Sitzung: 20.09.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Aufgrund
der Zunahme der extremen Wetterverhältnisse und nach Empfehlung durch den
Landkreistag, hat der damals für Versicherungen zuständige ZFB 2 im Jahr 2017
die Erweiterung der Gebäudeversicherung um die Gefahren aus Leitungswasser und
Sturm/Hagel sowie Elementarschäden begonnen zu prüfen. Nach dem Übergang der
Zuständigkeit der Versicherungsangelegenheiten des Landkreises auf den
Zentralen Fachbereich 5 kann nun folgendes dargestellt und vorgeschlagen
werden:
Aktuelle Übersicht
der Gebäude des Landkreises Würzburg mit Versicherungsneuwert und
Inventarneuwert für 2021:
Versicherungsschein-Nummer. |
1000452 |
100453 |
Gesamt: |
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Gebäudeneuwert |
150.960.900,00 € |
34.304.800,00 € |
185.265.700,00 € |
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Inventarneuwert |
13.730.000,00 € |
6.521.600,00 € |
20.251.600,00 € |
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= 205.517.300,00 € |
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Beitrag in 2021 gesamt |
33.994,05 € |
13.146,65 € |
47.140,70 € |
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Erweiterung um die Gefahrenart Elementarschäden |
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Elementar *Gebäude ohne Inhalt
/ SB 5.000 |
15.970,87 |
4.879,24 |
20.850,11 € |
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Elementar *Gebäude ohne Inhalt
SB 10.000 |
14.816,22 |
4.222,62 |
19.038,84 € |
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Elementar *Gebäude ohne Inhalt/
SB 20.000 |
13.250,99 |
3.447,21 |
16.698,20 € |
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*
Elementarschäden Jahreshöchstentschädigung 10.000.000 EUR |
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Bei Abschluss der Elementarschadensversicherung auch für das Inventar würde sich die Prämie bei
einer Selbstbeteiligung von z.b.: 10.000 EUR nochmals um 4.740,15 € bzw. bei
einer Selbstbeteiligung von 20.000 EUR um 3.983,28 € erhöhen. |
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Leitungswasser ohne SB |
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Sturm ohne SB |
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Die Beiträge können bei Vereinbarung einer
Selbstbeteiligung entsprechend reduziert werden.
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Bislang sind beim Landkreis
Würzburg alle Gebäude (28 Liegenschaften, hiervon 6 angemietet) gegen die
Gefahren aus Feuer (Gebäudebrandversicherung) versichert. Weitere herkömmliche
Gefahrenarten wie Leitungswasser und Sturm/Hagel sind bislang nicht versichert.
Ausnahme: Ochsenfurt,
Hausmeisterwohnung Nachtigallenweg 1 (zuzgl. Leitungswasserschaden), das
vom Freistaat Bayern angemietete Veterinäramt
in der Leistenstraße in Würzburg (zuzüglich Leitungswasser und Sturm) und der neue Bauhof in Giebelstadt (zuzüglich Leitungswasser,
Sturm und Elementarschäden).
Das Inventar aller Gebäude
ist im Rahmen einer Gebäudeinventarversicherung gegen Gefahren aus
Einbruchsdiebstahl und Leitungswasserschäden versichert.
Fast alle Gebäude des
Landkreises Würzburg liegen in Gefahrenklasse AA (VKB) was der ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen)
Zone der Gefährdungsklasse (GK) 1 entspricht. Dies heißt, dass rein statistisch
die Schadenshäufigkeit (Hochwasser) seltener als einmal in 200 Jahren hierzu
eintritt.
Lediglich das angemietete
Gebäude (Schulamt) in der Rotkreuzstraße 2 a ist hier in
Risikoklasse BA eingestuft (= GK 2 / Schadenseintritt ist einmal innerhalb 100
bis 200 Jahre wahrscheinlich).
Zum möglichen
Schadenseintritt aus Sturm sagt diese Einstufung nichts aus.
Begrifflichkeiten:
Starkregen/Starkniederschlag: mehr als
15 bzw. 25 Liter/Stunde –keine feste Definition-
Die Meldungen zu extremen Wetterverhältnissen
sowie die Gefahren aus Sturm und Starkregen haben in den letzten Jahren für
Deutschland zugenommen.
Die Versicherungen haben die Prämien dadurch
bedingt nach Risiko (nach oben) angepasst. Auch die Anzahl der versicherten
Gebäude gegen Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung) hat zugenommen. In
Bayern waren dies zuletzt 36 % der Bestandsgebäude gegen Elementarschäden und
78 % gegen Gefahren aus Sturm und Hagel. (Quelle GDV / Gesamtverband der
deutschen Versicherungswirtschaft)
Was ist unter der Gefahr Elementarschäden zu
verstehen?
Welche Schäden sind nicht versichert?
Versicherte Gefahren sind Elementarschäden, die durch das Wirken von
Naturgewalten entstehen. Dies sind Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen,
Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch und Schneedruck sowie Rückstau – nur, wenn
Rückstausicherungen vorhanden sind, was derzeit nicht zutrifft. Es handelt sich hierbei um eine Zusatzpolice.
In Deutschland treten Elementarschäden aus Sturm und Hagel am Häufigsten
auf. Diese Gefahren werden durch die Sturm-/Hagelzusatzpolice abgedeckt. Seit
einigen Jahren nehmen jedoch die Gefahren aus Überschwemmungen und Starkregen
erheblich zu, nachdem die Wetterextreme ebenfalls zunehmen bzw. sich die
Tendenz hierzu verschärft.
Sturm: Der Freistaat Bayern hat beschlossen, dass
seit Juli 2019 bei Naturkatastrophen keine finanziellen Hilfen mehr fließen
werden und dadurch jeder selbst (privat) Vorsorge durch evtl. Abschluss einer
Sturm-/Hagelversicherung oder/und Elementarversicherung treffen muss, weshalb
eine Empfehlung des Landkreistages hierzu ausgesprochen wurde.
Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen.
Als Sturm gilt Wind erst ab Windstärke 8. Das entspricht
einer Windgeschwindigkeit ab 62 km/h. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe abgerissen,
muss die Windstärke oft nicht einzeln nachgewiesen werden. Nach den
Versicherungsbedingungen reicht es meist aus, dass vorher eine offizielle
Sturmwarnung ausgegeben wurde und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt
worden sind.
Die Kosten für eine neue Dacheindeckung variieren sehr stark – je nach
Ziegelart bzw. damit verbundene Kosten, wie Gerüst, neue Dachlattung usw.
liegen aber zwischen 40,00 € bis 150,00 €/m² bzw. können bei damit in
Zusammenhang stehenden Folgeschäden (Wassereintritt in das abgedeckte Haus,
Fensterbruch usw.) noch deutlich steigen.
Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
Welche Schäden sind nicht versichert?
1.) Versicherte Gefahren und Schäden
Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
a)
Leitungswasserschäden
b)
Bruchschäden
2.)
Leitungswasserschäden
a)
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig
ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung und den mit diesen Rohren
beziehungsweise Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren
wasserführenden Teilen.
3.) Bruchschäden
Soweit die
folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind
folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder
Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; und von Heizungs- oder
Klimaanlagen.
Die Leitungswasserversicherung leistet z.B. auch bei Nässeschäden, die
durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden
sind. Das bedeutet, der Austritt erfolgte aufgrund technischen Defekts z.B.
bei festsitzenden Toilettenspülungen oder auch verstopften Abflüssen (dem
dadurch bedingten Wasserschaden, nicht der Beseitigung der Verstopfung an sich)
der Handlung einer nichtberechtigten Person (z.B. Kinder) oder menschlichem
Fehlverhalten.
Die Kosten für die Leckortung werden übernommen, soweit durch die Leckortung
ein versicherter Schaden bestätigt wird. In den o.g. Bedingungen (Altvertrag)
sind die Leckortungskosten auch ohne versicherten Schaden bis 1.500,00 €
abgesichert, sofern ein Folgeschaden durch nicht bestimmungswidrig
ausgetretenes Leistungswasser vorliegt.
In den letzten 6
Jahren sind jedoch folgende Schäden aufgetreten:
2019 Berufsschulzentrum Ochsenfurt |
Estrich und die Dämmung getrocknet bzw. erneuert Kosten
ca. 50.000,- |
2018
Jugendhaus Leinach |
Wasserschaden durch ext. Besucher ausgelöst Kosten: 10.651,00 € |
2018
Jugendhaus Leinach |
Feuchteschaden Haus 2 –Medienraum- Trocknungsarbeiten u Rückbau Boden, Rohrbruch beheben, Gussasphalt u
Bodenbelagsarbeiten Kosten 8.700,00 € |
2014/2015 Hausmeisterwohnung OCH –Nachtigallenweg |
Wasserschaden ca. 20 bis 30.000,- €
bzw. anschließend wurde Sanierung (zusätzliche Mehrkosten)
durchgeführt, weshalb die Kosten nicht eindeutig dem Wasserschaden alleine
zugeordnet werden können |
In früheren Jahren sind laut Alt-Akten
(Schadensmeldungen) verschiedene Leitungswasserschäden aufgetreten, die nicht
über die Versicherung geregelt wurden.
Aufgrund der Vielzahl der
Gebäude und der teilweise personenintensiven Nutzung dieser Gebäude
(Verwaltung, Schulen) sowie des teilweise höheren Alters der Gebäude und dem
dadurch bedingten Alter der Leitungen, begründet sich, trotz der im Laufe der
Zeit durchgeführten und künftig noch durchzuführenden Sanierungsarbeiten, der
Abschluss einer Leistungswasserversicherung mit Selbstbeteiligung um die
bestehenden Risiken bei möglichem Schadenseintritt gegen größere Schäden
abzusichern.
Empfehlung
der Verwaltung:
- Der
Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil von 5.000,
-- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit bei einer
jährlichen Prämie von (Stand 2021) 10.805, -- €.
- Der
Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit einer Prämie von 16.795,
-- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, -- €.
- Der Abschluss
einer Elementarversicherung (Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 €
bei einem Selbstbehalt von 20.000, -- €
Trotz der Berücksichtigung des örtlichen
Prüfungsberichtes zum Jahresabschluss 2018 und der hierin enthaltenen Hinweise
(Seite 78 zu TZ 7 c) auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Absicherung von
Risiken (Sturm/Hagel/Elementar) im Verhältnis zur Selbstdeckung aus eigenen
Mitteln, kann aus Sicht des ZFB 5 unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit
und Liquidität des Landkreises in vielen Schadensfällen auf eine entsprechende
Versicherung nicht verzichtet werden. Gerade vor der aktuellen
Diskussion um Zunahme von Großschadensereignissen ist der Abschluss der
Versicherungen zur Abwendung eventueller hoher Eigenschadenssummen des Landkreises
Würzburg geboten.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kreisausschuss
beschließt den Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil
von 5.000, -- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit einer
jährlichen Prämie von 10.805, -- € (Stand 2021).
2.
Der
Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit
einer Prämie von 16.795, -- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, --
€.
3.
Der
Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Elementarversicherung
(Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 € (Stand 2021) bei einem
Selbstbehalt von 20.000, -- €.
Debatte:
Herr Umscheid, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.
Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss
beschließt den Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil
von 5.000, -- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit einer
jährlichen Prämie von 10.805, -- € (Stand 2021).
2.
Der
Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit
einer Prämie von 16.795, -- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, --
€.
3.
Der
Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Elementarversicherung
(Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 € (Stand 2021) bei einem
Selbstbehalt von 20.000, -- €.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
ZFB 1, KrPA