Beschluss: einstimmig beschlossen

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Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur hat in der Sitzung am 30.06.2020 den Ausbau der Kreisstraßen WÜ 4, WÜ 57 und WÜ 58 vom Kaltenhäuser Berg bis zur Landkreisgrenze beschlossen. Dieser Ausbau wurde von den Eisenheimern schon seit Jahren immer wieder angemahnt.

 

Für die Verbreiterungen der Kreisstraßen WÜ 4 und WÜ 57 sowie für den Ausbau einer Kurve im Bereich der Kreisstraße WÜ 4 müssen Flächen von zahlreichen Privateigentümern erworben werden. Es handelt sich hierbei in der Regel nur um Flächen geringen Ausmaßes. Im Juni 2020 wurden auf Grundlage der Grunderwerbspläne die Verhandlungen mit den vom Ausbau betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen. Auch fanden im September des vergangenen Jahres in Untereisenheim zusammen mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg und dem Markt Eisenheim zwei Informationsveranstaltungen statt. Zu diesen beiden Informationsveranstaltungen wurden alle Grundstückseigentümer eingeladen, von denen Flächen erworben werden müssen oder für die Dauer der Maßnahme vorübergehend benötigt werden.

 

Zwischenzeitlich wurden schon einige Bauerlaubnisse erteilt, jedoch fehlen noch die Zustimmungen der Grundstückseigentümer für 11 Teilflächen, die für den Ausbau benötigt werden (Stand 11.03.2021). Die Verhandlungen gestalten sich in diesen Fällen aus den verschiedensten Gründen als sehr schwierig. Ob eine Einigung erzielt werden kann, kann von der Verwaltung sehr schwer eingeschätzt werden.

 

Auch aufgrund der noch fehlenden Zustimmungen zum Grunderwerb wurde für den Ausbau der Kreisstraße WÜ 4 am Kaltenhäuser Berg ein eigener Abschnitt gebildet. Für den Ausbau am Kaltenhäuser Berg, welcher in diesem Jahr durchgeführt werden soll, liegen die erforderlichen Zustimmungen vor.

 

Sollte eine Einigung für die noch benötigten Flächen nicht erzielt werden können, ist die restliche Maßnahme gefährdet. Ein Sachvortrag hierzu erfolgt in der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag erfolgt in der Sitzung

 

 

 

Debatte:

 

Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, erläutert den Sachverhalt.

Er schildert, dass der Landkreis auch wegen einer vollen Förderung den Vollausbau bevorzugen würde.

 

Herr Voll ergänzt, ein Vollausbau sei wegen dem schlechten Deckenaufbau, der geringen Straßenbreite sowie der Verkehrsbelastung notwendig. Ein Vollausbau würde ca. 20 bis 30 Jahre halten. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Deckensanierung der Unterbau erhalten bleibt und nur die Oberbauschicht erneuert werde.

Im Vergleich Vollausbau zum reinen Deckenausbau kostet der Deckenausbau ca. 600.000 € und wird als Bestandsausbau nicht gefördert. Der Vollausbau würde ca. 1,8 Mio. € kosten und es könne mit einer Förderung von 40 % bis 50 % gerechnet werden. Ausgenommen von der Förderung sind die Planungskosten.

 

In der anschließenden Diskussion beantworten Herr Künzig und Herr Voll Fragen aus dem Gremium. Es kommt zur Sprache, dass eine Frist gesetzt werden solle und evtl. ein Mediator vermitteln könne um eine Einigung zu erreichen.

 

Landrat Eberth lässt sodann über folgenden Beschluss abstimmen:

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird noch einmal beauftragt mit dem Bürgermeister intensiv auf die Grundstückseigentümer zuzugehen. Sollte bis zum 1. Juli 2021 keine Einigung möglich sein wird ggf. von der Vollausbauplanung in eine Deckensanierung umgeschwenkt.

 

Dem Kreisausschuss soll über die Ergebnisse berichtet werden.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, SBA – Herrn Voll