Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Mit Prüfungsfeststellung des Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) wurde die Verwaltung aufgefordert, die Höhe der Gebühren für die Vereinsnutzung der Schulsportanlagen des Landkreises Würzburg zu überprüfen.

 

Sofern von den Vereinen, die die Schulsportanlagen nutzen, keine die die Betriebskosten deckendende Gebühren erhoben werden können, meint der Kommunale Prüfungsverband, solle mit den für die Sportförderung zuständigen kreisangehörigen Gemeinden eine Vereinbarung über den ungedeckten Betriebskostenanteil angestrebt werden.


Das Kreisrechnungsprüfungsamt hat den ZFB 5 mit Schreiben vom 11.01.2021 aufgefordert, bis zum 31.03.2021 eine Stellungnahme zu dieser Prüfziffer vorzulegen.

 

Folgende Gebühren werden aktuell per Satzung erhoben:

 

Hallenbad Ochsenfurt

 

Die aktuellen Gebühren fußen auf der Satzung vom 25.03.2015, welche de facto seit September 2015 (Wiedereröffnung nach Neubau des Hallenbads) angewandt wird. Die vorherige Satzung war seit 1980 in Kraft. Eine Anpassung fand lediglich 2001 im Zuge der Umstellung auf Euro statt.

Folgende Gebühren werden seit 2015 erhoben (in Klammern Beträge 2001 – 2015); alle Gebühren sind brutto.

 

Eintritt zu den regulären Öffnungszeiten:

Erwachsene                                                                2,80 € (2,50 €)

Kinder/Jugendliche/Ermäßigte                                   1,70 € (1,20 €)

Kinder unter 6 Jahren                                                 frei (frei)

 

Gruppen (Stunde bzw. Schulstunde):

Vereine und sonstige Gruppen                                  70,00 € (19,00 €)

Schulen andere Sachaufwandsträger                        70,00 € (19,00 €)

eigene Schulen                                                           frei (frei)

 

Die Gebühren wurden vor Satzungsbeschluss durch Preisabfrage bei umliegenden Bädern ermittelt und bewegen sich im (unteren) Rahmen der üblichen Preise. Kostendeckend sind die Gebühren nicht, dies wurde auch von Altlandrat Nuß 2015 in KA und KT deutlich zum Ausdruck gebracht.

 

Dem Hauptnutzer, TV Ochsenfurt, wäre eine Gebührenerhöhung derzeit nicht zu vermitteln.

Auch erscheint die Forderung des BKPV, eine Vereinbarung mit der Stadt Ochsenfurt über den ungedeckten Betriebskostenanteil abzuschließen, als nicht praxistauglich.

 

Schulturnhallen DHG (3fach-Halle); RSO (2fach); RES VHH (1fach):

 

Die aktuellen Gebühren fußen auf der Satzung vom 05.12.2016 welche seit 01.01.2017 gültig ist. Die vorherige Satzung war seit 1991 in Kraft. Eine Anpassung fand lediglich 2001 im Zuge der Umstellung auf Euro statt.

 

Folgende Gebühren werden seit 2017 erhoben (in Klammern Beträge 2001 – 2016); alle Gebühren sind netto.

Gebühren je Hallenteil (je Stunde):

Eigene Schule, BSG, Lehrersport                              frei (frei)

Vereine usw. aus dem LK WÜ                                   6,00 € (frei)

Vereine usw. nicht LK WÜ                                         6,00 € (13,00 €)

Sonstige Nutzer (Firmen etc.)                                  12,00 € (13,00 €)

 

Bei Nutzung der ganzen Halle DHG werden somit üblicherweise 18,00 €, bei der RSO Halle 12,00 € netto fällig. Dies entspricht üblichen Gebühren vergleichbarer Hallen anderer Kommunen.

 

Folgende Vereine nutzen die Schulturnhallen:

DHG
DJK Rimpar, TG Würzburg, S. Oliver Baskets (Kooperationspartner DHG), Betriebs-sportgemeinschaft Vogel-Gruppe, TG Höchberg, SV Albersthausen, Sportgemeinschaft der Regierung, DJK Waldbüttelbrunn


RSO
TV Ochsenfurt, Taekwondo Verein Frickenhausen, Wasserwacht Ochsenfurt, Ochsenfurter Fußballverein, JFG Maindreieck Süd, FC Winterhausen, FC Hopferstadt, SV Kleinochsenfurt, TSV Goßmannsdorf


RES VHH
SV Veitshöchheim (Tanzsport), TG Veitshöchheim

 

Auch hier wäre den Vereinen eine Gebührenerhöhung nach Meinung der Verwaltung nicht zu vermitteln.

 

Auch erscheint die Forderung des BKPV, eine Vereinbarung mit den Kommunen über den ungedeckten Betriebskostenanteil abzuschließen, als nicht praxistauglich.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss sieht keinen Anlass, die Gebühren für die Nutzung der Schulsportanlagen derzeit zu erhöhen. Auch sieht der Kreisausschuss kein Erfordernis, mit Kommunen, deren Vereine die Schulsportanlagen nutzen, eine Vereinbarung über ungedeckte Betriebskosten abzuschließen.

 

 

 

Debatte:

 

Es erfolgt kein Sachvortrag.

 


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss sieht keinen Anlass, die Gebühren für die Nutzung der Schulsportanlagen derzeit zu erhöhen. Auch sieht der Kreisausschuss kein Erfordernis, mit Kommunen, deren Vereine die Schulsportanlagen nutzen, eine Vereinbarung über ungedeckte Betriebskosten abzuschließen.


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA