Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:

Übersicht der Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab 100.000,00 €

           

 

 

Sachverhalt:

 

Bei einem organisationsbezogenen Haushalt sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20 Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen. Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2 KommHV-Doppik).

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses des Landkreises Würzburg für das Jahr 2020 wurde festgestellt, dass bei einigen Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2 in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.

 

In der Anlage sind die Organisationsbudgets aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000,00 € erfolgte.

 

Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 3.270.922,28 €. Diese Überschreitung liegt vor allem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen (Überschreitung um ca. 2,6 Mio. €). Bei den Versorgungsaufwendungen sind die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen aufgeführt. Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (Mehraufwendungen von ca. 2,3 Mio. €) und zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Mehraufwendungen von ca. 322 T€) waren erheblich höher als die vorgesehenen Planansätze. Die Pensionsrückstellungen müssen nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommHV-Doppik gebildet werden, um die künftigen Pensionslasten abbilden zu können. Grundlage dieser Werte ist ein versicherungsmathematisches Gutachten der Bayerischen Versorgungskammer, welches vom Landkreis Würzburg jährlich angefordert wird. Zudem mussten bei den Personalaufwendungen Urlaubsrückstellungen (ca. 201 T€) und Überstundenrückstellungen (ca. 391 T€) gebildet werden, was unter anderem durch die Corona-Pandemie erhöhten Arbeitsanfall zurückzuführen ist.

 

Zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 101.261,47 € kam es im Bereich des Stabstellenfachbereichs Kreisentwicklung / Beteiligungsmanagement (SFB 4). Dies lag vor allem an der Einrichtung und dem Betrieb von Impfzentren. Es erfolgte unterjährig eine Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 100.000,00 €.

 

Beim Budget des zentralen Fachbereiches Finanzen und Controlling / Kasse kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 594.402,56 €. Dies ist auf die Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen für den an das Kommunalunternehmen zu zahlende Verlustausgleich für die Bereiche ÖPNV (1,32 Mio. €) und Sozial- und Pflegebedarfsplanung (66 T€) zurückzuführen.

 

Vor allem aufgrund des Katastrophenfalls kam es beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen um 1.479.290,80 €. Dies lag vor allem an der Überschreitung des Ansatzes bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 1.552.911,42 €. Im Jahr 2020 wurden beim Produkt 12811000 (Zivil- und Katastrophenschutz sowie Wehrwesen) überplanmäßige und falls erforderlich auch außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. € bereitgestellt. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 06.04.2020 wurde der Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1 BayKSG ermächtigt, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte Schutzausrüstung außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von 3.000.000,00 € bereitzustellen.

 

Beim Budget des Gesundheitsamtes (FB 34) kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 972.569,08 €. Es handelt sich vor allem um Mehraufwendungen in den Bereichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Personalaufwendungen. Grund hierfür waren auch die Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie. Im Bereich des Gesundheitsamtes wurden unterjährig bereits insgesamt 450.000,00 € bewilligt.

 

Der Kreisausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2021 an den Kreistag eine Empfehlung ausgesprochen, die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu bewilligen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.

 

 

 

Debatte:

 

Ein Sachvortrag wird nicht gewünscht.

 


Beschluss:

 

Der Kreistag bewilligt die in der Anlage aufgeführten außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen.


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA