Sitzung: 20.09.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Übersicht der
Organisationsbudgets, Überschreitungen der Aufwendungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ab
100.000,00 €
Sachverhalt:
Bei einem organisationsbezogenen Haushalt
sind die Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören
gegenseitig deckungsfähig, wenn im Haushalt nichts anderes bestimmt ist (§ 20
Abs. 1, Satz 1 KommHV-Doppik). Deckungsfähigkeit bedeutet, dass die Ansätze für
Aufwendungen zur Deckung von Mehraufwendungen bzw. die Ansätze für Auszahlungen
zur Deckung von Mehrauszahlungen an anderer Stelle herangezogen werden dürfen.
Die Inanspruchnahme darf nicht zu einer Minderung des Saldos aus laufender
Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung führen (§ 20 Abs. 1, Satz 2
KommHV-Doppik).
Im Rahmen des Jahresabschlusses des
Landkreises Würzburg für das Jahr 2020 wurde festgestellt, dass bei einigen
Organisationsbudgets die Ansätze bei den ordentlichen Aufwendungen (Position S2
in den Teilergebnisrechnungen) bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit (Position S5 in den Teilfinanzrechnungen) überschritten
wurden. Eine Deckung der ordentlichen Aufwendungen bzw. der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit im Rahmen des Organisationsbudgets nach § 20 Abs. 1 und
Abs. 3 KommHV-Doppik ist in diesen Fällen nicht möglich.
In der Anlage sind die Organisationsbudgets
aufgeführt, bei denen die Überschreitung dieser Ansätze (Ansätze bei den
ordentlichen Aufwendungen bzw. die Ansätze bei den Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit) um mindestens 100.000,00 € erfolgte.
Im Bereich Personal und Organisation (SFB 1)
kam es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen
(Teilergebnisrechnung S2) um 3.270.922,28 €. Diese Überschreitung liegt vor
allem an den Mehraufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen (Überschreitung
um ca. 2,6 Mio. €). Bei den Versorgungsaufwendungen sind die Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen und die Zuführungen zu den Beihilferückstellungen aufgeführt.
Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen (Mehraufwendungen von ca. 2,3 Mio. €)
und zu Beihilferückstellungen für Versorgungsempfänger (Mehraufwendungen von
ca. 322 T€) waren erheblich höher als die vorgesehenen Planansätze. Die
Pensionsrückstellungen müssen nach § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommHV-Doppik
gebildet werden, um die künftigen Pensionslasten abbilden zu können. Grundlage
dieser Werte ist ein versicherungsmathematisches Gutachten der Bayerischen
Versorgungskammer, welches vom Landkreis Würzburg jährlich angefordert wird.
Zudem mussten bei den Personalaufwendungen Urlaubsrückstellungen (ca. 201 T€)
und Überstundenrückstellungen (ca. 391 T€) gebildet werden, was unter anderem
durch die Corona-Pandemie erhöhten Arbeitsanfall zurückzuführen ist.
Zu einer Überschreitung der ordentlichen
Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 101.261,47 € kam es im Bereich des
Stabstellenfachbereichs Kreisentwicklung / Beteiligungsmanagement (SFB 4). Dies
lag vor allem an der Einrichtung und dem Betrieb von Impfzentren. Es erfolgte
unterjährig eine Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
100.000,00 €.
Beim Budget des zentralen Fachbereiches
Finanzen und Controlling / Kasse kam es zu einer Überschreitung der
ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung S2) um 594.402,56 €. Dies ist
auf die Aufwendungen für die Zuführung zu Rückstellungen für den an das
Kommunalunternehmen zu zahlende Verlustausgleich für die Bereiche ÖPNV (1,32
Mio. €) und Sozial- und Pflegebedarfsplanung (66 T€) zurückzuführen.
Vor allem aufgrund des Katastrophenfalls kam
es beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht zu einer
Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen um 1.479.290,80 €. Dies lag vor
allem an der Überschreitung des Ansatzes bei den Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen um 1.552.911,42 €. Im Jahr 2020 wurden beim Produkt 12811000 (Zivil-
und Katastrophenschutz sowie Wehrwesen) überplanmäßige und falls erforderlich
auch außerplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mio. €
bereitgestellt. Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 06.04.2020 wurde der
Landrat bis zur Feststellung des Endes der Katastrophe gemäß Art. 4 Abs. 1
BayKSG ermächtigt, für dringend im Landkreis Würzburg benötigte
Schutzausrüstung außerplanmäßige Haushaltsmittel bis zu einer Gesamtsumme von
3.000.000,00 € bereitzustellen.
Beim Budget des Gesundheitsamtes (FB 34) kam
es zu einer Überschreitung der ordentlichen Aufwendungen (Teilergebnisrechnung
S2) um 972.569,08 €. Es handelt sich vor allem um Mehraufwendungen in den
Bereichen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Personalaufwendungen.
Grund hierfür waren auch die Mehraufwendungen durch die Corona-Pandemie. Im
Bereich des Gesundheitsamtes wurden unterjährig bereits insgesamt 450.000,00 €
bewilligt.
Es wird daher vorgeschlagen dem Kreistag
eine Empfehlung zur Bewilligung der in der Anlage aufgeführten außer- und
überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen auszusprechen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Debatte:
Herr Schebler, stellv. Fachbereichsleiter Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Gremium.
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag,
die in der Anlage aufgeführten außer- und überplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen zu bewilligen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA