Sitzung: 11.10.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 58, Nein: 3, Anwesend: 61
Anlage/n:
Satzung für die öffentliche
Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg (Abfallwirtschaftssatzung)
Gebührensatzung für die
öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Würzburg
(Abfallwirtschaftsgebührensatzung)
Sachverhalt:
In den letzten beiden (öffentlichen) Verwaltungsratssitzungen wurden
ausführlich die Gebührenkalkulation und die darauf basierenden
Satzungsänderungen (mit Wirkung zum 1.1.2022) diskutiert.
Um die im KAG geforderte Kostendeckung zu erreichen bedarf es einer
nicht unerheblichen Anpassung der Gebühren. Diese kann in einem oder auch
mehreren Schritten erfolgen. Der Verwaltungsrat hat sich für eine einmalige
Erhöhung um ca. 24 % und gegen eine stufenweise Anpassung ausgesprochen.
Ursächlich für die Erhöhung der Abfallgebühren sind insbesondere
folgende Faktoren:
- Steigende bzw. zumindest konstante Abfallmengen
- Steigende externe Entsorgungskosten
- Externalisierung der Bauschuttentsorgung
- Steigende externe sonstige Dienstleistungskosten
- Steigende rechtliche Vorgaben in allen Bereichen
- Quantität und Qualität der Lkws
- Quantität und Qualität der Wertstoffhöfe
- Tarifvertragliche Verbesserungen für die Beschäftigten
Beschlussvorschlag:
Den vorgelegten Satzungen (Abfallwirtschaftssatzung und Abfallwirtschaftsgebührensatzung)
wird zugestimmt.
Debatte:
Freifrau von
Vietinghoff-Scheel
(Vorstand Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg) erläutert den
Sachverhalt.
Kreisrat Fiederling spricht das Thema Gelbe Tonne an. Er weist darauf hin, dass in manchen Gemeinden die Grundstücke eher klein seien und es deshalb schwierig sei, die Mülltonnen unterzubringen. Er regt deshalb an, seitens des Kommunalunternehmens und der betroffenen Kommunen diesbezüglich nach Lösungen zu suchen.
Beschluss:
Den vorgelegten Satzungen (Abfallwirtschaftssatzung und
Abfallwirtschaftsgebührensatzung) wird zugestimmt.
Zur weiteren
Veranlassung an KU
Zur Kenntnis an S, ZB