Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         2 Präsentationen

 

 

Sachverhalt:

 

Das Radwegenetz in Stadt und Landkreis Würzburg trägt nicht nur zu einem attraktiven Freizeit- und Tourismusangebot bei, sondern ist mittlerweile ein wichtiger Baustein im Zusammenhang mit Mobilitätsangeboten und –strategien in unserer Region.

 

Die Corona-Pandemie hat hierzu nochmals eine stärke Fokussierung und Notwendigkeit auf vernetzte Routen erwirkt.

 

Die Aufgabenstellungen und Zuständigkeiten der beiden Gebietskörperschaften sind sehr unterschiedlich. Der Landkreis Würzburg fördert derzeit über die „Richtlinien des Landkreises Würzburg zur Förderung von Radwegen“ den Ausbau in den Gemeinden. Die Stadt Würzburg hingegen ist als Straßenbaulastträge in der Regel unmittelbar gefordert.

 

Zusätzlich hat der Zweckverband Erholungs- und Wandergebiet Würzburg, Verbandsmitglieder sind die Stadt und Landkreis Würzburg, seit 01.06.2019 eine „Förderrichtlinie Radwegebau“ erlassen und unterstützen hierdurch ebenfalls diese Maßnahmen. Den kreisangehörigen Gemeinden wird somit eine bis zu 90 % Förderung eröffnet.

 

Stadt und Landkreis gehen in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Gemeinden das Thema Radwegeausbau, Lückenschluss und Vernetzung bereits verstärkt an. Seitens des Landkreises wird hier auf die Fördermöglichkeiten für die kreisangehörigen Gemeinden und Unterstützung durch den Stabsstellenfachbereich Kreisentwicklung hingewiesen. Bei Radwegen, die mit einer Fahrbahn in Zusammenhang stehen und mit dieser gleichlaufen, gehören zur jeweiligen Straße (Art. 2 Nr. 1 Buchstabe b BayStrWG). Eine Radwegverbindung, die entlang einer Staatsstraße oder Bundesstraße verläuft, liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Straßenbauämter, die auch die Straßenbaulast tragen müssen. Hierzu stehen Stadt und Landkreis bei Bedarf mit den zuständigen Stellen im Austausch.

 

Das Radverkehrskonzept der Stadt Würzburg, welches Ende des Jahres 2016 beschlossen wurde, definiert Hauptradachsen und Anknüpfungspunkte an die Umlandgemeinden, auf denen der übergeordnete Radverkehr gebündelt werden soll. Das Konzept wird aktuell überarbeitet und mit den umliegenden Gemeinden abgestimmt.

 

Zeitgleich ist durch das Projekt „Radverkehrsnetz Bayern“ ein weiterer intensiver Austausch notwendig. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr konzipiert mit diesem Projekt ein Netz für den Alltagsradverkehr, das alle bayerischen Gemeinden möglichst durchgängig und direkt miteinander verbinden soll (‚Radverkehrsnetz Bayern‘). Den Radfahrenden bietet das ‚Radverkehrsnetz Bayern‘ künftig möglichst direkte, schnelle und sicherere Routen zwischen den Städten und Gemeinden Bayerns, die insbesondere für die Alltagsnutzung geeignet sind.

 

Darüber hinaus dient das Netz als Planungsgrundlage für künftige Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur und bauliche Maßnahmen (z.B. Lückenschlüsse). Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat einen Entwurf für dieses Radverkehrsnetz erarbeitet. Soweit möglich, wurden bei der Netzkonzeption bereits bestehende regionale Radwegenetze berücksichtigt.

 

Es ist vorgesehen, den Netzentwurf auf Landkreis-Ebene und mit der kreisfreien Stadt fachlich abzustimmen, um auch auf die spezifischen Gegebenheiten und Kenntnisse vor Ort eingehen und diese möglichst würdigen zu können. Die Expertise und Mitwirkung aller Akteure sind ein wertvoller Beitrag zum Gelingen des Projekts ‚Radverkehrsnetz Bayern‘. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist erst nach fachlicher Abstimmung des Netzentwurfs vorgesehen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

 

Debatte:

 

 

Herr Dröse und Herr Schneider stellen das Thema Interkommunales Radwegenetz anhand von zwei Präsentationen vor.

 

Frau Grötsch ist der Ansicht, dass die Radverkehrsorganisationen mit einzubeziehen sind. Weiter sind die Vorschläge der Menschen vor Ort, die sich in der Umgebung auskennen, mit zu berücksichtigen. Sie fragt nach dem Zeitraum der Planungen und der Koordination.

Es besteht eine Unzufriedenheit mit den Radwegen von Würzburg nach Höchberg sowie von der Dürrbachau nach Waldbüttelbrunn.

 

Herr Landrat Eberth verweist auf das Beispiel des Radweges Reichenberg, das zeigt, dass bei der optimalen Ausführung von Radwegen auch oftmals die Grundbesitzverhältnisse dagegensprechen. Nach dem Erfassen des Status Quo ist eine Fortschreibung und Aktualisierung des Radewegenetzes auch in Bezug auf die E-Mobilität notwendig.

 

Herr Dröse erklärt, dass die Zuständigkeit bei der Kreisentwicklung verortet ist. Eine Abstimmung mit den Gemeinden sowie mit Grundstücksbesitzern ist hier erforderlich. Er bestätigt, dass sich bei den Planungen auch engagierte Bürger*innen vor Ort mit einbringen. In Bezug auf den Zeitstrahl informiert er, dass bis Oktober 2021 die Aufgaben des Freistaates Bayern von der Kreisentwicklung zu erledigen sind. Weiter erläutert er, dass beispielsweise auch die sichere Radwegenetzverbindung von Maidbronn nach Estenfeld im Fokus der Planungen liegt.

 

Herr Schneider bestätigt, dass auch die Schnittstellen von Stadt und Landkreis zu berücksichtigen sind. Ein Austausch der Verantwortlichen von Stadt und Landkreis findet statt.

 

Frau Heußner bedankt sich für die Darstellung des Themas. Sie hebt positiv hervor, dass in Kooperation mit den Gemeinden hier eine Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis stattfindet. Sie bittet weiterhin die aktiven Fahrradfahrer*innen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Herr Götz bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg. Er erinnert an den Verkehrsentwicklungsplan für den Großraum Würzburg aus dem Jahr 1985 und verweist darauf, dass bereits seit dieser Zeit verkehrspolitische Themen betrachtet und Lösungsvorschläge für die Zukunft erarbeitet werden. Hier geht es nicht nur um Radwege und ÖPNV, sondern sämtliche Verkehre werden im Verbund (Stadt und Landkreis) berücksichtigt. Er ist der Ansicht, dass dieser Verkehrsentwicklungsplan fortgeschrieben werden sollte.

 

Herr Schneider informiert, dass der Stadtrat der Stadt Würzburg den Auftrag erteilt hat, den Verkehrsentwicklungsplan (Fassung aus dem Jahr 1994) fortzuschreiben.

 

Herr Heilig dankt für die wichtige Anregung. Er verweist auf den nächsten TOP mit dem Thema Verkehrspolitik, das weder an der Gemeindegrenze noch an der Stadtgrenze Würzburg endet.

 

Herr Dröse teilt mit, dass von der Kreistagsfraktion eine Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans mit der Stadt Würzburg gewünscht wird. Ein Signal diesbezüglich ist bereits an die Stadt Würzburg gegangen.

 

 

 


Beschluss:

 

entfällt


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

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