Sitzung: 16.06.2021 Interkommunaler Ausschuss stadt.land.wü.
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Aufgrund des
Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist jede Kommune in Bayern
dazu verpflichtet, ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept (SPGK) zu erstellen.
Neben der Pflegebedarfsplanung legt das SPGK durch die Ermittlung von
Handlungsempfehlungen den Fahrplan für die Seniorenarbeit der kommenden Jahre
fest.
Bereits 2010 haben
der Landkreis und die Stadt Würzburg das erste Seniorenpolitische Gesamtkonzept
in interkommunaler Zusammenarbeit erstellt und hierfür einen Förderpreis
erhalten. Im Jahr 2016 wurde das Konzept wiederum fortgeschrieben und neu
aufgelegt. In enger Abstimmung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg wird diese
erfolgreiche Zusammenarbeit kontinuierlich fortgeführt und die Fortschreibung
des SPGK nach jeder Kommunalwahlperiode durchgeführt. Aus den bisherigen
Konzepten haben sich viele erfolgreiche Angebote für die Generation 55plus
(z.B. Pflegestützpunkt für die Region Würzburg, Seniorenwochen im Landkreis
Würzburg, Wohn- und Pflegeberatung, aufsuchende Beratung für SeniorInnen im
Stadtgebiet Würzburg, Seniorenbusse etc.) entwickeln und etablieren können.
Die aktuelle
Fortschreibung des SPGK 2020 erfolgt in der Neuauflage mit fachlicher
Begleitung durch das BASIS-Institut aus Bamberg unter der Leitung von Herrn Dr.
Hans-Peter Buba.
Das
Kooperationsprojekt und die Zusammenarbeit mit dem BASIS-Institut werden durch
ein Lenkungsgremium gesteuert. In diesem Gremium wird der Landkreis durch das
Kommunalunternehmen mit den Vorständen Frau Eva von Vietinghoff-Scheel und
Herrn Prof. Dr. Alexander Schraml sowie Herrn Tobias Konrad als Leiter der
Abteilung Senioren vertreten. Für die Stadt Würzburg zeichnen sich Frau
Sozialreferentin Dr. Hülya Drüber, Herr Sozialkoordinator Steffen Deeg sowie
Herr Thomas Stolzenberg als Leiter des Fachbereichs Integration, Inklusion und
Senioren verantwortlich.
Zudem begleitet
eine 20-köpfige Projektgruppe aus ExpertInnen der Seniorenarbeit,
Leistungserbringern und Kostenträgern die Erstellung der Neuauflage.
Ein Kernelement der
sozialwissenschaftlichen Analyse bilden empirische Befragungen,
um einen möglichst
genauen Überblick über die Bedarfe der Seniorinnen und Senioren in der Region
Würzburg erhalten zu können. Bei den Erhebungen kommt -neben der
standardisierten Befragung der (teil-) stationären Einrichtungen und der
ambulanten Dienste- der aufwändig durchgeführten Bürgerbefragung „Generation 55
plus“ eine besondere Bedeutung zu.
Insgesamt wurden
9.000 Fragebögen an zufällig ausgewählte Personen, die älter als 55 Jahre sind,
in Stadt und Landkreis Würzburg versendet.
Davon haben rund
35% der Befragten sowohl im Landkreis als auch in der Stadt geantwortet und
ihren Fragebogen an das beratende Institut zurückgeschickt. Die Ergebnisse
aller Befragungen fließen direkt in das SPGK mit ein.
In der Folge werden
mit Hilfe von Experteninterviews mit ausgewählten Personen (aus Bereichen der
Bürgerschaft aber auch Leistungserbringern in der Pflege) die Ergebnisse der
Fragebögen nochmals konkretisiert und differenziert.
Die Neuauflage für
das Seniorenpolitische Gesamtkonzept 2020/2021 sollen anschließend vom
Kreistag/KU-Verwaltungsrat und vom Stadtrat Würzburg verabschiedet werden.
Debatte:
Frau Dr. Düber und Herr
Prof. Dr. Schraml stellen die Fortschreibung der Seniorenpolitischen
Gesamtkonzepte einschließlich Pflegebedarfsplanung für den Landkreis und die
Stadt Würzburg anhand einer Präsentation vor.
Die gute
Zusammenarbeit von Stadt Würzburg und dem Kommunalunternehmen des Landkreises
als Musterbeispiel interkommunaler Zusammenarbeit wird hervorgehoben.
Herr Prof. Dr Schraml spricht die Hausärztliche Versorgung an,
die vor allem im Landkreis in Zukunft wohl nicht flächendeckend möglich sein
wird. Diese Thematik wurde im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept mit
aufgenommen.
Frau Grötsch fragt nach Konzepten, wie man den ambulanten Pflegebereich von Stadt und Landkreis stärken kann. Sie spricht die Defizite in der Versorgungsstruktur von zu Pflegenden zu Hause, insbesondere in den Nachtstunden, an.
Herr Prof. Dr. Schraml erklärt, dass verschiedene Maßnahmen angedacht werden. Es besteht ein Mangel an Pflegepersonal. Er verweist darauf, dass im Hebst 2022 die Pflegeschule des Landkreises eröffnen wird. Ziel ist es, die Ausbildungssituation zu verbessern und den Beruf attraktiver zu gestalten. Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein nicht unerheblicher Zulauf zum Beruf Pflegefachfrau/Pflegefachmann zu verzeichnen. Hier geht er auf die Vorteile des Berufes ein: Krisensicherer Job, keine Kurzarbeit usw.. Es besteht Bedarf für Pflegekräfte im stationären sowie im ambulanten Bereich.
Zur weiteren
Veranlassung an KU
Zur Kenntnis an ZB