Sitzung: 19.04.2021 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Präsentation
Konsolidierter Jahresabschluss 2019
Sachverhalt:
Der Landkreis
Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte
Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik
(KommHV-Doppik).
Nach Art. 88 a
Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik
(KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017 erstmals ein konsolidierter
Jahresabschluss erstellt.
Der Kreistag hat
in seiner Sitzung am 13.07.2020 von der Durchführung der örtlichen Prüfung
Kenntnis genommen und den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festgestellt und
die Entlastung erteilt.
In der
Kreistagsitzung am 13.07.2020 wurde der konsolidierte Jahresabschluss 2018 vorgestellt.
Eine Feststellung und Entlastung dieses Jahresabschlusses ist noch ausstehend.
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband
(BKPV) wurde gebeten die überörtliche Prüfung des konsolidierten
Jahresabschlusses durchzuführen. Der BKPV hat die Prüfung für die
konsolidierten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 bereits vorgenommen und den
Entwurf des Prüfungsberichtes übersandt.
Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird
im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis
Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.
Die Überprüfung des Konsolidierungskreises
erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im
Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen
Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.
Im Vergleich zum 31.12.2018 ist keine
Änderung beim Konsolidierungskreis erfolgt.
Neben dem Landkreis wurde eine
Vollkonsolidierung bei dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg AöR,
der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH, der Senioreneinrichtungen des Landkreises
Würzburg gGmbH, der Immobilien KU GmbH und der ProCura Dienstleistungs GmbH
vorgenommen.
Zusätzlich ist eine Bewertung der
Zweckverbände Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain,
Sing- und Musikschule sowie der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg GmbH
gemäß der at-equity Methode erfolgt.
Das Gesamtwerk
„Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2019“ steht
als Anlage zur Verfügung.
Dieser besteht -
wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben
- aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und
Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie
als Anlage dem Beteiligungsbericht.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2019
zustimmend zur Kenntnis.
Debatte:
Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2019
zustimmend zur Kenntnis.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB /
KrPA