Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Zunahme der extremen Wetterverhältnisse und nach Empfehlung durch den Landkreistag, hat der damals für Versicherungen zuständige ZFB 2 im Jahr 2017 die Erweiterung der Gebäudeversicherung um die Gefahren aus Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie Elementarschäden begonnen zu prüfen. Nach dem Übergang der Zuständigkeit der Versicherungsangelegenheiten des Landkreises auf den Zentralen Fachbereich 5 kann nun folgendes dargestellt und vorgeschlagen werden:

 

 

Aktuelle Übersicht der Gebäude des Landkreises Würzburg mit Versicherungsneuwert und Inventarneuwert für 2021:

Versicherungsschein-Nummer.

1000452

100453

Gesamt:

Gebäudeneuwert

150.960.900,00 €

34.304.800,00 €

185.265.700,00 €

Inventarneuwert

13.730.000,00 €

 6.521.600,00 €

20.251.600,00 €

 

 

 

= 205.517.300,00 €

 

 

 

 

Beitrag in 2021  gesamt

33.994,05 €

13.146,65 €

47.140,70 €

 

Erweiterung um die Gefahrenart Elementarschäden

Elementar *Gebäude

ohne Inhalt / SB 5.000

15.970,87

4.879,24

20.850,11

 

Elementar *Gebäude 

ohne Inhalt SB 10.000

14.816,22

4.222,62

19.038,84

 

Elementar *Gebäude

ohne Inhalt/ SB 20.000

13.250,99

3.447,21

16.698,20

 

* Elementarschäden Jahreshöchstentschädigung 10.000.000 EUR

 

Bei Abschluss der Elementarschadensversicherung auch für das Inventar würde sich die Prämie bei einer Selbstbeteiligung von z.b.: 10.000 EUR nochmals um 4.740,15 € bzw. bei einer Selbstbeteiligung von 20.000 EUR um 3.983,28 € erhöhen.

 

 

 


 

 

  1. Erweiterung um die Gefahren aus Leitungswasserschäden und Sturm/Hagel

Leitungswasser

ohne SB


17.308,55


4.299,83


21.608,38 €

 

Sturm

ohne SB


23.027,69


4.962,90


27.990,59 €

 

 

 

 

 

 

Die Beiträge können bei Vereinbarung einer Selbstbeteiligung entsprechend reduziert werden.

 

Eigenanteil.

-je Schadensfall-

Beitragsreduzierung

Ersparnis in Prozent

Leitungswasserversicherung

1.000,00 €

20 %

 

2.500,00 €

35 %

 

5.000,00 €

50 %

Sturm/Hagel

1.000,00 €

15 %

 

2.500,00 €

30 %

 

5.000,00 €

40 %

 

 

 

Bislang sind beim Landkreis Würzburg alle Gebäude (28 Liegenschaften, hiervon 6 angemietet) gegen die Gefahren aus Feuer (Gebäudebrandversicherung) versichert. Weitere herkömmliche Gefahrenarten wie Leitungswasser und Sturm/Hagel sind bislang nicht versichert.

Ausnahme:  Ochsenfurt, Hausmeisterwohnung Nachtigallenweg 1 (zuzgl. Leitungswasserschaden), das vom Freistaat Bayern angemietete Veterinäramt in der Leistenstraße in Würzburg (zuzüglich Leitungswasser und Sturm) und der neue Bauhof in Giebelstadt (zuzüglich Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden).

Das Inventar aller Gebäude ist im Rahmen einer Gebäudeinventarversicherung gegen Gefahren aus Einbruchsdiebstahl und Leitungswasserschäden versichert.

 

Fast alle Gebäude des Landkreises Würzburg liegen in Gefahrenklasse AA (VKB) was der ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) Zone der Gefährdungsklasse (GK) 1 entspricht. Dies heißt, dass rein statistisch die Schadenshäufigkeit (Hochwasser) seltener als einmal in 200 Jahren hierzu eintritt.

Lediglich das angemietete Gebäude (Schulamt) in der Rotkreuzstraße 2 a ist hier in Risikoklasse BA eingestuft (= GK 2 / Schadenseintritt ist einmal innerhalb 100 bis 200 Jahre wahrscheinlich).

Zum möglichen Schadenseintritt aus Sturm sagt diese Einstufung nichts aus.

 

Begrifflichkeiten:

Starkregen/Starkniederschlag:  mehr als 15 bzw. 25 Liter/Stunde –keine feste Definition-

Die Meldungen zu extremen Wetterverhältnissen sowie die Gefahren aus Sturm und Starkregen haben in den letzten Jahren für Deutschland zugenommen.

Die Versicherungen haben die Prämien dadurch bedingt nach Risiko (nach oben) angepasst. Auch die Anzahl der versicherten Gebäude gegen Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung) hat zugenommen. In Bayern waren dies zuletzt 36 % der Bestandsgebäude gegen Elementarschäden und 78 % gegen Gefahren aus Sturm und Hagel. (Quelle GDV / Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)

 

Was ist unter der Gefahr Elementarschäden zu verstehen?
Welche Schäden sind nicht versichert?

Versicherte Gefahren sind Elementarschäden, die durch das Wirken von Naturgewalten entstehen. Dies sind Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch und Schneedruck sowie Rückstau – nur, wenn Rückstausicherungen vorhanden sind, was derzeit nicht zutrifft.  Es handelt sich hierbei um eine Zusatzpolice.

 

In Deutschland treten Elementarschäden aus Sturm und Hagel am Häufigsten auf. Diese Gefahren werden durch die Sturm-/Hagelzusatzpolice abgedeckt. Seit einigen Jahren nehmen jedoch die Gefahren aus Überschwemmungen und Starkregen erheblich zu, nachdem die Wetterextreme ebenfalls zunehmen bzw. sich die Tendenz hierzu verschärft.

 

Sturm: Der Freistaat Bayern hat beschlossen, dass seit Juli 2019 bei Naturkatastrophen keine finanziellen Hilfen mehr fließen werden und dadurch jeder selbst (privat) Vorsorge durch evtl. Abschluss einer Sturm-/Hagelversicherung oder/und Elementarversicherung treffen muss, weshalb eine Empfehlung des Landkreistages hierzu ausgesprochen wurde.

Für Sturmschäden haften beispielsweise Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen.

Als Sturm gilt Wind erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 km/h. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe abgerissen, muss die Windstärke oft nicht einzeln nachgewiesen werden. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es meist aus, dass vorher eine offizielle Sturmwarnung ausgegeben wurde und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.


Die Kosten für eine neue Dacheindeckung variieren sehr stark – je nach Ziegelart bzw. damit verbundene Kosten, wie Gerüst, neue Dachlattung usw. liegen aber zwischen 40,00 € bis 150,00 €/m² bzw. können bei damit in Zusammenhang stehenden Folgeschäden (Wassereintritt in das abgedeckte Haus, Fensterbruch usw.) noch deutlich steigen.

 

 

Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?
Welche Schäden sind nicht versichert?


1.) Versicherte Gefahren und Schäden

     Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:

a) Leitungswasserschäden

b) Bruchschäden

2.) Leitungswasserschäden

a) Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus Rohren der Wasserversorgung und den mit diesen Rohren beziehungsweise Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen.

 

3.) Bruchschäden

Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:

a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; und von Heizungs- oder Klimaanlagen.

 

Die Leitungswasserversicherung leistet z.B. auch bei Nässeschäden, die durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser entstanden sind. Das bedeutet, der Austritt erfolgte aufgrund technischen Defekts z.B. bei festsitzenden Toilettenspülungen oder auch verstopften Abflüssen (dem dadurch bedingten Wasserschaden, nicht der Beseitigung der Verstopfung an sich) der Handlung einer nichtberechtigten Person (z.B. Kinder) oder menschlichem Fehlverhalten.

 

Die Kosten für die Leckortung werden übernommen, soweit durch die Leckortung ein versicherter Schaden bestätigt wird. In den o.g. Bedingungen (Altvertrag) sind die Leckortungskosten auch ohne versicherten Schaden bis 1.500,00 € abgesichert, sofern ein Folgeschaden durch nicht bestimmungswidrig ausgetretenes Leistungswasser vorliegt.

 

In den letzten 6 Jahren sind jedoch folgende Schäden aufgetreten:

 

2019  Berufsschulzentrum Ochsenfurt

Estrich und die Dämmung getrocknet bzw. erneuert  Kosten ca. 50.000,-

2018 Jugendhaus Leinach

Wasserschaden durch ext. Besucher ausgelöst Kosten: 10.651,00 €

2018 Jugendhaus Leinach

Feuchteschaden Haus 2 –Medienraum-

Trocknungsarbeiten u Rückbau Boden, Rohrbruch beheben, Gussasphalt u Bodenbelagsarbeiten    Kosten 8.700,00 €

2014/2015  Hausmeisterwohnung OCH –Nachtigallenweg

Wasserschaden ca. 20 bis 30.000,- €  bzw. anschließend wurde Sanierung (zusätzliche Mehrkosten) durchgeführt, weshalb die Kosten nicht eindeutig dem Wasserschaden alleine zugeordnet werden können

 

In früheren Jahren sind laut Alt-Akten (Schadensmeldungen) verschiedene Leitungswasserschäden aufgetreten, die nicht über die Versicherung geregelt wurden.

 

Aufgrund der Vielzahl der Gebäude und der teilweise personenintensiven Nutzung dieser Gebäude (Verwaltung, Schulen) sowie des teilweise höheren Alters der Gebäude und dem dadurch bedingten Alter der Leitungen, begründet sich, trotz der im Laufe der Zeit durchgeführten und künftig noch durchzuführenden Sanierungsarbeiten, der Abschluss einer Leistungswasserversicherung mit Selbstbeteiligung um die bestehenden Risiken bei möglichem Schadenseintritt gegen größere Schäden abzusichern.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

  1. Der Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil von 5.000, -- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit bei einer jährlichen Prämie von (Stand 2021) 10.805, -- €.
  2. Der Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit einer Prämie von 16.795, -- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, -- €. 
  3. Der Abschluss einer Elementarversicherung (Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 € bei einem Selbstbehalt von 20.000, -- €

 

 

Trotz der Berücksichtigung des örtlichen Prüfungsberichtes zum Jahresabschluss 2018 und der hierin enthaltenen Hinweise (Seite 78 zu TZ 7 c) auf Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Absicherung von Risiken (Sturm/Hagel/Elementar) im Verhältnis zur Selbstdeckung aus eigenen Mitteln, kann aus Sicht des ZFB 5 unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Liquidität des Landkreises in vielen Schadensfällen auf eine entsprechende Versicherung nicht verzichtet werden. Gerade vor der aktuellen Diskussion um Zunahme von Großschadensereignissen ist der Abschluss der Versicherungen zur Abwendung eventueller hoher Eigenschadenssummen des Landkreises Würzburg geboten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil von 5.000, -- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit einer jährlichen Prämie von 10.805, -- € (Stand 2021).

 

2.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit einer Prämie von 16.795, -- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, -- €. 

 

3.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Elementarversicherung (Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 20.000, -- €.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Umscheid, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

1.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Leitungswasserversicherung bei einem Eigenanteil von 5.000, -- € und dem dadurch möglichen Rabatt von 50 % und somit einer jährlichen Prämie von 10.805, -- € (Stand 2021).

 

2.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Sturm- und Hagelversicherung mit einer Prämie von 16.795, -- € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 5.000, -- €. 

 

3.         Der Kreisausschuss beschließt den Abschluss einer Elementarversicherung (Starkregen) mit einer Prämie von 16.698,20 € (Stand 2021) bei einem Selbstbehalt von 20.000, -- €.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA