Sitzung: 26.03.2021 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Übersicht
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur hat in der Sitzung am 30.06.2020 den Ausbau der Kreisstraßen WÜ
4, WÜ 57 und WÜ 58 vom Kaltenhäuser Berg bis zur Landkreisgrenze beschlossen.
Dieser Ausbau wurde von den Eisenheimern schon seit Jahren immer wieder
angemahnt.
Für die Verbreiterungen der Kreisstraßen WÜ
4 und WÜ 57 sowie für den Ausbau einer Kurve im Bereich der Kreisstraße WÜ 4
müssen Flächen von zahlreichen Privateigentümern erworben werden. Es handelt
sich hierbei in der Regel nur um Flächen geringen Ausmaßes. Im Juni 2020 wurden
auf Grundlage der Grunderwerbspläne die Verhandlungen mit den vom Ausbau
betroffenen Grundstückseigentümern aufgenommen. Auch fanden im September des
vergangenen Jahres in Untereisenheim zusammen mit dem Staatlichen Bauamt
Würzburg und dem Markt Eisenheim zwei Informationsveranstaltungen statt. Zu
diesen beiden Informationsveranstaltungen wurden alle Grundstückseigentümer
eingeladen, von denen Flächen erworben werden müssen oder für die Dauer der
Maßnahme vorübergehend benötigt werden.
Zwischenzeitlich wurden schon einige
Bauerlaubnisse erteilt, jedoch fehlen noch die Zustimmungen der
Grundstückseigentümer für 11 Teilflächen, die für den Ausbau benötigt werden
(Stand 11.03.2021). Die Verhandlungen gestalten sich in diesen Fällen aus den
verschiedensten Gründen als sehr schwierig. Ob eine Einigung erzielt werden
kann, kann von der Verwaltung sehr schwer eingeschätzt werden.
Auch aufgrund der noch fehlenden
Zustimmungen zum Grunderwerb wurde für den Ausbau der Kreisstraße WÜ 4 am
Kaltenhäuser Berg ein eigener Abschnitt gebildet. Für den Ausbau am
Kaltenhäuser Berg, welcher in diesem Jahr durchgeführt werden soll, liegen die
erforderlichen Zustimmungen vor.
Sollte eine Einigung für die noch benötigten
Flächen nicht erzielt werden können, ist die restliche Maßnahme gefährdet. Ein
Sachvortrag hierzu erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag erfolgt in der Sitzung
Debatte:
Herr Künzig, Lt. Verwaltungsdirektor, erläutert den Sachverhalt.
Er schildert, dass der Landkreis auch wegen einer vollen Förderung den Vollausbau bevorzugen würde.
Herr Voll ergänzt, ein Vollausbau sei wegen dem schlechten Deckenaufbau, der geringen Straßenbreite sowie der Verkehrsbelastung notwendig. Ein Vollausbau würde ca. 20 bis 30 Jahre halten. Er gibt zu bedenken, dass bei einer Deckensanierung der Unterbau erhalten bleibt und nur die Oberbauschicht erneuert werde.
Im Vergleich Vollausbau zum reinen Deckenausbau kostet der Deckenausbau ca. 600.000 € und wird als Bestandsausbau nicht gefördert. Der Vollausbau würde ca. 1,8 Mio. € kosten und es könne mit einer Förderung von 40 % bis 50 % gerechnet werden. Ausgenommen von der Förderung sind die Planungskosten.
In der anschließenden Diskussion beantworten Herr Künzig und Herr Voll Fragen aus dem Gremium. Es kommt zur Sprache, dass eine Frist gesetzt werden solle und evtl. ein Mediator vermitteln könne um eine Einigung zu erreichen.
Landrat Eberth lässt sodann über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird noch einmal beauftragt mit dem Bürgermeister intensiv auf die Grundstückseigentümer zuzugehen. Sollte bis zum 1. Juli 2021 keine Einigung möglich sein wird ggf. von der Vollausbauplanung in eine Deckensanierung umgeschwenkt.
Dem Kreisausschuss soll über die Ergebnisse berichtet werden.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
SBA – Herrn Voll