Sitzung: 22.03.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Mit
Prüfungsfeststellung des Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurde die
Verwaltung aufgefordert, die Höhe der Gebühren für die Vereinsnutzung der
Schulsportanlagen des Landkreises Würzburg zu überprüfen.
Sofern
von den Vereinen, die die Schulsportanlagen nutzen, keine die die
Betriebskosten deckendende Gebühren erhoben werden können, meint der Kommunale
Prüfungsverband, solle mit den für die Sportförderung zuständigen
kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung über den ungedeckten Betriebskostenanteil
angestrebt werden.
Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat den ZFB 5 mit Schreiben vom 11.01.2021
aufgefordert, bis zum 31.03.2021 eine Stellungnahme zu dieser Prüfziffer
vorzulegen.
Folgende Gebühren
werden aktuell per Satzung erhoben:
Hallenbad
Ochsenfurt
Die
aktuellen Gebühren fußen auf der Satzung vom 25.03.2015, welche de facto seit
September 2015 (Wiedereröffnung nach Neubau des Hallenbads) angewandt wird. Die
vorherige Satzung war seit 1980 in Kraft. Eine Anpassung fand lediglich 2001 im
Zuge der Umstellung auf Euro statt.
Folgende
Gebühren werden seit 2015 erhoben (in Klammern Beträge 2001 – 2015); alle
Gebühren sind brutto.
Eintritt zu den
regulären Öffnungszeiten:
Erwachsene 2,80
€ (2,50 €)
Kinder/Jugendliche/Ermäßigte
1,70 €
(1,20 €)
Kinder unter 6
Jahren frei
(frei)
Gruppen (Stunde
bzw. Schulstunde):
Vereine und
sonstige Gruppen 70,00
€ (19,00 €)
Schulen andere
Sachaufwandsträger 70,00
€ (19,00 €)
eigene Schulen frei
(frei)
Die
Gebühren wurden vor Satzungsbeschluss durch Preisabfrage bei umliegenden Bädern
ermittelt und bewegen sich im (unteren) Rahmen der üblichen Preise.
Kostendeckend sind die Gebühren nicht, dies wurde auch von Altlandrat Nuß 2015
in KA und KT deutlich zum Ausdruck gebracht.
Dem
Hauptnutzer, TV Ochsenfurt, wäre eine Gebührenerhöhung derzeit nicht zu
vermitteln.
Auch
erscheint die Forderung des BKPV, eine Vereinbarung mit der Stadt Ochsenfurt
über den ungedeckten Betriebskostenanteil abzuschließen, als nicht
praxistauglich.
Schulturnhallen
DHG (3fach-Halle); RSO (2fach); RES VHH (1fach):
Die
aktuellen Gebühren fußen auf der Satzung vom 05.12.2016 welche seit 01.01.2017
gültig ist. Die vorherige Satzung war seit 1991 in Kraft. Eine Anpassung fand
lediglich 2001 im Zuge der Umstellung auf Euro statt.
Folgende
Gebühren werden seit 2017 erhoben (in Klammern Beträge 2001 – 2016); alle
Gebühren sind netto.
Gebühren
je Hallenteil (je Stunde):
Eigene
Schule, BSG, Lehrersport frei
(frei)
Vereine
usw. aus dem LK WÜ 6,00
€ (frei)
Vereine
usw. nicht LK WÜ 6,00
€ (13,00 €)
Sonstige
Nutzer (Firmen etc.) 12,00 € (13,00 €)
Bei
Nutzung der ganzen Halle DHG werden somit üblicherweise 18,00 €, bei der RSO
Halle 12,00 € netto fällig. Dies entspricht üblichen Gebühren vergleichbarer
Hallen anderer Kommunen.
Folgende Vereine
nutzen die Schulturnhallen:
DHG
DJK Rimpar, TG Würzburg, S. Oliver Baskets (Kooperationspartner DHG),
Betriebs-sportgemeinschaft Vogel-Gruppe, TG Höchberg, SV Albersthausen,
Sportgemeinschaft der Regierung, DJK Waldbüttelbrunn
RSO
TV Ochsenfurt, Taekwondo Verein Frickenhausen, Wasserwacht Ochsenfurt,
Ochsenfurter Fußballverein, JFG Maindreieck Süd, FC Winterhausen, FC
Hopferstadt, SV Kleinochsenfurt, TSV Goßmannsdorf
RES VHH
SV Veitshöchheim (Tanzsport), TG Veitshöchheim
Auch hier wäre den Vereinen eine Gebührenerhöhung nach Meinung der
Verwaltung nicht zu vermitteln.
Auch erscheint die Forderung des BKPV, eine Vereinbarung mit den
Kommunen über den ungedeckten Betriebskostenanteil abzuschließen,
als nicht praxistauglich.
Beschlussvorschlag:
Der
Kreisausschuss sieht keinen Anlass, die Gebühren für die Nutzung der
Schulsportanlagen derzeit zu erhöhen. Auch sieht der Kreisausschuss kein
Erfordernis, mit Kommunen, deren Vereine die Schulsportanlagen nutzen, eine
Vereinbarung über ungedeckte Betriebskosten abzuschließen.
Debatte:
Es erfolgt kein
Sachvortrag.
Beschluss:
Der
Kreisausschuss sieht keinen Anlass, die Gebühren für die Nutzung der
Schulsportanlagen derzeit zu erhöhen. Auch sieht der Kreisausschuss kein
Erfordernis, mit Kommunen, deren Vereine die Schulsportanlagen nutzen, eine
Vereinbarung über ungedeckte Betriebskosten abzuschließen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA