Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         2 Präsentationen

 

Interfraktioneller Antrag vom 1.6.2021 „Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Raum Würzburg“

 

Antrag SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Kreistagsfraktion vom 20.5.2021 „Nahverkehrskonferenz durchführen

 

Vorlage Nr. 06/0600-3122/2021 Stadt Würzburg „Nahverkehrskonferenz durchführen“

 

Vorlage Nr. 06/0200-3121/2021 Stadt Würzburg „Durchführung einer Potentialanalyse für den Stadt-Umland Verkehr im Kontext des Förderprogramms „Klimaschutzprogramm 2030 / Stärkung des ÖPNV“

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der notwendigen Absage der Sitzung des Interkommunalen Ausschusses stadt.land.wü. am 16.12.2020 war die Behandlung des Interfraktionellen Antrags Nr. 62/2020 (Stadt Würzburg) „Neuplanung der Fahrpläne der Buslinienbündel“ vom 26.6.2020 noch offen.

 

Mit Schreiben vom 1.6.2021, per E-Mail von Herrn Kreisrat Hansen übersandt am 1.6.2021 wurde ein interfraktioneller Antrag „Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNVs im Raum Würzburg“ gestellt. In der schriftlichen Begründung dieses Antrags wurde mitgeteilt, dass damit „der Antrag Nr. 62 2020 als erledigt gilt“.

 

Dieser Antrag vom 1.6.2021 soll in der Sitzung des Interkommunalen Ausschusses stadt.land.wü. am 16.6.2021 mit den weiteren eingegangenen Anträgen „Nahverkehrskonferenz durchführen“ (SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Kreistagsfraktion vom 20.5.2021, Antrag Nr. 84/2021 – Stadt Würzburg, Vorlage-Nr. Stadt Würzburg 06/0600-3122/2021) und Durchführung einer Potentialanalyse für Stadt-Umland Verkehr im Kontext des Förderprogramms „Klimaschutzprogramm 2030 / Stärkung des ÖPNV“ Vorlage-Nr. Stadt Würzburg 06/0200-3121/2021) beraten werden.

 

Im Vorfeld soll die Situation der Nahverkehr Mainfranken (NVM) GmbH und die derzeitige Struktur der unterschiedlichen ÖPNV-Organisationen erläutert werden.

 

 

Debatte:

 

Herr Alm und Herr Bürgermeister Heilig stellen die Erweiterung des Verkehrsverbundes VVM sowie den Förderaufruf Bundesverkehrsministerium: ÖPNV-Modellprojekte anhand von zwei Präsentationen vor.

 

Herr Schubert spricht seine 30-jährige Erfahrung in diesem Bereich an. Er geht auf die Ideen mit Erneuerung Tarifkonzept, Park und Ride Parkplätze, Schnellbusse usw. ein. Er erläutert, dass seit vielen Jahren diese und andere Ideen bereits angedacht wurden aber eine Umsetzung aufgrund verschiedener Tatsachen scheiterte. Er ist der Ansicht, dass das Förderprogramm wahrgenommen werden sollte, ist jedoch von der erfolgreichen Umsetzung aller Ideen nicht überzeugt.

 

Herr Prof. Dr. Schraml verweist auf gesetzliche Vorgaben zum Nahverkehrsplan. Hier ist festgelegt, dass die Nahverkehrsplanung immer eine verbindliche Wirkung zu beinhalten hat. Alle sechs Jahre werden den neuen Kreisrät*innen und Stadträt*innen der neu erstellte Nahverkehrsplan vorgestellt. Auf Basis des Nahverkehrsplans wurde bisher sehr viel Positives, wie beispielsweise Bürgerbus, Rufbus-System, Jobticket u.a. entwickelt. Er informiert über die Erhöhung der Fahrplan-km von 3,9 Mio. (im Jahr 2012) auf 4,8 Mio. (im Jahr 2019). Weiter geht er auf das seit 14 Jahren durchgeführte reflektierte Vorgehen mit Prüfung der politischen Ideen des Verwaltungsrats/Kreistags, Einbeziehung der Bürgermeister*innen, Aufnahme von Bürgerbeschwerden sowie -anregungen, Durchführung von Bürgerworkshops, Beauftragung eines externen Instituts/Gutachters usw. ein. Er erläutert verschiedene Beispiele von erfolgreichen Umsetzungen: Verbesserung des Taktverkehrs, Einführung von Schnellstrecken, Anschluss an den Nahverkehr, Direktlinien u.a.. Die Optimierung des Linienverkehrs wird unter Berücksichtigung von Umstiegspunkten Landkreis und Stadt, anderen Landkreisen und auch dem Fernverkehr durchgeführt. Die Linienverbindung muss jedoch auf die einzelnen Sektionen fokussiert bleiben und kann nicht auf den ganzen Landkreis bezogen betrachtet werden. Entscheidungen obliegen dem Verwaltungsrat. Herr Prof. Dr.  Schraml bittet um Zustimmung, dass dieser beschriebene Weg mit Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitergegangen werden kann.

 

Herr Landrat Eberth stellt einen Beschlussvorschlag vor:

Der Interkommunale Ausschuss stadt.land.wü. befürwortet, die bisherige erfolgreiche Weiterentwicklung des ÖPNV fortzuführen, hierfür den gemeinsamen Nahverkehrsplan fortzuschreiben und verweist die Anträge in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung des Nahverkehrsplans eine Nahverkehrskonferenz im Jahr 2022 zu planen.

 

Herr Hansen verweist auf den interfraktionellen Antrag. Er dankt Herrn Jungbauer für die konstruktive Diskussion hierzu. Er ist der Ansicht, dass gute Umstiegspunkte zu definieren sind und geht auf ein Beispiel mit längeren Wartezeiten bei Verbindungen zwischen der Deutschen Bahn und dem Busverkehr sowie Umstiegszeiten von Busverkehren aus dem Landkreis zu Busverkehren/Straßenbahn der Stadt ein. Er bittet um eine öffentliche Diskussion zu dieser Thematik. Weiter schlägt er vor, dass der Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt wird: … und verweist die Anträge in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg und empfiehlt die Zustimmung zu den Anträgen.

 

Herr Landrat Eberth befürwortet die Ergänzung des Beschlussvorschlages wie folgt: und empfiehlt die Zustimmung zu den Anträgen.

 

Herr Freiherr v. Zobel stellt Fragen zur Institution der Nahverkehrskonferenz. Er schlägt vor, dass auch hier Vertreter von den Landkreisen Main-Spessart und Kitzingen dazu geladen werden könnten.

Herr Landrat Eberth erläutert, dass mit der Nahverkehrskonferenz alle Beteiligten mit den Betreiber zusammengebracht und die jeweiligen Sichtweisen geschildert und diskutiert werden können.

 

Aufgrund der Nachfrage von Frau Schömig bestätigt Herr Prof. Dr. Schraml, dass die Nahverkehrskonferenz bei NVM/VVM angesiedelt ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schuchardt spricht den demokratischen Prozess an und hebt das Einbringen und die Diskussion von interfraktionellen Anträgen positiv hervor. Er erklärt, dass bei der Verbesserung des ÖPNV der Fokus bei der Stadt-Umland-Beziehung bleiben sollte.

 

Es wird das Zusammenbringen von verschiedenen Institutionen und die Schaffung einer Plattform für fraktionsübergreifende Anträge durch den IKA stadt.land.wü hervorgehoben. Weiter wird die Wichtigkeit der Akzeptanz des ÖPNV mit Überprüfung durch Fahrgastbefragung angesprochen.

 

Herr Heilig ist der Ansicht, dass mit dem vorgestellten allgemeinen Beschluss ein Schritt zurückgegangen wird. Er verweist auf den hohen Arbeitsaufwand und die in den interfraktionellen Antrag eingebrachte Kompetenz, die hier kaum Beachtung finden. Weiter teilt er mit, dass er keine Kenntnis von dem Beschlussvorschlag hatte.

 

Herr Landrat Eberth erklärt, dass nach seiner Auffassung der Grundsatzbeschluss zur Weiterentwicklung des ÖPNV die vorgelegten Anträge miteinschließt. Er spricht die Punkte der Anträge im Detail an, die bei einer Weiterentwicklung des ÖPNV mit Fortschreibung des Nahverkehrsplans beinhaltet sind.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Interkommunale Ausschuss stadt.land.wü. befürwortet, die bisherige erfolgreiche Weiterentwicklung des ÖPNV fortzuführen, hierfür den gemeinsamen Nahverkehrsplan fortzuschreiben und verweist die Anträge in die entscheidungsrelevanten ÖPNV-Gremien von Stadt und Landkreis Würzburg und empfiehlt die Zustimmung zu den Anträgen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Begleitung des Nahverkehrsplans eine Nahverkehrskonferenz im Jahr 2022 zu planen.


Zur weiteren Veranlassung an KU, Stadt Würzburg, 

 

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