Sitzung: 16.07.2021 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
In der Sitzung am
26.03.2021 des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur wurde die
Maßnahme „Ausbau der Kreisstraße WÜ 11 zwischen Neubrunn und der
Landkreisgrenze“ vorgestellt. Das Staatliche Bauamt Würzburg wurde gebeten die
Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und
die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen. Zudem wurde das Staatliche
Bauamt Würzburg gebeten die erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere mit dem
Markt Neubrunn, abzuschließen.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt sind im Bestand keine Gehwege vorhanden.
Zudem verläuft hier eine landkreisübergreifende Radroute, bei der im
derzeitigen Bestand der Radverkehr auf der Fahrbahn der WÜ11 geführt wird. Im
Rahmen der Maßnahme besteht nunmehr die Möglichkeit, die Situation hinsichtlich
einer Trennung der Verkehrsarten, und somit einer deutlichen Erhöhung der
Verkehrssicherheit, zu verbessern. Durch die Errichtung eines Radweges kann
zudem ein wichtiger Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz hergestellt
werden.
Das StBA Würzburg ist daher in Abstimmung mit dem Markt Neubrunn
übereingekommen, den Ortseingangsbereich im Rahmen der Maßnahme gemeinsam
auszubauen. Hierzu wird ein kombinierter Geh- und Radweg incl. einer sicheren
Querungsstelle in Form eines Fahrbahnteilers errichtet. Der kombinierte Geh-
und Radweg liegt teilweise innerhalb und teilweise außerhalb der
Ortsdurchfahrt. Der Markt Neubrunn übernimmt die Baulast für den zu
errichtenden Geh- und Radweg. Der dafür notwendige Grunderwerb wird durch den
Markt Neubrunn getätigt.
Die Herstellungskosten des Geh- und Radweges sind wie die
Straßenbaukosten im Rahmen des BayGVFG durch die Regierung von Unterfranken
grundsätzlich förderfähig. Es ist vorgesehen, den Geh- und Radweg in den
Förderantrag mit aufzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, dass der Landkreis Würzburg analog zum Radwegeförderprogramm
35 v.H. der Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt, sowie 35 v.H.
der Baukosten für den Bereich Radweg innerhalb der Ortsdurchfahrt (50 % der
Kosten des kombinierten Geh- und Radweges) übernimmt. Auf Grundlage der
Kostenschätzungen würde der Landkreis insgesamt einen Anteil in Höhe von 35.000,00
€ übernehmen. Der Markt Neubrunn ist im Gegenzug dazu bereit, die nicht durch
Zuwendungen gedeckten Kosten abzüglich dieses Anteils von 35 v.H. (analog zum
Radwegeförderprogramm des Landkreises) für den Radweg zu tragen und die
zukünftigen Bau- und Unterhaltungslast auch für den Bereich außerhalb der
Ortsdurchfahrt zu übernehmen. Dies soll in einer entsprechenden Vereinbarung
mit dem Markt Neubrunn geregelt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Landkreis Würzburg übernimmt analog des Radwegeförderprogramms 35 v.H. der
Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie 35 v.H. der hälftigen
Baukosten des kombinierten Geh- und Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt,
unter der Voraussetzung, dass der Markt Neubrunn die zukünftige Straßenbaulast
des kombinierten Geh- und Radweges auch
für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt übernimmt.
Das
Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, hierfür eine entsprechende
Vereinbarung mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.
Debatte:
Fachbereichsleiterin Hümmer erläutert den Sachverhalt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Beschlussvorschlag:
Der
Landkreis Würzburg übernimmt analog des Radwegeförderprogramms 35 v.H. der
Baukosten des Radweges außerhalb der Ortsdurchfahrt sowie 35 v.H. der hälftigen
Baukosten des kombinierten Geh- und Radweges innerhalb der Ortsdurchfahrt,
unter der Voraussetzung, dass der Markt Neubrunn die zukünftige Straßenbaulast
des kombinierten Geh- und Radweges auch
für den Bereich außerhalb der Ortsdurchfahrt übernimmt.
Das
Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, hierfür eine entsprechende
Vereinbarung mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZB, ZFB 1, StBA
Zur Kenntnis an KrPA,
ZvErWaWü