Sitzung: 16.07.2021 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die Brücke der WÜ 2 Mühlhausen ist
instandsetzungsbedürftig.
Aufgrund des offenen Fahrbahnbelages, der
fehlenden Bauwerksabdichtung in Verbindung mit dem Fehlen einer ordnungsgemäßen
Bauwerksentwässerung weißt die vorhandene Stahlbetonüberbauplatte (Gesamtstärke
25 cm) eine sehr hohe und weit über den Grenzwerten (0,4%) liegende
Chloridbelastung (gemessen in 15 cm Tiefe: 1,8%) auf. Die daraus resultierenden
Schäden in Form von Betonabplatzungen, freiliegender Bewehrung, Hohlstellung
und Rissen sind augenscheinlich. Eine Erneuerung der vorhandene
Stahlbetonüberbauplatte ist deswegen notwendig.
Des Weiteren werden vorhandene Schäden und
Defizite am Fahrbahnbelag, an der Bauwerksabdichtung und -entwässerung, an den
Borden und an den Geländern behoben.
Die vorhandenen Bögen sollen hierbei
möglichst erhalten und instandgesetzt werden.
Für die weiteren Planungen zur Instandsetzung ist es notwendig, ein
Ingenieurbüro zu binden. Die Umsetzung der Baumaßnahme kann in 2023 mit einer
Bauzeit von ca. einem halben Jahr unter Vollsperrung der Wü 2 im
Bauwerksbereich erfolgen.
Die
Instandsetzungskosten werden auf ca. 0,60 Mio. € geschätzt.
Der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Das
Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Maßnahme in das Bauprogramm
aufzunehmen, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen
zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen
Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Debatte:
Herr Krönlein vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.
Fragen aus dem Gremium hinsichtlich einer Kostenschätzung für einen evtl. Neubau der Brücke sowie zur Breite der Brücke werden von Herrn Krönlein beantwortet.
Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) informiert ergänzend, dass die Ortsdurchfahrt der WÜ 2 ursprünglich für nächstes Jahr im Bereich der B 19 bis zur Brücke im Deckenbauprogramm vorgesehen war. Nachdem interne Abstimmungen mit dem Brückenbau erfolgt sind, sei man auf die Gemeinde zugegangen. Laut Auskunft der Gemeinde gebe es die Überlegung, die Sanierungsarbeiten an den Kanälen, im Gehwegbereich usw. durchzuführen. Dies würde bedeuten, dass es sich hier um eine größere Maßnahme handele, die das Staatliche Bauamt mit der Gemeinde zusammen „unter einer Hut bringen“ müsse. Sobald vertiefte Planungen vorliegen, werde darüber im Bauausschuss berichtet.
Der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des
Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Das
Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Maßnahme in das Bauprogramm
aufzunehmen, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen
zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen
Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an StBA – Herrn Krönlein, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA