Sitzung: 11.10.2021 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage: Übersicht Gastschulbeiträge
Sachverhalt:
Die Gastschulbeiträge für die beruflichen
Schulen werden von den Sachaufwandsträgern für das vorherige Haushaltsjahr
anhand des tatsächlichen laufenden Schulaufwandes errechnet und dem Landkreis
Würzburg in Rechnung gestellt.
Aufgrund der bisher vorliegenden Forderungen
von Gastschulbeiträgen wurde festgestellt, dass die Kosten für den laufenden
Schulaufwand an den einzelnen beruflichen Schulen stark gestiegen und die
Gastschulbeitragsforderungen somit entsprechend erhöht sind. Die
Kostensteigerung war bei der Haushaltsplanung 2021 nicht vorhersehbar.
Nachdem die vorliegenden
Gastschulbeitragsforderungen die geplanten Haushaltsmittel bereits übersteigen,
werden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 450.000,00 € benötigt, um die im
Haushaltsjahr 2021 noch zu erwartenden Forderungen begleichen zu können.
Nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages liegt die
Zuständigkeit für die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben ab 100.000 €
beim Kreistag.
Da ein Beschluss des Kreistages nicht zeitnah
eingeholt werden konnte und nachdem die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel
in Höhe von 450.000,00 € bei Produktkonto 23119002.545230 unaufschiebbar ist,
erfolgte diese im Wege einer dringlichen Anordnung nach § 45 der
Geschäftsordnung des Kreistages.
Der Kreistag nimmt die Information über die dringliche Anordnung des Landrats vom 12.08.2021 gem. § 45 Abs. 1 Geschäftsordnung des Kreistages i.V.m. Art. 24 Abs. 3 Landkreisordnung zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Fachbereichsleiterin Hümmer (Finanzen und Controlling) erläutert die Kostensteigerung anhand einer Kostenaufstellung.
Kreisrat Halbleib fragt nach, welche Gesamtsumme an Gastschulbeiträgen der Landkreis an die Berufsschulen bezahle.
Frau Hümmer teilt mit, dass noch nicht alle Meldungen der Schulen vorliegen, weshalb zu den aktuellen Zahlen keine Aussage getroffen werden kann.
Landrat Eberth schlägt vor, zu gegebener Zeit über das Thema Gastschulbeiträge des Berufsschulzweiges in einem Kreisausschuss zu informieren.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZFB
5, KrPA