Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Präsentation

Konsolidierter Jahresabschluss 2019

 

 

Sachverhalt:

 

Der Landkreis Würzburg hat sein Rechnungswesen zum 01.01.2011 auf die kommunale doppelte Buchführung umgestellt. Somit gelten die Vorschriften der kommunalen Haushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik).

 

Nach Art. 88 a Landkreisordnung (LkrO) i. V. m. § 99 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (KommHV-Doppik) wurde zum 31.12.2017 erstmals ein konsolidierter Jahresabschluss erstellt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.07.2020 von der Durchführung der örtlichen Prüfung Kenntnis genommen und den konsolidierten Jahresabschluss 2017 festgestellt und die Entlastung erteilt.

 

In der Kreistagsitzung am 13.07.2020 wurde der konsolidierte Jahresabschluss 2018 vorgestellt. Eine Feststellung und Entlastung dieses Jahresabschlusses ist noch ausstehend.

 

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) wurde gebeten die überörtliche Prüfung des konsolidierten Jahresabschlusses durchzuführen. Der BKPV hat die Prüfung für die konsolidierten Jahresabschlüsse 2017 und 2018 bereits vorgenommen und den Entwurf des Prüfungsberichtes übersandt.

 

Bei dem konsolidierten Jahresabschluss wird im Vergleich zum Jahresabschluss des Landkreises Würzburg der Landkreis Würzburg aus Konzernsicht betrachtet.

 

Die Überprüfung des Konsolidierungskreises erfolgt jährlich neu, da sich dieser aufgrund der festgelegten Kriterien im Leitfaden für den konsolidierten Jahresabschluss des Bayerischen Staatsministeriums des Innern für Sport und Integration ändern kann.

 

Im Vergleich zum 31.12.2018 ist keine Änderung beim Konsolidierungskreis erfolgt.

 

Neben dem Landkreis wurde eine Vollkonsolidierung bei dem Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg AöR, der Main-Klinik Ochsenfurt gGmbH, der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH, der Immobilien KU GmbH und der ProCura Dienstleistungs GmbH vorgenommen.

 

Zusätzlich ist eine Bewertung der Zweckverbände Abfallwirtschaft Raum Würzburg, Fernwasserversorgung Mittelmain, Sing- und Musikschule sowie der Technologie- und Gründerzentrum Würzburg GmbH gemäß der at-equity Methode erfolgt.

 

Das Gesamtwerk „Konsolidierter Jahresabschluss des Landkreises Würzburg zum 31.12.2019“ steht als Anlage zur Verfügung.

 

Dieser besteht - wie gesetzlich gemäß Art. 88 a LkrO i. V. m. § 88 KommHV-Doppik vorgeschrieben - aus dem Konsolidierungsbericht, der konsolidierten Ergebnis- und Vermögensrechnung, der Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalübersicht sowie als Anlage dem Beteiligungsbericht.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Hümmer, Fachbereichsleiterin Finanzen und Controlling, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt den konsolidierten Jahresabschluss 2019 zustimmend zur Kenntnis.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB / KrPA