Sitzung: 08.02.2021 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
In der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.09.2020 wurde der
Feuerwehrbedarfsplan für den Landkreis Würzburg vorgestellt und ein
Grundsatzbeschluss zur Einführung und Umsetzung als Entscheidungsgrundlage für
eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Ausrichtung zur Erfüllung der
Pflichtaufgaben im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfeleistung und
des Katastrophenschutzes gefasst. Hierbei wurde zu Punkt 9 – Einsatzlogistik
und Infrastruktur folgendes einstimmig beschlossen:
…
Der Landkreis
Würzburg beschließt „Logistikfahrzeuge“ im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabe
und nach dem strategischen Stationierungskonzept des Feuerwehrbedarfsplanes zu
fördern.
Der Landkreis
gewährt den Kommunen im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes für die Übernahme von
Pflichtaufgaben des Landkreises einen im Einzelfall festzulegenden Zuschuss zur
Fahrzeug und Gerätebeschaffung.
Die Höhe des
Zuschusses orientiert sich dabei an der Höhe der staatlichen Zuwendungen und
beträgt 75% der staatlichen Zuwendung.
Der Grundsatzbeschluss und die Einzelbeschlüsse müssen noch im Kreistag
behandelt und beschlossen werden. Eine Behandlung im Kreistag ist aufgrund der
Corona-Pandemie bisher noch nicht erfolgt.
Dem Landkreis liegen mehrere Anfragen von Gemeinden die aktuell ein
Logistikfahrzeug beschaffen wollen und die sich am künftigen Logistikkonzept
beteiligen möchten. Der Landkreis wird gebeten, vorbehaltlich der noch zu
treffenden Beschlussfassungen im Kreistag, einem Zuschuss für die Beschaffung
von Logistikfahrzeugen zuzustimmen und einer Zustimmung, dass bei einer
Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt der Zuschuss zu einem späteren Zeitpunkt
gewährt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss stimmt zu, dass vorbehaltlich der noch zutreffenden
Beschlussfassungen im Kreistag und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,
Zuschussanträgen für Logistikfahrzeuge auf der Grundlage des
Stationierungskonzepts des Feuerwehrbedarfsplanes durch das Landratsamt und der
Kreisbrandinspektion geprüft und zugestimmt werden können. Eine vorzeitige
Beschaffung ist förderunschädlich.
Debatte:
Kreisbrandrat Reitzenstein erläutert den Sachverhalt anhand einer Power-Point-Präsentation und beantwortet anschließend Fragen aus dem Gremium.
Beschluss:
Der Kreisausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss stimmt zu, dass vorbehaltlich der noch zutreffenden
Beschlussfassungen im Kreistag und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel,
Zuschussanträgen für Logistikfahrzeuge auf der Grundlage des
Stationierungskonzepts des Feuerwehrbedarfsplanes durch das Landratsamt und der
Kreisbrandinspektion geprüft und zugestimmt werden können. Eine vorzeitige
Beschaffung ist förderunschädlich.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 13, KBR, ZFB 1
Zur Kenntnis an GB 1,
ZB, KrPA