Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.09.2020 wurde der Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg vorgestellt und ein Grundsatzbeschluss zur Einführung und Umsetzung als Entscheidungsgrundlage für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung zur Erfüllung der Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes gefasst. Hierbei wurde zu Punkt 9 – Einsatzlogistik und Infrastruktur folgendes einstimmig beschlossen:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu fördern.

 

Der Landkreis gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur Fahrzeug und Gerätebeschaffung.

 

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendungen und beträgt 75% der staatlichen Zuwendung.

 

Der Grundsatzbeschluss und die Einzelbeschlüsse müssen noch im Kreistag behandelt und beschlossen werden. Eine Behandlung im Kreistag ist aufgrund der Corona-Pandemie bisher noch nicht erfolgt.

 

Dem Landkreis liegen mehrere Anfragen von Gemeinden die aktuell ein Logistikfahrzeug beschaffen wollen und die sich am künftigen Logistikkonzept beteiligen möchten. Der Landkreis wird gebeten, vorbehaltlich der noch zu treffenden Beschlussfassungen im Kreistag, einem Zuschuss für die Beschaffung von Logistikfahrzeugen zuzustimmen und einer Zustimmung, dass bei einer Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt der Zuschuss zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden kann.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss stimmt zu, dass vorbehaltlich der noch zutreffenden Beschlussfassungen im Kreistag und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Zuschussanträgen für Logistikfahrzeuge auf der Grundlage des Stationierungskonzepts des Feuerwehrbedarfsplanes durch das Landratsamt und der Kreisbrandinspektion geprüft und zugestimmt werden können. Eine vorzeitige Beschaffung ist förderunschädlich.

 

 

 

Debatte:

 

Kreisbrandrat Reitzenstein erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation und beantwortet anschließend Fragen aus dem Gremium.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Kreisausschuss stimmt zu, dass vorbehaltlich der noch zutreffenden Beschlussfassungen im Kreistag und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, Zuschussanträgen für Logistikfahrzeuge auf der Grundlage des Stationierungskonzepts des Feuerwehrbedarfsplanes durch das Landratsamt und der Kreisbrandinspektion geprüft und zugestimmt werden können. Eine vorzeitige Beschaffung ist förderunschädlich.


Zur weiteren Veranlassung an FB 13, KBR, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an GB 1, ZB, KrPA