Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg

                        Förderungsrichtlinie – Erstberatungsgutscheine

                        Förderungsrichtlinie - Abriss und Entsorgungsmaßnahmen

                        Förderungsrichtlinie - Aktivierung von Leerständen und Baulücken

 

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 16.11.2020 wurde die Innenentwicklungsstrategie des Landkreises Würzburg vorgestellt und grundsätzlich begrüßt.

 

Lediglich Umweltaspekte sollten in Abstimmung mit dem Geschäftsbereich 5 (Umweltamt) Berücksichtigung finden und in den Förderrichtlinien sich wiederspiegeln.

 

Die Leiterin des Geschäftsbereichs Umweltamt, Frau Hellstern, hat im Nachgang zur Sitzung einige wichtige Fördervoraussetzungen in die Förderrichtlinien einbringen können.

 

In der Anlage sind diese Ergänzungen eingearbeitet und kursiv formatiert.

 

 

Die künftige Projektleitung und Koordinierung der Maßnahmen soll im Stabstellenfachbereich Kreisentwicklung erfolgen. In fachlichen Fragen werden die Geschäftsbereiche Bauamt und Umweltamt unterstützend tätig.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien zu verabschieden. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt werden.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung einschl. Beteiligungsmanagement, erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.

 

Kreisrat Jungbauer geht in der Richtlinie zur Förderung der Aktivierung von Leerständen und Baulücken auf den § 6 Abs. 5 (Höhe der Förderung) ein. Darin steht u.a., dass sich der Förderbetrag um 5 % erhöhe, wenn nachweislich 30 Volumenprozent der beim Umbau … anfallenden Abfälle wiederverwendet wurden. Er stelle sich die Feststellung, z.B. bei Erdaushub oder bei Balken, schwierig vor und bittet darum, sich diesbezüglich noch einmal Gedanken zu machen.

 

In der Richtlinie zur Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen § 4 Abs. 7. hätte er gerne statt Bauschuttaufbereitung Aufbereitungsanlage stehen. Weiter sei laut Abs. 8 ein Sanierungs-, Rückbau- und Entsorgungskonzept (SRE-Konzept) zu erstellen. Die Umsetzung in die Praxis halte er für schwierig. Er frage sich, ob ein Ingenieurbüro alleine dafür ausreiche und befürchte, dass die Kosten für ein SRE-Konzept die Fördermittel übersteigen könnten.

 

Landrat Eberth bittet Herrn Dröse zu prüfen was ein SRE-Konzept kostet.

 

Stellv. Landrätin Heußner könne sich vorstellen, dass sich für Spezialmaterialien für Sanierungen ein Extramarkt erschließe.

 

Kreisrätin Hecht findet die möglichen Förderungen für Bauherren zu undurchsichtig. Sie wünsche sich während den verschiedenen Bauphasen eine stärke Unterstützung mit Zeitmanagement für die Förderungen.

 

Kreisrat Fiederling schlägt vor das Konzept jährlich zu prüfen, möchte aber nicht, dass zu viel Bürokratie entstehe.


Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien zu verabschieden. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt werden.

 


Zur weiteren Veranlassung an SFB 4, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an S, ZB, KrPA, GB 2, GB 5,