Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:        

 

-           Antrag auf Zuschuss für Einheiten des Bevölkerungsschutzes, Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken vom 14.10.2020

-           Antrag auf Förderung von Einsatzeinheiten der Malteser im Landkreis Würzburg, Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg vom 28.10.2020

-           Niederschrift der Sitzung des Kreisausschusses vom 21.9.2020, Ö 5 bzgl. des Antrags des Bayerischen Roten Kreuzes auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses

 

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Kreistagssitzung am 10.02.2020 wurde der einstimmige Beschluss gefasst, den jährlichen Zuschuss für das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Würzburg, auf 0,35 Euro pro Landkreisbewohner anzuheben. Der Antrag wurde mit nicht gedeckten Aufwendungen für den Katastrophenschutz im Landkreis Würzburg begründet. In der Sachdiskussion wurde der Vorschlag aufgegriffen, Herrn Paul Justice als fachkundigen Mitarbeiter des Landratsamts Würzburg mit einer Darstellung der Problematik im Rahmen einer Kreisausschusssitzung zu beauftragen.

 

Eine entsprechende Darstellung erfolgte in der Sitzung des Kreisausschusses vom 21.09.2020 (Auszug):

 

„Die rettungsdienstliche Versorgung von Stadt und Landkreis Würzburg wird von den Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Malteser Hilfsdienst (MHD) und Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) sichergestellt. Im Katastrophenfall sind die freiwilligen Hilfsorganisationen nach Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) auch zur Katastrophenhilfe verpflichtet.

Während der Rettungsdienst in Bayern zu 100 % von den Krankenkassen finanziert wird, tragen die zur Katastrophenhilfe Verpflichteten die sich aus der Erfüllung nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz ergebenden Aufgaben selbst (Art. 11 Abs. 1 BayKSG).

Aus einem vom Freistaat Bayern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten finanzierten Fonds zur Förderung des Katastrophenschutzes können Aufwendungen der Hilfsorganisationen zur Vorbereitung der Gefahrenabwehr gefördert werden (Art. 12 Abs. 2 Nr. 1 BayKSG). Ebenso können die Hilfsorganisationen Ersatz der notwendigen Kosten verlangen, die ihnen durch Einsätze bei Katastrophen entstanden sind (Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayKSG). Im Rahmen seiner gesetzlichen Verantwortung im Bereich des Zivilschutzes ergänzt der Bund die Ausstattung der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz.“

 

In der anschließenden Debatte wurde angeregt, auch für die Organisationen JUH und MHD Fördermittel in den nächsten Haushalt einzustellen.

 

Mit Schreiben vom 14.10.2020 beantragte die JUH, Regionalverband Unterfranken für das Haushaltsjahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro.

 

Der MHD stellte mit Schreiben vom 28.10.2020 einen Antrag auf einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 0,19 Euro pro Landkreisbewohner für das Haushaltsjahr 2021 (entspricht einer Gesamtsumme von 30.857,33 Euro).

 

Am 01.03.2021 beschloss der Kreistag, einen Betrag in Höhe von 57.000 Euro für Zwecke des Katastrophenschutzes in den Haushalt 2021 aufzunehmen und die Aufteilung dieses Betrages auf die Hilfsorganisationen BRK, JUH und MHD in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu beschließen. Bei dem genannten Betrag handelt es sich um die gerundete Summe, des im Haushaltsjahr 2020 an das BRK ausgezahlten Zuschuss.

 

Seitens der Verwaltung wird die Aufteilung der in den Haushalt 2021 eingestellten Mittel orientiert an den zum Stichtag 01.02.2021 in Stadt- und Landkreis vorhandenen Einsatzfahrzeugen des Sanitäts- und Betreuungsdienstes, gewichtet nach dem Standort und des Vorhandenseins einer Landes-/Bundesförderung (Punktesystem) vorgeschlagen:

 

Einsatzfahrzeuge mit Standort im Stadtgebiet                                   1 Punkt

Einsatzfahrzeuge mit Standort im Landkreis                                     4 Punkte

Landes-/Bundesförderung für Anschaffung                                       -1 Punkt

 

Dieser Aufteilung folgend, erhält das BRK einen Betrag in Höhe von ca. 30.875,00 Euro (54,17%), die JUH 4.750,00 Euro (8,33 %) und der MHD 21.375,00 Euro (37,50 %).

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Aufteilung des Katastrophenschutzbudgets in Höhe von 57.000 Euro auf die Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg, Johanniter Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken und Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg entsprechend des Vorschlages der Verwaltung:

 

Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg               30.875,00 Euro

Johanniter Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken   4.750,00 Euro

Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg                         21.375,00 Euro

 

 

 

Debatte:

 

Frau Meder, Geschäftsbereichsleiterin Kommunales und Sicherheit, erläutert den Sachverhalt.

 

Landrat Eberth und Frau Meder beantworten im Anschluss Fragen aus dem Gremium.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Aufteilung des Katastrophenschutzbudgets in Höhe von 57.000 Euro auf die Hilfsorganisationen Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg, Johanniter Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken und Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg entsprechend des Vorschlages der Verwaltung:

 

Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Würzburg               30.875,00 Euro

Johanniter Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Unterfranken   4.750,00 Euro

Malteser Hilfsdienst e.V., Diözese Würzburg                         21.375,00 Euro

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA