Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 21.11.2016 den „Ausbauplan 2017-2032“ für Kreisstraßen beschlossen. In diesem ist die Maßnahmen „WÜ 31 - Ausbau Helmstadt – Autobahn“ enthalten.

 

Die Kreisstraße WÜ 31 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 4.094 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 503 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen bei 1.650 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.

 

Der vorhandene Straßenoberbau der WÜ 31 befindet sich in unzureichendem Zustand. Beim Gesamtwert der ZEB-Befahrung 2019 ist im Großteil des Streckenabschnitts der Schwellenwert überschritten. Der Asphaltaufbau wird in Form einer Oberbauverstärkung entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst.

Der vorhandene Querschnitt weißt im Mittel Fahrbahnbreiten von 6,20 – 6,50 Meter auf. Aufgrund des überdurchschnittlichen Schwerverkehrsanteils soll die Fahrbahn durchgängig gem. den gültigen Planungsrichtlinien auf mindestens 6,50 Meter verbreitert werden. Die gesamte Ausbaulänge beträgt rund 4,5 km.

 

Im Streckenabschnitt befindet sich eine Betriebszufahrt, die ohne Linksabbiegespur erschlossen ist. Aufgrund der Frequenz der Betriebszufahrt wäre hier zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs die Errichtung einer LA-Spur sinnvoll.

Vor der Ortseinfahrt Helmstadt besteht bereits eine Betriebszufahrt (ALDI-Zentrallager). Die Gemeinde Helmstadt plant derzeit auf der anderen Seite der WÜ31 weitere Gewerbeflächen zu erschließen. Hierzu wäre die Ergänzung der bestehenden Zufahrt um eine weitere Linksabbiegespur notwendig.

 

Derzeit laufen die hierzu notwendigen Abstimmungen mit allen Beteiligten. Ziel ist es dabei, die Anpassung bzw. Ergänzung der vorhandenen Zufahrten in einer Gemeinschaftsmaßnahme umzusetzen. Die anfallenden Kosten für den Umbau der Zufahrten fallen nicht zu Lasten des Landkreises Würzburg.

 

 

Der Vorentwurf für den Ausbau der WÜ31 wird aktuell erstellt. Die Antragsunterlagen für die Förderung sollen im Herbst 2021 eingereicht werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2022 vorgesehen.



Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten für die Oberbauverstärkung und teilweise Verbreiterung der WÜ31 auf rd. 2,0 Mio. €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren nach Vorliegen eines rechtskräftigen Haushaltes durchzuführen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem gebeten, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit der Gemeinde Helmstadt abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

 

Debatte:

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Landrat Eberth fragt nach, ob in den 2 Mio. Euro die Förderung enthalten sei oder diese bereits abgezogen sei. Hierzu teilt Herr Voll mit, dass die Förderung noch nicht abgezogen sei.

 

Kreisrat Schmidt weist darauf hin, dass sich keine vernünftige Radwegeanbindung von Helmstadt an den Aalbachradweg anschließe. Er fragt nach, inwieweit geprüft worden ist, eventuell parallel einen Radweg zur Straße zu bauen.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass man mit der Gemeinde Helmstadt im Austausch sei, allerdings sei ein straßenbegleitendender Radweg nur schwer umsetzbar. Es gäbe jedoch Feld- und Flurwege die aus Sicht der Gemeinde für eine Radwegeanbindung in Frage kämen.

 

Kreisrat Hansen spricht den derzeitigen Verlauf des Radweges an, der ein großer Umweg sei. Er bittet daher um Prüfung eines Radwegekonzeptes bevor der Ausbau erfolgt.

Er weist auf eine mögliche Alternativroute hin.

 

Kreisrat Losert spricht das Thema Schadstoffe an. Er weist darauf hin, dass die Straßen in den 60er Jahren mit Schwarzdecke gebaut worden sind, die Phenolhaltig waren. Deshalb sollten nicht nur Bohrkerne, sondern auch Suchschlitze gemacht werden und diese Untersuchungen bei der Kostenkalkulation mit eingeplant werden.

 

Herr Voll bedankt sich für den Hinweis. Er teilt mit, dass bei den gezogenen Bohrkernen zunächst nur die Dimensionierung des Aufbaues geprüft worden sei. Eine abschließende Untersuchung auf Schadstoffe sei noch nicht durchgeführt worden, diese werden jedoch noch analysiert.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren nach Vorliegen eines rechtskräftigen Haushaltes 2022 ff. durchzuführen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem beauftragt, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit der Gemeinde Helmstadt abzuschließen und in Abstimmung mit der Gemeinde ein mögliches Fahrradwegekonzept zur besseren Anbindung des Aalbachtalradweges zu erarbeiten.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 ff. bereitzustellen.

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Voll, ZB, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an KrPA