Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Anlage/n:        

 

·         Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg

·         Maßnahmenbeispiele

·         3 Zeitungsartikel

·         Beispielsbilder Obstbaumförderung

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg fördert bereits seit langer Zeit Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. So unterstützt er beispielsweise seit Jahren den Landschaftspflegeverband (LPV) durch die Übernahme der ungedeckten Maßnahmenkosten. Darüber hinaus wurden verschiedenste Maßnahmen im Interesse des Natur- oder Artenschutzes finanziell gefördert. Hier ist beispielsweise die Förderung der Greifvogelauffangstationen zu nennen.

 

In der Vergangenheit wurden für diese Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsanmeldungen entsprechende Haushaltsansätze vorgesehen. Diesen Haushaltsanmeldungen zu Grunde liegende Grundsatzbeschlüsse oder Richtlinien, zum Ob bzw. zu Art und Umfang einer Förderung durch den Landkreis bestehen bisher jedoch nicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der Landkreis auch weiterhin im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege fördern und hierdurch einen Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur leisten. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen durch entsprechende Beschlüsse und Richtlinien verbindlich und nachvollziehbar festgelegt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, durch Grundsatzbeschluss festzulegen, dass der Landkreis auch weiterhin Maßnahmen aus dem vorgenannten Bereich finanziell fördert. Die hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sind im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung festzulegen. Um einen einheitlichen und nachvollziehbaren Vollzug zu gewährleisten sollten Art und Umfang der Förderung durch die anliegenden Förderrichtlinien geregelt werden.

 

Ein erster Entwurf dieser Förderrichtlinien wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft am 16.11.2020 vorgestellt und erörtert. Auf Grundlage dieser Erörterung wurde der Entwurf überarbeitet und die anliegenden Förderrichtlinien ausgearbeitet.

 

Über die Umsetzung der Förderrichtlinien wird einmal jährlich im Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft berichtet.

 

Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Energie und Landwirtschaft sowie der Kreisausschuss haben in Ihren Sitzungen am 17.05.2021 bzw. 21.06.2021 jeweils folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag Folgendes zu beschließen:

 

1.    Der Landkreis Würzburg fördert im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel auch künftig Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. Die Festlegung der Höhe der jährlich hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung.

 

2.    Die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg werden beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt.

 

3.    Im Haushaltsjahr 2022 werden hierfür Haushaltsmittel i.H.v. 15.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

(1)       Der Landkreis Würzburg fördert im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel auch künftig Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. Die Festlegung der Höhe der jährlich hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung.

 

(2)       Die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg werden beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt.

 

(3)       Im Haushaltsjahr 2022 werden hierfür Haushaltsmittel i.H.v. 15.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hellstern vom Geschäftsbereich 5 (Umweltamt) erläutert den Sachverhalt.

 

 


Beschluss:

 

(1)       Der Landkreis Würzburg fördert im Rahmen seiner verfügbaren Haushaltsmittel auch künftig Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege. Die Festlegung der Höhe der jährlich hierfür zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung.

 

(2)       Die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes sowie der Landschaftspflege durch den Landkreis Würzburg werden beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt.

 

(3)       Im Haushaltsjahr 2022 werden hierfür Haushaltsmittel i.H.v. 15.000,00 € zur Verfügung gestellt.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

Zur Kenntnis an ZFB 1, KrPA