Sitzung: 11.10.2021 Kreistag
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das pandemische Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland und
besonders im Freistaat Bayern stellt alle Beteiligten vor große
Herausforderungen. In der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 03.03.2021 wurde die
Einführung der Bürgertestung beschlossen. Damit sollte und soll weiterhin die
nunmehr vorhandene Verfügbarkeit von Schnell-Tests effektiv zur
Pandemiebekämpfung genutzt werden.
Mit dem gemeinsamen GMS / IMS vom 08.03.2021 wurden die
Kreisverwaltungsbehörden als untere Gesundheitsbehörden aufgefordert,
Schnellteststraßen in den lokalen Testzentren einzurichten oder gesonderte
Schnelltestzentren zu schaffen. Nach in dem Schreiben kommunizierter
Einschätzungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würde erwartet, dass
ca. 2,5% der Bevölkerung täglich einen Antigen-Schnelltests nachfragen wird.
Angesichts der und motiviert durch die zum 08.03.2021 im bundesweiten
Vergleich sehr günstigen Inzidenzlage (7-Tage-Inzidenz im Landkreis Würzburg
45,3, Stadt Würzburg 33,9) und der damit verbundenen Möglichkeit, weitere
Öffnungsschritte, die von einem Testkonzept begleitet werden, zuzulassen, wurde
- auch wegen des hohen Bedarfs an Schnelltests und des anfangs nur zaghaft
anlaufenden Interesses weiterer Leistungserbringer nach § 6 Abs.1 S. 1 Nr.2
Alt.1 i.V.m. S. 2 TestV - am 16.04.2021 in Ergänzung zu den örtlich gebundenen
Schnellteststellen ein „Antigen-Testbus“ in Betrieb genommen. Mit IMS vom
23.06.2021 wurde über die im Ministerrat vom 22. Juni 2021 beschlossene
Verlängerung der Schnellteststraßen und der Schnelltestzentren über den 30.
06.2021 hinaus bis zum 30.09.2021 informiert, verbunden mit der Aufforderung
Testungen im bedarfsgerechten Umfang anzubieten und bei Bedarf die Testkapazitäten
erhöhen zu können. Mit GMS – IMS vom 28.07.2021 wurden die
Kreisverwaltungsbehörden entsprechend des Beschluss des Ministerrats vom
27.07.2021 mit der Fortführung der Schnelltestzentren und Schnellteststraßen
bis zum 31.12.2021 beauftragt.
Bei dem Antigen-Testbus handelt es sich um einen von der Stadt Würzburg
zur Verfügung gestellten Linienbus. Das Konzept zur Nutzung als Testbus wurde
unter Federführung der Berufsfeuerwehr Würzburg, von den Würzburger
Hilfsorganisationen und meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Gesundheitsamtes entwickelt.
Leider war die Finanzierung des Antigen-Testbus im Zeitpunkt der
dringlichen Anordnung noch nicht abschließend geklärt. Zwar wurde dem Landkreis
u.a. seitens Herrn Staatsminister Holetschek (Schreiben vom 09.08.2021)
mitgeteilt, dass der Betrieb von mobilen Teststellen im Rahmen der
Testverordnung vom 24.06.2021 grundsätzlich möglich ist. Allerdings definiert
die Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom 18. Mai 2021, zuletzt am
29.07.2021 geändert, in Ziffer 2.2 die lokalen Testzentren, als die
Testzentren, deren Kosten erstattet werden können. Mittlerweile hat der
Landkreis Würzburg vom Bayerischen Staatministerium für Gesundheit und Pflege in
Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und
Integration die Rückmeldung erhalten, dass der von Landkreis und Stadt Würzburg
beschriebene Testbus sowohl nach der TestV als auch nach der
Testzentrenkostenerstattungsrichtlinie als (mobiles) Testzentrum angesehen wird
und damit über IHV abrechenbar ist.
Mit der Stadt Würzburg wurde eine Kostenteilungsvereinbarung für den
Fall der vollständigen oder teilweisen Nichtübernahme von Aufwendungen durch
den Freistaat Bayern oder Dritte bis zum 31.08.2021 geschlossen. In diesem Fall
erfolgt die Kostenübernahme anteilig nach Einwohnerzahlen. Diese soll nun für
den ebenfalls bis zum 30.09.2021 verlängert werden. Allerdings greift diese
eben erst dann, wenn abschließend geprüft wurde, dass eine Erstattung durch den
Freistaat Bayern bzw. Dritte, z.B. die Kassenärztliche Vereinigung nicht
möglich ist.
Da somit Rechnungen nicht direkt über den Haushalt des Freistaats
(mittels IHV) beglichen werden können, werden die Kosten über den Kreishaushalt
finanziert, um sodann eine Erstattung über die TestV zu erreichen. Dieses
Vorgehen wurde seitens des Kreistages mit Beschluss in der Sitzung vom
12.07.2021 bis zum 31.08.2021 legitimiert. Eine darüberhinausgehende
Ermächtigung zur Belastung des Kreishaushaltes liegt derzeit nicht vor, weshalb
es hinsichtlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln grundsätzlich einer
Entscheidung eines zuständigen politischen Gremiums (Kreistag, Kreisausschuss)
bedarf.
Da ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht zeitnah eingeholt
werden kann (die nächste Kreistagssitzung findet am 04.10.2021 statt) ist eine
dringliche Anordnung gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT)
i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) Ihrerseits erforderlich und
angemessen. Die dringliche Anordnung wurde am 18.08.2021 durch Herrn Landrat
Eberth unterzeichnet.
Aufgrund der aktuellen Lage, insbesondere des absehbaren Anstiegs an
Testungen im Zusammenhang mit Reiserückkehrern und dem Beginn des Schuljahres
2021/2022 wird der Einsatz des Testbuses, aufgrund der mit dem Testbus
möglichen Flexibilität vor allem auch im Landkreis – vorbehaltlich des
Vorliegens einer Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem
Landkreis Würzburg – für erforderlich gesehen. Eine Verlängerung der
Beauftragung des Testbuses soll deshalb zunächst bis zum 30.09.2021 erfolgen.
Dabei fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von 35.000,00 Euro an.
Vorsorglich, für den Fall, dass eine Finanzierung des Testbus aufgrund
der damals noch unklaren Erstattungsmöglichkeiten über die TestV bzw. den
Freistaat Bayern möglich ist bzw. aufgrund dessen, dass die Kosten für ein
mobiles Testzentrum nicht erstattungsfähig sind, bedarf es deshalb der
Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mitteln in Höhe von 40.000 Euro bis zum 30.09.2021 beim
Produktkonto 41440040.527190 zu bewilligen. Auf die Kostenteilungsvereinbarung
mit der Stadt wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 18.08.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.
Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 Euro für den Betrieb des Testbus für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 30.09.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.
Debatte:
Frau Opfermann vom Geschäftsbereich 6 (Gesundheit und
Verbraucherschutz) erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 18.08.2021 gemäß § 45 Abs.1 Geschäftsordnung des Kreistages (GOKT) i.V.m. Art. 34 Abs.3 Landkreisordnung (LKrO) zur Kenntnis.
Der Kreistag beschließt, weitere außerplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 Euro für den Betrieb des Testbus für den Zeitraum vom 01.09.2021 bis 30.09.2021 für das Haushaltsjahr 2021 bereit zu stellen.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 6, ZFB 1
Zur Kenntnis an KrPA