Sitzung: 16.06.2021 Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü.
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: 2 Präsentationen
Interfraktioneller Antrag vom
1.6.2021 „Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Raum Würzburg“
Antrag SPD-Stadtratsfraktion
und SPD-Kreistagsfraktion vom 20.5.2021 „Nahverkehrskonferenz durchführen
Vorlage Nr. 06/0600-3122/2021
Stadt Würzburg „Nahverkehrskonferenz durchführen“
Vorlage Nr. 06/0200-3121/2021
Stadt Würzburg „Durchführung einer Potentialanalyse für den Stadt-Umland
Verkehr im Kontext des Förderprogramms „Klimaschutzprogramm 2030 / Stärkung des
ÖPNV“
Sachverhalt:
Aufgrund der notwendigen Absage der Sitzung des Interkommunalen
Ausschusses stadt.land.wü. am 16.12.2020 war die Behandlung des
Interfraktionellen Antrags Nr. 62/2020 (Stadt Würzburg) „Neuplanung der
Fahrpläne der Buslinienbündel“ vom 26.6.2020 noch offen.
Mit Schreiben vom 1.6.2021, per E-Mail von Herrn Kreisrat Hansen übersandt
am 1.6.2021 wurde ein interfraktioneller Antrag „Grundsatzbeschluss zur
Weiterentwicklung des ÖPNVs im Raum Würzburg“ gestellt. In der schriftlichen
Begründung dieses Antrags wurde mitgeteilt, dass damit „der Antrag Nr. 62 2020
als erledigt gilt“.
Dieser Antrag vom 1.6.2021 soll in der Sitzung des Interkommunalen
Ausschusses stadt.land.wü. am 16.6.2021 mit den weiteren eingegangenen Anträgen
„Nahverkehrskonferenz durchführen“ (SPD-Stadtratsfraktion und
SPD-Kreistagsfraktion vom 20.5.2021, Antrag Nr. 84/2021 – Stadt Würzburg,
Vorlage-Nr. Stadt Würzburg 06/0600-3122/2021) und Durchführung einer
Potentialanalyse für Stadt-Umland Verkehr im Kontext des Förderprogramms
„Klimaschutzprogramm 2030 / Stärkung des ÖPNV“ Vorlage-Nr. Stadt Würzburg
06/0200-3121/2021) beraten werden.
Im Vorfeld soll die Situation der Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH und
die derzeitige Struktur der unterschiedlichen ÖPNV-Organisationen erläutert
werden.
Debatte:
Herr Alm und Herr Bürgermeister Heilig
stellen die Erweiterung des Verkehrsverbundes VVM sowie den Förderaufruf
Bundesverkehrsministerium: ÖPNV-Modellprojekte anhand von zwei Präsentationen
vor.
Herr Schubert spricht seine 30-jährige Erfahrung in diesem
Bereich an. Er geht auf die Ideen mit Erneuerung Tarifkonzept, Park und Ride
Parkplätze, Schnellbusse usw. ein. Er erläutert, dass seit vielen Jahren diese
und andere Ideen bereits angedacht wurden aber eine Umsetzung aufgrund
verschiedener Tatsachen scheiterte. Er ist der Ansicht, dass das Förderprogramm
wahrgenommen werden sollte, ist jedoch von der erfolgreichen Umsetzung aller
Ideen nicht überzeugt.
Herr Prof. Dr. Schraml verweist auf gesetzliche Vorgaben zum
Nahverkehrsplan. Hier ist festgelegt, dass die Nahverkehrsplanung immer eine
verbindliche Wirkung zu beinhalten hat. Alle sechs Jahre werden den neuen
Kreisrät*innen und Stadträt*innen der neu erstellte Nahverkehrsplan
vorgestellt. Auf Basis des Nahverkehrsplans wurde bisher sehr viel Positives,
wie beispielsweise Bürgerbus, Rufbus-System, Jobticket u.a. entwickelt. Er
informiert über die Erhöhung der Fahrplan-km von 3,9 Mio. (im Jahr 2012)
auf 4,8 Mio. (im Jahr 2019). Weiter geht er auf das seit 14 Jahren durchgeführte
reflektierte Vorgehen mit Prüfung der politischen Ideen des
Verwaltungsrats/Kreistags, Einbeziehung der Bürgermeister*innen, Aufnahme von
Bürgerbeschwerden sowie -anregungen, Durchführung von Bürgerworkshops,
Beauftragung eines externen Instituts/Gutachters usw. ein. Er erläutert
verschiedene Beispiele von erfolgreichen Umsetzungen: Verbesserung des
Taktverkehrs, Einführung von Schnellstrecken, Anschluss an den Nahverkehr,
Direktlinien u.a.. Die Optimierung des Linienverkehrs wird unter
Berücksichtigung von Umstiegspunkten Landkreis und Stadt, anderen Landkreisen
und auch dem Fernverkehr durchgeführt. Die Linienverbindung muss jedoch auf die
einzelnen Sektionen fokussiert bleiben und kann nicht auf den ganzen Landkreis
bezogen betrachtet werden. Entscheidungen obliegen dem Verwaltungsrat. Herr
Prof. Dr. Schraml bittet um Zustimmung, dass dieser beschriebene Weg mit
Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitergegangen werden kann.
Herr Landrat Eberth stellt einen Beschlussvorschlag vor:
Der Interkommunale Ausschuss stadt.land.wü. befürwortet, die bisherige erfolgreiche Weiterentwicklung des ÖPNV fortzuführen, hierfür den gemeinsamen Nahverkehrsplan fortzuschreiben und verweist die Anträge in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung des Nahverkehrsplans eine Nahverkehrskonferenz im Jahr 2022 zu planen.
Herr Hansen verweist auf den interfraktionellen Antrag.
Er dankt Herrn Jungbauer für die konstruktive Diskussion hierzu. Er ist der
Ansicht, dass gute Umstiegspunkte zu definieren sind und geht auf ein Beispiel
mit längeren Wartezeiten bei Verbindungen zwischen der Deutschen Bahn und dem
Busverkehr sowie Umstiegszeiten von Busverkehren aus dem Landkreis zu
Busverkehren/Straßenbahn der Stadt ein. Er bittet um eine öffentliche
Diskussion zu dieser Thematik. Weiter schlägt er vor, dass der
Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt wird: … und verweist die Anträge
in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg und
empfiehlt die Zustimmung zu den Anträgen.
Herr Landrat Eberth befürwortet die Ergänzung des
Beschlussvorschlages wie folgt: und empfiehlt die Zustimmung zu den
Anträgen.
Herr Freiherr v. Zobel stellt Fragen zur Institution der Nahverkehrskonferenz. Er schlägt vor, dass auch hier Vertreter von den Landkreisen Main-Spessart und Kitzingen dazu geladen werden könnten.
Herr Landrat Eberth erläutert, dass mit der
Nahverkehrskonferenz alle Beteiligten mit den Betreiber zusammengebracht und
die jeweiligen Sichtweisen geschildert und diskutiert werden können.
Aufgrund der
Nachfrage von Frau Schömig bestätigt Herr
Prof. Dr. Schraml, dass die Nahverkehrskonferenz bei NVM/VVM angesiedelt
ist.
Herr Oberbürgermeister Schuchardt spricht den demokratischen Prozess an und
hebt das Einbringen und die Diskussion von interfraktionellen Anträgen positiv
hervor. Er erklärt, dass bei der Verbesserung des ÖPNV der Fokus bei der
Stadt-Umland-Beziehung bleiben sollte.
Es wird das Zusammenbringen von verschiedenen Institutionen und die Schaffung einer Plattform für fraktionsübergreifende Anträge durch den IKA stadt.land.wü hervorgehoben. Weiter wird die Wichtigkeit der Akzeptanz des ÖPNV mit Überprüfung durch Fahrgastbefragung angesprochen.
Herr Heilig ist der Ansicht, dass mit dem vorgestellten allgemeinen Beschluss ein Schritt zurückgegangen wird. Er verweist auf den hohen Arbeitsaufwand und die in den interfraktionellen Antrag eingebrachte Kompetenz, die hier kaum Beachtung finden. Weiter teilt er mit, dass er keine Kenntnis von dem Beschlussvorschlag hatte.
Herr Landrat Eberth erklärt, dass nach seiner Auffassung der Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV die vorgelegten Anträge miteinschließt. Er spricht die Punkte der Anträge im Detail an, die bei einer Weiterentwicklung des ÖPNV mit Fortschreibung des Nahverkehrsplans beinhaltet sind.
Beschluss:
Der Interkommunale Ausschuss stadt.land.wü. befürwortet, die bisherige erfolgreiche Weiterentwicklung des ÖPNV fortzuführen, hierfür den gemeinsamen Nahverkehrsplan fortzuschreiben und verweist die Anträge in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg und empfiehlt die Zustimmung zu den Anträgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung des Nahverkehrsplans eine Nahverkehrskonferenz im Jahr 2022 zu planen.
Zur weiteren
Veranlassung an KU, Stadt Würzburg,
Zur Kenntnis an