Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 26.03.2021 des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur wurde die Maßnahme „Ausbau der Kreisstraße WÜ 11 zwischen Neubrunn und der Landkreisgrenze“ vorgestellt. Das Staatliche Bauamt Würzburg wurde gebeten die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen. Zudem wurde das Staatliche Bauamt Würzburg gebeten die erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere mit dem Markt Neubrunn, abzuschließen.

 

Im Bereich der Ortsdurchfahrt sind im Bestand keine Gehwege vorhanden. Zudem verläuft hier eine landkreisübergreifende Radroute, bei der im derzeitigen Bestand der Radverkehr auf der Fahrbahn der WÜ11 geführt wird. Im Rahmen der Maßnahme besteht nunmehr die Möglichkeit, die Situation hinsichtlich einer Trennung der Verkehrsarten, und somit einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit, zu verbessern. Durch die Errichtung eines Radweges kann zudem ein wichtiger Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz hergestellt werden.

 

Das StBA Würzburg ist daher in Abstimmung mit dem Markt Neubrunn übereingekommen, den Ortseingangsbereich im Rahmen der Maßnahme gemeinsam auszubauen. Hierzu wird ein kombinierter Geh- und Radweg incl. einer sicheren Querungsstelle in Form eines Fahrbahnteilers errichtet. Der kombinierte Geh- und Radweg liegt teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der Ortsdurchfahrt. Der Markt Neubrunn übernimmt die Baulast für den zu errichtenden Geh- und Radweg. Der dafür notwendige Grunderwerb wird durch den Markt Neubrunn getätigt.

 

Die Herstellungskosten des Geh- und Radweges sind wie die Straßenbaukosten im Rahmen des BayGVFG durch die Regierung von Unterfranken grundsätzlich förderfähig. Es ist vorgesehen, den Geh- und Radweg in den Förderantrag mit aufzunehmen.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Würzburg analog zum Radwegeförderprogramm 35 v.H. der Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt, sowie 35 v.H. der Baukosten für den Bereich Radweg innerhalb der Ortsdurchfahrt (50 % der Kosten des kombinierten Geh- und Radweges) übernimmt. Auf Grundlage der Kostenschätzungen würde der Landkreis insgesamt einen Anteil in Höhe von 35.000,00 € übernehmen. Der Markt Neubrunn ist im Gegenzug dazu bereit, die nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten abzüglich dieses Anteils von 35 v.H. (analog zum Radwegeförderprogramm des Landkreises) für den Radweg zu tragen und die zukünftigen Bau- und Unterhaltungslast auch für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt zu übernehmen. Dies soll in einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Markt Neubrunn geregelt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg übernimmt analog des Radwegeförderprogramms 35 v.H. der Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie 35 v.H. der hälftigen Baukosten des kombinierten Geh- und Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt, unter der Voraussetzung, dass der Markt Neubrunn die zukünftige Straßenbaulast des kombinierten Geh- und Radweges auch für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt übernimmt.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, hierfür eine entsprechende Vereinbarung mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg übernimmt analog des Radwegeförderprogramms 35 v.H. der Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie 35 v.H. der hälftigen Baukosten des kombinierten Geh- und Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt, unter der Voraussetzung, dass der Markt Neubrunn die zukünftige Straßenbaulast des kombinierten Geh- und Radweges auch für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt übernimmt.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, hierfür eine entsprechende Vereinbarung mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZB, ZFB 1, StBA

 

Zur Kenntnis an KrPA, ZvErWaWü