Sitzung: 26.03.2021 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Der Bauausschuss
hat am 21.11.2016 den „Ausbauplan 2017-2032“ für Kreisstraßen beschlossen. In
diesem ist die Maßnahmen „WÜ 11 - Ausbau Neubrunn bis Landkreisgrenze“
enthalten.
Die Kreisstraße WÜ
11 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche
tägliche Verkehrsstärke von 1.363 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von
87 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg
liegen bei 1.650 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.
Der vorhandene Straßenoberbau der WÜ 11 befindet sich in unzureichendem
Zustand. Beim Gesamtwert der ZEB-Befahrung 2019 ist im kompletten
Streckenabschnitt der Schwellenwert überschritten. Der Oberbau wird
entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst und teilweise im
Vollausbau verstärkt. Die Fahrbahn wird durchgehend richtlinienkonform
verbreitert. Die gesamte Ausbaulänge beträgt rund 2,0 km.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt sind im Bestand keine Gehwege vorhanden.
Zudem verläuft hier eine landkreisübergreifende Radroute, bei der im
derzeitigen Bestand der Radverkehr auf der Fahrbahn der WÜ11 geführt wird. Im
Rahmen der Maßnahme besteht nunmehr die Möglichkeit, die Situation hinsichtlich
einer Trennung der Verkehrsarten, und somit einer deutlichen Erhöhung der
Verkehrssicherheit, zu verbessern. Durch die Errichtung eines kombinierten Geh-
und Radweges kann zudem ein wichtiger Lückenschluss im bestehenden Radwegenetz
hergestellt werden.
Das StBA Würzburg ist daher in Abstimmung mit der Gemeinde Neubrunn
übereingekommen, den Ortseingangsbereich im Rahmen der Maßnahme gemeinsam
auszubauen. Hierzu wird ein kombinierter Geh- und Radweg incl. einer
gesicherten Querungsstelle in Form eines Fahrbahnteilers errichtet. Die
Gemeinde Neubrunn übernimmt die Baulast für den zu errichtenden Geh- und
Radweg. Der dafür notwendige Grunderwerb wird durch die Gemeinde Neubrunn
getätigt.
Die Herstellungskosten des Geh- und Radweges durch die Gemeinde Neubrunn
sind im Rahmen des BayGVFG durch die Regierung von Unterfranken grundsätzlich
förderfähig. Die konkrete Aufteilung der Kosten sowie ggf. weitere
Fördermöglichkeiten müssen im Zuge der weiteren Planung noch abgestimmt werden.
Der Vorentwurf für die Gemeinschaftsmaßnahme wird aktuell erstellt. Die
Antragsunterlagen für die Förderung sollen im Herbst 2021eingereicht werden.
Die Umsetzung ist im Jahr 2022 vorgesehen.
Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 2,0 Mio. €, davon entfallen rund 150.000 € auf den Bau des Geh- und Radweges incl. der Querungsstelle.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem gebeten, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Debatte:
Herr
Voll, Staatl. Bauamt
Würzburg, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt und beantwortet
Fragen aus dem Gremium.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, die Planungen weiter voranzutreiben, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird zudem gebeten, ggf. notwendige Vereinbarungen, insbesondere mit dem Markt Neubrunn abzuschließen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die notwendigen Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Zur weiteren
Veranlassung an SBA – Herrn Voll, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA