt.

 

Bei dem Antigen-Testbus handelt es sich um einen von der Stadt Würzburg zur Verfügung gestellten Linienbus. Das Konzept zur Nutzung als Testbus wurde unter Federführung der Berufsfeuerwehr Würzburg, von den Würzburger Hilfsorganisationen und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamtes entwickelt.

 

Leider war die Finanzierung des Antigen-Testbus im Zeitpunkt der dringlichen Anordnung noch nicht abschließend geklärt. Zwar wurde dem Landkreis u.a. seitens Herrn Staatsminister Holetschek (Schreiben vom 09.08.2021) mitgeteilt, dass der Betrieb von mobilen Teststellen im Rahmen der Testverordnung vom 24.06.2021 grundsätzlich möglich ist. Allerdings definiert die Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom 18. Mai 2021, zuletzt am 29.07.2021 geändert, in Ziffer 2.2 die lokalen Testzentren, als die Testzentren, deren Kosten erstattet werden können. Mittlerweile hat der Landkreis Würzburg vom Bayerischen Staatministerium für Gesundheit und Pflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration die Rückmeldung erhalten, dass der von Landkreis und Stadt Würzburg beschriebene Testbus sowohl nach der TestV als auch nach der Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie als (mobiles) Testzentrum angesehen wird und damit über IHV abrechenbar ist.

 

Mit der Stadt Würzburg wurde eine Kostenteilungsvereinbarung für den Fall der vollständigen oder teilweisen Nichtübernahme von Aufwendungen durch den Freistaat Bayern oder Dritte bis zum 31.08.2021 geschlossen. In diesem Fall erfolgt die Kostenübernahme anteilig nach Einwohnerzahlen. Diese soll nun für den ebenfalls bis zum 30.09.2021 verlängert werden. Allerdings greift diese eben erst dann, wenn abschließend geprüft wurde, dass eine Erstattung durch den Freistaat Bayern bzw. Dritte, z.B. die Kassenärztliche Vereinigung nicht möglich ist.

 

Da somit Rechnungen nicht direkt über den Haushalt des Freistaats (mittels IHV) beglichen werden können, werden die Kosten über den Kreishaushalt finanziert, um sodann eine Erstattung über die TestV zu erreichen. Dieses Vorgehen wurde seitens des Kreistages mit Beschluss in der Sitzung vom 12.07.2021 bis zum 31.08.2021 legitimiert. Eine darüberhinausgehende Ermächtigung zur Belastung des Kreishaushaltes liegt derzeit nicht vor, weshalb es hinsichtlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundsätzlich einer Entscheidung eines zuständigen politischen Gremiums (Kreistag, Kreisausschuss) bedarf.

 

Da ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt werden kann (die nächste Kreistagssitzung findet am 04.10.2021 statt) ist eine dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) Ihrerseits erforderlich und angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 18.08.2021 durch Herrn Landrat Eberth unterzeichnet.

 

Aufgrund der aktuellen Lage, insbesondere des absehbaren Anstiegs an Testungen im Zusammenhang mit Reiserückkehrern und dem Beginn des Schuljahres 2021/2022 wird der Einsatz des Testbuses, aufgrund der mit dem Testbus möglichen Flexibilität vor allem auch im Landkreis – vorbehaltlich des Vorliegens einer Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem Landkreis Würzburg – für erforderlich gesehen. Eine Verlängerung der Beauftragung des Testbuses soll deshalb zunächst bis zum 30.09.2021 erfolgen. Dabei fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 35.000,00 Euro an.

 

Vorsorglich, für den Fall, dass eine Finanzierung des Testbus aufgrund der damals noch unklaren Erstattungsmöglichkeiten über die TestV bzw. den Freistaat Bayern möglich ist bzw. aufgrund dessen, dass die Kosten für ein mobiles Testzentrum nicht erstattungsfähig sind, bedarf es deshalb der Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mitteln in Höhe von  40.000 Euro bis zum 30.09.2021 beim Produktkonto 41440040.527190 zu bewilligen. Auf die Kostenteilungsvereinbarung mit der Stadt wird verwiesen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 18.08.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.

 

Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 Euro für den Betrieb des Testbus für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 30.09.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Opfermann vom Geschäftsbereich 6 (Gesundheit und Verbraucherschutz) erläutert den Sachverhalt.

 

 


Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 18.08.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.

 

Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 Euro für den Betrieb des Testbus für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 30.09.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 6, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA