Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat am 21.11.2016 den „Ausbauplan 2017-2032“ für Kreisstraßen beschlossen. In diesem ist die Maßnahmen „WÜ 11 - Ausbau Neubrunn bis Landkreisgrenze“ enthalten.

 

Die Kreisstraße WÜ 11 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 1.363 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 87 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen bei 1.650 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.

 

Der vorhandene Straßenoberbau der WÜ 11 befindet sich in unzureichendem Zustand. Beim Gesamtwert der ZEB-Befahrung 2019 ist im kompletten Streckenabschnitt der Schwellenwert überschritten. Der Oberbau wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst und teilweise im Vollausbau verstärkt. Die Fahrbahn wird durchgehend richtlinienkonform verbreitert. Die gesamte Ausbaulänge beträgt rund 2,0 km.

 

Im Bereich der Ortsdurchfahrt sind im Bestand keine Gehwege vorhanden. Zudem verläuft hier eine landkreisübergreifende Radroute, bei der im derzeitigen Bestand der Radverkehr auf der Fahrbahn der WÜ11 geführt wird. Im Rahmen der Maßnahme besteht nunmehr die Möglichkeit, die Situation hinsichtlich einer Trennung der Verkehrsarten, und somit einer deutlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit, zu verbessern. Durch die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges kann zudem ein wichtiger Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz hergestellt werden.

 

Das StBA Würzburg ist daher in Abstimmung mit der Gemeinde Neubrunn übereingekommen, den Ortseingangsbereich im Rahmen der Maßnahme gemeinsam auszubauen. Hierzu wird ein kombinierter Geh- und Radweg incl. einer gesicherten Querungsstelle in Form eines Fahrbahnteilers errichtet. Die Gemeinde Neubrunn übernimmt die Baulast für den zu errichtenden Geh- und Radweg. Der dafür notwendige Grunderwerb wird durch die Gemeinde Neubrunn getätigt.

 

Die Herstellungskosten des Geh- und Radweges durch die Gemeinde Neubrunn sind im Rahmen des BayGVFG durch die Regierung von Unterfranken grundsätzlich förderfähig. Die konkrete Aufteilung der Kosten sowie ggf. weitere Fördermöglichkeiten müssen im Zuge der weiteren Planung noch abgestimmt werden.

 

Der Vorentwurf für die Gemeinschaftsmaßnahme wird aktuell erstellt. Die Antragsunterlagen für die Förderung sollen im Herbst 2021eingereicht werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2022 vorgesehen.


 

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 2,0 Mio. €, davon entfallen rund 150.000 € auf den Bau des Geh- und Radweges incl. der Querungsstelle.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem gebeten, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Voll, Staatl. Bauamt Würzburg, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem gebeten, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.

 

Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.


Zur weiteren Veranlassung an SBA – Herrn Voll, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA