Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Markt Neubrunn teilte Ende 2020 dem Staatlichen Bauamt mit, dass er in der OD entlang der WÜ 17 seine Gehwege sanieren wollte. Im Rahmen der Vorbereitung fragte Herr Bürgermeister Menig an, ob im Zuge der gemeindlichen Maßnahme auf Grund des äußerst schlechten Fahrbahnzustands nicht auch eine Instandsetzung der Asphaltdecke sowie der Entwässerung der Kreisstraße möglich sei. Von der ausführenden Firma wurde auf Grundlage des Hauptvertrages mit der Gemeinde Neubrunn ein Angebot erstellt, das sich auf eine Höhe von ca. 32.500 € (brutto) belief. Da der Kostenvoranschlag noch im Verfügungsrahmen des Landrats lag, war eine Beteiligung des Bauausschusses seinerzeit nicht erforderlich.

 

Im Zuge des Bauablaufs kam es jedoch zu folgenden Kostensteigerungen:

 

1.   Beim Abfräsen der Asphaltschichten hat sich der Betonpflasterstreifen entlang des Bordsteins gelöst. Aus bautechnischer Sicht war der Rückbau des Pflasters und des nicht tragfähigen Unterbaus unumgänglich. Das Planum wurde neu hergestellt und der Pflasterstreifen wieder eingebaut.     

Mehrkosten ca. 5.200 €

 

2.   Ein ebenflächiger Anschluss war am direkten Übergang WÜ 17 / WÜ 11 aufgrund der sich ergebenden neuen Höhenverhältnisse nicht wie ursprünglich geplant möglich. Vor Ort wurde entschieden, die Deckschicht der Fahrbahn der WÜ 11 im Einmündungsbereich der WÜ 17 auf einer Breite von ca. 3,5 m anzugleichen. Die Angleichungsbreite in der Kreisstraße WÜ 11 wurde so gewählt, dass vorhandene erhebliche Unebenheiten und Schadstellen gleich mit überbaut wurden. Daraus ergibt sich eine Mehrfläche von ca. 170 m².  

Mehrkosten ca. 5.000€

 

3.   Bei der ursprünglichen Planung der Gehwegsanierung in der WÜ 17 war das Bauende vor der Einmündung der Gemeindestraße Point vorgesehen. Auch hier zeigte die Fahrbahn im Bereich der Einmündung schon erhebliche Abplatzungen der Deckschicht. Somit wurde die Erneuerung der Fahrbandecke um ca. 20 m (ca.110 m²) über die Einmündung in Fahrtrichtung Unteraltertheim verlängert. Dies hat außerdem den Vorteil, dass bei der nächsten Ausbaumaßnahme an der WÜ 17 die WÜ 11 in diesem Bereich als innerörtliche Umleitung genutzt werden kann.   

Mehrkosten ca. 3.000 €

 

4.   Des Weiteren fehlten im Angebot die Positionen für das Abkehren der Fahrbahn ca. 2.850 € und das Herstellen der Dehnungsfugen ca. 1.900 €.

 

 

Die Mehrkosten summieren sich somit auf ca. 18.000 €. Insgesamt liegen die Baukosten für die Deckensanierung der WÜ 17 einschließlich des Anschlussbereiches der WÜ 11 nun bei knapp ca.48.300 €. Zuzüglich der vereinbarten 5 % Verwaltungskosten in Höhe von ca. 2.400 € betragen die Kosten insgesamt ca. 50.700 €.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg über die Kostenerhöhung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Debatte:

 

Herr Voll von Staatlichen Bauamt Würzburg erläutert den Sachverhalt.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg über die Kostenerhöhung zustimmend zur Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA