Beschluss: Mehrfachbeschluss

Anlage/n:         Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss des Landkreises Würzburg hat in seiner Sitzung am 21.11.2016 den aktuell gültigen Ausbauplan 2017 beschlossen.

Der Ausbauplan für die Kreisstraßen gibt die Planungsabsicht des Landkreises über den strukturierten kurz- und mittelfristigen Ausbau der Kreisstraßen wieder.

Die Einteilung der insgesamt 64 Maßnahmen im derzeitig gültigen „Ausbauplan 2017“ erfolgt in drei Kategorien. Die Maßnahmen der 1. und 2. Dringlichkeit sollten jeweils in einem Zeitraum von 5 Jahren realisiert werden. Die Maßnahmen des weiteren Bedarfs sollten ab 2027 bearbeitet werden. Innerhalb der Dringlichkeitsstufen ist keine Reihung festgelegt, so dass alle Maßnahmen innerhalb einer Dringlichkeitsstufe gleich gewichtet sind. Das Staatliche Bauamt Würzburg entscheidet gemäß den zur Verfügung stehenden Kapazitäten durch das jährlich aufzustellende und fortzuschreibende Bauprogramm über die Reihenfolge der Durchführung innerhalb einer Dringlichkeit.

 

Zum Stand März 2021 sind 16 der 27 Maßnahmen der 1. Dringlichkeitsstufe in Bearbeitung bzw. baulich bereits umgesetzt. Durch Einzelfallentscheidungen wurden bzw. werden zudem fünf Maßnahmen der 2. Dringlichkeitsstufe bzw. des weiteren Bedarfs umgesetzt.

 

Fortschreibung Ausbauplan

 

Aus Sicht des Staatlichen Bauamtes Würzburg ist es aus folgenden Gründen sinnvoll, den Ausbauplan nunmehr fortzuschreiben:

-       Der Landkreis Würzburg hat 2019 erstmals eine Zustandserfassung und –bewertung (ZEB) des Kreisstraßennetzes durchführen lassen. Die ZEB-Ergebnisse wurden dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur in der Sitzung vom 09.11.2020 vorgestellt. Die ZEB-Ergebnisse stellen erstmals eine objektive Bewertungsgrundlage des Kreisstraßennetzes dar und sollten daher in die Dringlichkeitsbewertung der zukünftigen Kreisstraßenmaßnahmen einfließen.

-       Die Maßnahmen des Ausbauplans wurden in den vergangenen Jahren in erster Linie durch geförderte Um-/Ausbaumaßnahmen umgesetzt. Grundlage für eine Förderung ist hierbei grundsätzlich immer die notwendige Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch entsprechenden Um- bzw. Ausbau (Herstellen des erforderlichen Straßenkörpers hinsichtlich Aufbau und Querschnitt, Beseitigung von Unfallstellen, etc.). Durch den kontinuierlichen Ausbau des Kreisstraßennetzes der vergangenen Jahre ist der Ausbaustandard in der Regel in einem guten Zustand. Im Rahmen der Bestandserhaltung wurden neben vereinzelten Maßnahmen in den letzten Jahren 300.000 € p.a. in das sog. Deckenbauprogramm investiert. Die nachhaltige Erhaltung des Bestandnetzes erfordert eine neue Bewertung des zukünftigen Bauprogramms anhand reiner Um-/Ausbaumaßnahmen bzw. Maßnahmen der Bestandserhaltung.

 

Neben den ZEB-Ergebnissen sollten folgende Aspekte in die Maßnahmenbewertung zur Fortschreibung des Ausbauplans einfließen:

-       Ausbaustandard (Fahrbahnaufbau, Fahrbahnbreite, Kurvigkeit, etc.)

-       Verkehrsstärke (DTV)

-       Verbesserung der Verkehrssicherheit (Beseitigung Unfallhäufungen)

-       kommunale Maßnahmen in Ortsdurchfahrten, wie bspw. Herstellung von Gehwegen, Sanierung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Gemeinschaftsmaßnahmen)

-       Sicherung von Wasserschutzgebieten und sonstigen Umweltaspekten

-       Abstimmung mit Maßnahmen anderer Vorhabensträger (Amt für ländliche Entwicklung, Bundes-/Staatsstraßenverwaltung)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, einen Entwurf für einen fortgeschriebenen Ausbauplan unter den genannten Aspekten zu erarbeiten.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Voll, Staatl. Bauamt Würzburg, erläutert den Sachverhalt anhand einer Präsentation und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

 

Kreisrat Hansen stellt den Antrag, dass Radwege in den Ausbauplan aufgenommen werden.

 

Landrat Eberth lässt über den Antrag abstimmen.

 

Ergebnis:         Ja: 4                            Nein: 11

 

Beschluss:       mehrheitlich abgelehnt

 

 

Landrat Eberth stellt anschließend den Beschlussvorschlag lt. Vorlage zur Abstimmung.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.

 

Das Staatliche Bauamt Würzburg wird gebeten, einen Entwurf für einen fortgeschriebenen Ausbauplan unter den genannten Aspekten zu erarbeiten.

 

 

Ergebnis:         Ja: 12                          Nein: 3

 

Beschluss:       mehrheitlich beschlossen


Zur weiteren Veranlassung an SBA – Herrn Voll

 

Zur Kenntnis an ZB, ZFB 1, KrPA