Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des interkommunalen Ausschusses stadt.land.wü am 09.07.2020 wurde eine gemeinsame Aktualisierung und Fortschreibung des Handlungskonzeptes Wohnen der Stadt Würzburg unter Einbeziehung der Daten und Entwicklungen der kreisangehörigen Gemeinden im Landkreis befürwortet.

 

Ausgangspunkt waren die seit 2018 bereits begonnenen Strategiegespräche zwischen dem Baureferat der Stadt Würzburg und zahlreichen Vertretern:innen aus dem Landkreis Würzburg.

 

Wohnraum – insbesondere bezahlbarer Wohnraum – ist derzeit eine der größten gesellschaftlichen und kommunalen Herausforderungen, die Stadt und Landkreis Würzburg in enger Kooperation und mit gebündelter Kraft effizient angehen und meistern wollen.

 

Wohnungsmärkte machen nicht an Stadt- und Gemeindegrenzen halt – gerade im Bereich der Einfamilienhäuser gibt es starke Verflechtungen zwischen Stadt und Landkreis. Angesichts des demographischen Wandels – der sich in den Städten und Gemeinden unterschiedlich auswirken wird – sich veränderte Wohntrends aber auch Fragen der Mobilität angesichts des Klimawandels erfordern ein langfristiges strategisches Handeln zur Entwicklung der Wohnungsmärkte.

 

Die Stadtplanung der Stadt Würzburg und die Kreisentwicklung des Landkreises, haben hierzu eine gemeinsame Leistungsbeschreibung und Ausschreibung verfasst und den Auftrag am 13.01.2021 an das Planungsbüro Timourou, Wohn- & Stadtkonzepte, vergeben. Die Kosten werden auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt und Landkreis Würzburg vom 25.11.2020 nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen und den damit verbundenen Vergaben aufgeteilt.

 

Der aktuelle Sachstand des Planungsbüros wird dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgetragen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

 

Debatte:

 

 

Herr Jacobs (Timourou-Wohn- und Stadtraumkonzepte) und Herr Dröse stellen das Handlungskonzept Wohnen anhand einer Präsentation vor.

 

Aufgrund der Nachfrage von Herrn Landrat erklärt Herr Jacobs, dass im Bereich Geschosswohnungsbau die Stadt Würzburg im bayerischen Durchschnitt liegt. Bei der Neubautätigkeit von Einfamilienhäusern ist die Neubauquote der Stadt Würzburg niedrig und die Quote des Landkreises im gehobenen Mittelfeld. Die Nachfrage von Einfamilienhäusern der Stadt findet im Landkreis Würzburg statt.

 

Herr Kolbow verweist auf die Anträge der SPD Stadtratsfraktion mit Gründung Zweckverband Wohnen von Stadt und Land (Gemeinsames Schaffen von Wohnraum, Abklärung des rechtlichen Rahmens). Des Weiteren das Thema: Zweckentfremdungssatzung (kein Wohnraum für B&B) sowie mögliche Zweitwohnsitz-Steuer (eher städt. Thema). Die Möglichkeit könnte hier bestehen, dass Wohnraum geschaffen werden kann.

 

Herr Jacobs erläutert, dass die letzten beiden Aspekte bereits geprüft wurden. 2019 wurde eine Untersuchung in Bezug auf das Thema Zweckentfremdung von Wohnraum durchgeführt. Diese könnte in den Gremien vorgestellt werden. Hier sind die Auswirkungen nicht so groß wie man vielleicht vermuten würde. Die Zweitwohnsitz-Steuer würde im Bereich der Stadt Würzburg eher weniger Bedeutung für die Beschaffung von Wohnraum finden, hätte jedoch finanzielle Auswirkungen.

 

Herr Freiherr v. Zobel regt an, dass in Zukunft der Flächenverbrauch beim Wohnungsbau mit einbezogen werden sollte.

 

Herr Jacobs bestätigt, dass dies im Bereich des Stadtgebietes zu berücksichtigen ist. Bezogen auf den Landkreis wurden von den Bürgermeister*innen nur zum Teil Informationen weitergegeben. Bei dieser Thematik sind zwei Dinge miteinander abzuwägen: was ist wohnungswirtschaftlich notwendig und was ist städtebaulich wünschenswert.

 

Herr Landrat Eberth erklärt, dass man hier in der interkommunalen Zusammenarbeit auf dem richtigen Weg ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 


 

Zur weiteren Veranlassung an SFB 4

 

Zur Kenntnis an