Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 9, Anwesend: 61

Sachverhalt:

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 12.07.2021 die Änderung der Satzung über die Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Würzburg beschlossen. Wesentlicher Inhalt der Satzungsänderung war die Erhöhung der laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen von bisher 720,00 € auf 816,00 € pro Kind bei einer durchschnittlichen Betreuungszeit von 7-8h am Tag. Die Änderungssatzung konnte zum 01.09.2021 in Kraft treten.

 

Der Jugendhilfeausschuss hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 10.03.2021 mit der Satzungsänderung befasst und dort dem Kreistag empfohlen, die Änderungssatzung zu beschließen.

 

Nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses erging eine Pressemitteilung, wonach die geplante Satzungsänderung mit der Erhöhung des Tagespflegeentgeltes nach der Sitzung des Kreistages am 10.05.2021 zum 01.06.2021 in Kraft treten könne.

 

Da die Satzungsänderung jedoch in der Sitzung des Kreistages am 12.07.2021 beschlossen wurde, konnte die Satzung erst zum 01.09.2021 in Kraft treten. Ein rückwirkendes In-Kraft-Treten war aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

 

Nach Rückmeldungen von Tagesmüttern hatten diese auf Grund der Pressemitteilung eine Erhöhung des Entgeltes in der qualifizierten Tagespflege zum 01.06.2021 erwartet. Kreisrat Florian Kuhl (FDP/ödp-Fraktion) stellte daraufhin den Antrag, die Erhöhung des Entgeltes der qualifizierten Kindertagespflege ab 01.06.2021 zu gewähren.

 

Nach Hochrechnung der Verwaltung betragen die Mehrkosten für den Zeitraum 01.06.2021 bis 31.08.2021 ca. 18.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen auf dem Produkt 36110000 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) zur Verfügung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.08.2021 bewilligt der Landkreis Würzburg im Rahmen freiwilliger Leistungen die Auszahlung des Tagespflegeentgeltes in der qualifizierten Kindertagespflege in der Höhe der ab 01.09.2021 gültigen Satzung zur Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Würzburg.

 

 

Debatte:

 

Landrat Eberth erläutert den Sachverhalt.

 

Kreisrat Fiederling äußert Bedenken über das Verfahren.

 

Kreisrat F. Kuhl erläutert die Gründe für den Antrag auf freiwillige rückwirkende Erhöhung des Tagespflegeentgeltes.

 

Die Kreisräte Hansen, Halbleib und Lehrieder sprechen sich für eine rückwirkende Gewährung des Tagespflegeentgeltes ab 01.06.2021 aus, da die Tagespflege eine wertvolle Ergänzung neben den Kindertageseinrichtungen sei und das Geld daher gut angelegt ist.

 

 

 


Beschluss:

 

Für den Zeitraum vom 01.06.2021 bis 31.08.2021 bewilligt der Landkreis Würzburg im Rahmen freiwilliger Leistungen die Auszahlung des Tagespflegeentgeltes in der qualifizierten Kindertagespflege in der Höhe der ab 01.09.2021 gültigen Satzung zur Förderung der qualifizierten Kindertagespflege im Landkreis Würzburg.


Zur weiteren Veranlassung an FB 31 b

 

Zur Kenntnis an GB 3, ZFB 1, KrPA