Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Die Brücke der WÜ 2 Mühlhausen ist instandsetzungsbedürftig.

Aufgrund des offenen Fahrbahnbelages, der fehlenden Bauwerksabdichtung in Verbindung mit dem Fehlen einer ordnungsgemäßen Bauwerksentwässerung weißt die vorhandene Stahlbetonüberbauplatte (Gesamtstärke 25 cm) eine sehr hohe und weit über den Grenzwerten (0,4%) liegende Chloridbelastung (gemessen in 15 cm Tiefe: 1,8%) auf. Die daraus resultierenden Schäden in Form von Betonabplatzungen, freiliegender Bewehrung, Hohlstellung und Rissen sind augenscheinlich. Eine Erneuerung der vorhandene Stahlbetonüberbauplatte ist deswegen notwendig.

Des Weiteren werden vorhandene Schäden und Defizite am Fahrbahnbelag, an der Bauwerksabdichtung und -entwässerung, an den Borden und an den Geländern behoben.

Die vorhandenen Bögen sollen hierbei möglichst erhalten und instandgesetzt werden.

 

 

Für die weiteren Planungen zur Instandsetzung ist es notwendig, ein Ingenieurbüro zu binden. Die Umsetzung der Baumaßnahme kann in 2023 mit einer Bauzeit von ca. einem halben Jahr unter Vollsperrung der Wü 2 im Bauwerksbereich erfolgen.

 

Die Instandsetzungskosten werden auf ca. 0,60 Mio. € geschätzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Maßnahme in das Bauprogramm aufzunehmen, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.

 

 

Debatte:

 

Herr Krönlein vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den Sachverhalt.

 

Fragen aus dem Gremium hinsichtlich einer Kostenschätzung für einen evtl. Neubau der Brücke sowie zur Breite der Brücke werden von Herrn Krönlein beantwortet.

 

Herr Voll vom Staatlichen Bauamt Würzburg (Straßenbauamt) informiert ergänzend, dass die Ortsdurchfahrt der WÜ 2 ursprünglich für nächstes Jahr im Bereich der B 19 bis zur Brücke im Deckenbauprogramm vorgesehen war. Nachdem interne Abstimmungen mit dem Brückenbau erfolgt sind, sei man auf die Gemeinde zugegangen. Laut Auskunft der Gemeinde gebe es die Überlegung, die Sanierungsarbeiten an den Kanälen, im Gehwegbereich usw. durchzuführen. Dies würde bedeuten, dass es sich hier um eine größere Maßnahme handele, die das Staatliche Bauamt mit der Gemeinde zusammen „unter einer Hut bringen“ müsse. Sobald vertiefte Planungen vorliegen, werde darüber im Bauausschuss berichtet.

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Maßnahme in das Bauprogramm aufzunehmen, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2023 bereitzustellen.

 

 


Zur weiteren Veranlassung an StBA – Herrn Krönlein, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA