Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

 

Der Biberbeauftragte am Landratsamt Würzburg, Herr Dr. Gauer, stellt sich und seinen Aufgabenbereich anhand einer PowerPoint Präsentation vor.

 

Weiterhin stellt er Herr Manfred Moras als Biberberater vor. Herr Moras teilt mit, dass er zum 01.07.2021 ausscheiden werde.

 

Anschließend geht Herr Dr. Gauer zunächst auf das Rechtliche zum Biber ein.

Zum Thema Schadensabwicklung weist er darauf hin, dass es in Bayern den Bayerischen Biberschadensfond gebe. Dieser sei für ganz Bayern auf 550.000 Euro gedeckelt sei. Er erläutert den Weg der Schadensabwicklung.

 

Kreisrat Menth fragt nach, wie hoch in den letzten Jahren die Entschädigungsquote.

 

Herr Dr. Gauer teilt, mit, dass diese bei 60 – 70% lag.

 

Kreisrat Stolzenberger weist darauf hin, dass es in Bereich Bütthard, Ortsteil Höttingen, in den letzten Jahren vermehrt zu Überschwemmungen gekommen sei. Der betroffene Landwirt sei mit der Schadensabwicklung jedoch eher unzufrieden. Er bittet Herrn Dr. Gauer, sich den Fall bei einem vor Ort Termin anzuschauen.

 

Herr Dr. Gauer teilt mit, dass er den Fall Höttingen kenne. Der Biberdamm sei auch bereits entfernt worden. Er weist darauf hin, dass dort ein großes Biberrevier sei. Was die Schadensabwicklung angehe, so sei man eng an die Vorgaben gebunden.

 

Kreisrat Hoffmann teilt mit, dass die Dammdrainage in Uettingen sehr gut funktioniere, daher komme es zu keinen Überschwemmungen mehr. Ein weiteres Problem sei jedoch, wenn der Biber in die Kläranlage komme. Hier müsse schneller reagiert werden, da bei evtl. Schäden ein immenser Schaden nicht nur an der Anlage sondern auch im Gewässer entstehen könnte. Was die Abwicklung von Schäden angehe, so sei auch er schon von einigen Landwirten aufgesucht worden, da diese keine Entschädigung erhaltenen haben.

 

Herr Dr. Gauer teilt mit, dass diese Fälle im Detail besprochen werden müssten. Er weist jedoch darauf hin, dass die Abwicklung der Schadensmeldungen über das Umweltministerium oft langwierig sei. Auch sei im Entschädigungsfond genau geregelt, welche Schäden entschädigt werden. Er weist darauf hin, dass Schäden (z.B. Bäumen, Obstbäume) an oder auf privaten bzw. nicht gewerblich genutzten Grundstücken nicht entschädigt werden.

 

Herr Moras (Biberberater) nimmt Bezug auf die Problematik des Bibers im Klärbecken und weist darauf hin, dass das Klärbecken mit Gittern zu versehen sei.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass im Nachgang zur Sitzung den Gemeinden – in Abstimmung mit dem Bauernverband – die Kontaktpersonen und auch das Prozedere noch darzustellen sei und proaktiv auf den Biberbeauftragten, den Biberberater hinzuweisen, wie mit solchen Fällen umzugehen sei. Gerade im Hinblick auf Untergrabungen an Wegen, die zum Einbruch führen und das damit entstehende Gefährdungspotenzial.

 

Kreisrat Wild hat eine Frage zur Ansiedelung und wie diese von statten gehen soll.

 

Herr Dr. Gauer weist darauf hin, dass es gewisse Bereiche gebe, an denen der Biber dringend entnommen werden müsse (z.B. Kläranlagen, Regenwasserüberlaufbecken, Spüleinrichtungen von der Fernwasserleitung usw.). Bei diesen Fällen müsse schnell eine Umsiedelung stattfinden. In Kläranlagen dürfe der Biber auch geschossen werden.

 

Kreisrat Dr. Hock schlägt vor, die Kläranlagen präventiv zu schützen, bevor ein Schaden durch den Biber entstehen kann.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass bei einer Überpopulation auch die Jagd als letztes Mittel eingesetzte werde.

 

Herr Dr. Gauer informiert, dass zu den Hauptschadensaufnahmen vor allem die Überflutungsschäden und Fraßschäden gehören.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erläutert er das Fangen und Umsiedeln sowie als letzte Möglichkeit den Abschuss des Bibers.

 

Kreisrätin Wild äußert sich, dass durch die Biberschäden vor allem die Landwirtschaft betroffen seien und dass die Betroffenen mehr Verständnis haben. Es wäre wünschenswert, wenn die Gemeinden zusammen mit den Landwirten und der Unteren Naturschutzbehörde möglichst schnell vor Ort Lösungen finden, bevor größere Probleme entstehen. Nur eine finanzielle Entschädigung könne nicht die Lösung sein – zumindest nicht für die Landwirte, da diese ein Fehlen in der Produktion haben. Wichtig sei daher die Kommunikation und das Verständnis auch in der Landwirtschaft.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass die Problematik bei der zuwachsenden Population sich noch verschärfen werde, umso wichtiger sei die Information, Kommunikation und gegebenenfalls ein vor Ort Termin, um das Verständnis zu wecken.

 

Kreisrätin Schmieg spricht die Häufigkeit und die Population des Bibers an und stelle sich daher die Frage, inwieweit dieser dann noch schützenswert sei. Sie teilt mit, dass im Innerortsbereich von Tauberrettersheim auch die Biberproblematik vorhanden sei. Gerade die privaten Uferbereiche werden vom Biber unterbaut. Dies birgt Gefahren durch evtl. einbrechen des Bodens. Des Weiteren fragt sie nach, wie dicht ein Biberbau sei und inwieweit dann noch Fischwanderungen möglich seien.

 

Herr Dr. Gauer teilt mit, dass die Fische trotzdem durchwimmen können. Es gebe allerdings auch Biberbauten die so dicht seien, dass es durch das aufgestaute Wasser in dem Bereich zu Überschwemmungen kommen kann.

Was den Schutzstatus des Bibers angehe, so sei die Biberpopulation in einer guten Entwicklung. In Bayern leben ca. 20.000 -25.000 Tiere. Der Biber gelte in seinem Bestand in Bayern zwar als nicht bedroht, allerdings sei der Biber europaweit streng geschützt.

 

Kreisrat Rettner fragt nach, ob es einen Nachfolger für Herrn Moras (Biberberater) gebe.

 

Herr Dr. Gauer teilt mit, dass die Stelle des Biberberaters derzeit ausgeschrieben sei.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5, FB 51

 

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