Beschluss: zur Kenntnis genommen

Debatte:

 

Nach dem Sachvortrag des Geschäftsbereichsleiters, Herrn Regierungsdirektor Horlemann, hinterfragen verschiedene Kreisräte, weshalb so etwas passieren konnte, was mit dem 4-Augen-Prinzip sei und wie man gewährleisten könne, dass es jetzt funktioniere.

 

Geschäftsbereichsleiter Horlemann sowie der Leiter des Zentralen Steuerungsbereichs, Herr Ltd. Verwaltungsdirektor Krug, erläutern, dass es nun eine Meldepflicht der Sachbearbeiter über eingehende Fälle im Jobcenter und in der Sozialhilfe gebe. Seinerzeit habe es gravierende, organisatorische Fehler gegeben, z.B. dass ein Sachbearbeiter nicht für den kompletten Fall zuständig gewesen sei, sondern die Abschlussbearbeitung durch einen anderen erfolgen sollte. Alle Personen, die seinerzeit tätig waren, seien heute nicht mehr im Amt.

 

Landrat Nuß stellt fest, dass die weitaus meisten Fälle abgewickelt seien und man davon ausgehe, dass bis Mitte dieses Jahres auch der Rest erledigt ist. In jedem Falle werde auch das Kreisrechnungsprüfungsamt die Angelegenheit genau verfolgen.


Zur weiteren Veranlassung an GB 3, FB 32

 

Zur Kenntnis an KrPA