Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Aufgrund der bestehenden kommunalen Haftpflichtversicherung (Abwehr unberechtigter Ansprüche und Regulierung berechtigter Ansprüche) und Kassenversicherung (unmittelbare Vermögensschäden bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen von Bediensteten und Organen und aus kriminellem Verhalten Dritter), besteht bereits ein Versicherungsschutz für einen Teil der Gefahren, die durch Cyberangriffe entstehen können. Weitere Risiken die durch Pishing, Spionage, Viren, Würmer, Trojaner, Cybervandalismus, Erpressung usw. entstehen können, sind jedoch nicht hierdurch abgedeckt.

 

Die ECDkomm ist eine Zusatzversicherung zur Kassenversicherung und ergänzt diese. Sie kann nicht einzeln abgeschlossen werden. Die in der Kassenversicherung vereinbarte Versicherungssumme (derzeit 500.000 EUR) gilt insgesamt für alle Teile des Vertrages und steht nicht für jeden einzelnen Vertragsteil gesondert zur Verfügung. Die ECDkomm ist jedoch auf max. 1 Mio und nur einmal pro Versicherungsjahr begrenzt – sofern die Kassenversicherung auf 1 Mio. oder gar 1,5 Mio erhöht würde.

 

Die ECDkomm Grunddeckung

Leistungen für

Versicherungsschutz bei Datensicherheitsverletzung:

 

- Verletzung datenschutzrecht-licher Bestimmungen (BDSG)

 

- Vertraulichkeitsverletzung (Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse)

 

- Cybersicherheitsverletzung (Denial-of-Service Attacke –DoS = mutwillige Herbeiführung einer Überlastung des Datennetzes / unbefugter vorsätzlicher Eingriff in das   Computersystem des Versicherungsnehmers (VN) / Infektion des Computersystems des VN durch Schadprogramme

 

·         auch unabhängig eines Verschuldens durch Mitarbeiter (z.B.: Hacker-Angriff, Datenvandalismus)

·         ganz pauschal bei vorsätzlichen Eingriffen Dritter ins Computersystem des VN mit Bereicherungsabsicht (auch dann wenn kein Computerbetrug i.S. StGB nachweisbar ist)

 

 

 

 

 

 

-       unmittelbare Vermögensschäden (z.b.: Vermögensabfluss)

 

 

-       Datenwiederherstellung

 

-       Kosten aus Serviceleistungen

-       forensische Untersuchungen

-       Benachrichtigung von Betroffenen

-       Krisenmanagement/Öffentlichkeitsarbeit bei drohenden Reputationsschäden

-       Rechtsberatung zur Abwehr von Spionage

-       Überwachung von Kredit- u. Girokonten

-       Bei Cybererpressung Krisenberatung und schadenbedingte Kosten

-       Lösegeld

 

 

Die Cyberhaftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung des Anspruchs, Abwehr unberechtigter Ansprüche und Befriedung berechtigter Ansprüche und die Kosten des Datenschutz-Vorfalles

ECDkomm Ertragsausfalldeck-ung/Mehrkostenversicherung

Leistungen für:

 

Versicherungsschutz bei

 

- Unterbrechung oder

 

- Beeinträchtigung

 

des versicherten Betriebes durch eine Cybersicherheitsverletzung

 

-       Ertragsausfallschaden

entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, die der VN infolge und während der Betriebsunterbrechung nicht erwirtschaften konnte.

 

-       Mehrkosten

Aufwendungen des VN, soweit diese zur Fortführung des Geschäftsbetriebs erforderlich waren und ohne den Versicherungsfall nicht bzw. nicht in dieser Höhe entstanden wären.

 

Aktuelle Übersicht der Kassenversicherung K1 057000001



Versicherungssumme:                     500.000,00 € (Mindestabsicherung)

Beitrag für 2021:                               106.613,92 € (brutto)

aufgrund günstigem Schadensverlauf kann der Beitrag auf 82.144,15 € abgesenkt werden -ohne erweiterte Cyberdeckung.

 

Bei einer Verdoppelung der Versicherungssumme auf 1.000.000 EUR würde sich die Kassenversicherung auf 92.555,34 € (Jahresbrutto) erhöhen.

 

Bei einer Verdreifachung der Versicherungssumme auf 1.500.000 EUR errechnet sich dann ein Jahresbeitrag von 100.684,82 € (brutto).

 

Unter Berücksichtigung der allgemeinen Preissteigerungen wäre eine Erhöhung auf 1 Mio. € sinnvoll. Die Cyberversicherung würde dann ebenso für Schäden bis 1 Mio. € abgesichert sein.

Der Beitrag der Kassenversicherung bemisst sich an der Anzahl der Einwohner. Die Höhe der Prämie für die Cyberversicherung bemisst sich alleine an der Prämie der Kassenversicherung. Die Anzahl der Mitarbeiter bzw. des Haushaltsvolumens fließt bislang bei der VKB nicht in die Prämienberechnung der Cyberversicherung mit ein.

 

Die Kosten für die Erweiterung (ECDkomm) belaufen sich

 

a)    zur Grunddeckung:                                         15 % der Kassenversicherung

b)    zur Ertragsausfall-/Mehrkostenversicherung: 15 % der Kassenversicherung

 

 

 

 

 

Vers.-summe

Beitrag Kassenvers.

Beitrag ECDkomm

Grunddeckung 15%

Ertragsausfall-/ Mehr-kostenvers. 15 %

Gesamt

500.000

82.144,15

12.321,62

12.321,62

106.787,39

1.000.000

92.555,34

13.883,30

13.883,30

120.321,94

1.500.000

100.684,82

15.102,72

15.102,72

130.890,23

 

 

 

Seitens des ZFB 4 wird der Abschluss einer Cyberversicherung ECDkomm für sinnvoll erachtet, nachdem ein deutlicher Anstieg von Cyberangriffen –auch auf Behörden- festgestellt wird.

Inwieweit der Abschluss der Ertragsausfall-/Mehrkostenversicherung mit einem zusätzlichen Beitrag von 12.321,00 € sinnvoll ist, kann, da ein wirtschaftlicher Schaden für den Landkreis nur schwerlich bezifferbar ist, derzeit nicht belegt werden.

Die Firewall blockt regelmäßig Hackerangriffe ab. Bislang ist zum Glück noch kein Schaden eingetreten. Wenn jedoch der tägliche Betrieb bzw. die gesamte EDV lahmgelegt ist, entstehen sehr wohl Mehrkosten für den Landkreis, da z.B. die Personalkosten weiterlaufen.

 

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

Erhöhung der Versicherungssumme bei der Kassenversicherung auf 1 Mio. und gleichzeitiger Abschluss der Grunddeckung der Cyberversicherung.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Erhöhung der Versicherungssumme bei der Kassenversicherung auf 1 Mio. und gleichzeitiger Abschluss der Grunddeckung der Cyberversicherung zu.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Umscheid, Fachbereichsleiter Hochbau-, Grundstücks- und Schulverwaltung, erläutert den Sachverhalt.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss stimmt der Erhöhung der Versicherungssumme bei der Kassenversicherung auf 1 Mio. und gleichzeitiger Abschluss der Grunddeckung der Cyberversicherung zu.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB