Sitzung: 11.01.2021 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlagen: 4
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und
Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde aufgrund der bestehenden Notwendigkeiten
einer Erweiterung am Landratsamt eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von
Grünflächen, der Erhöhung der Bürokapazitäten, Verbesserung der
Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung der Verkehrs- und
Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.
Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der Raumkapazitäten am
Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in das angemietete Objekt
in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen Büroräume bei weitem nicht
ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände des Landratsamtes
kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in Bürocontainern (Haus 5)
geschaffen werden.
Der Grund hierfür ist zum einen der zusätzliche Raumbedarf für die
personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im Zuge der derzeitigen Pandemie,
wobei ein Ende der notwendigen personellen Verstärkungen nicht absehbar ist.
Auch ist davon auszugehen, dass die neu hinzugekommenen befristeten
Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete Stellen des Freistaates
umgewandelt werden (politische Diskussion um „Vernachlässigung des öffentlichen
Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des Bundes und der 5 Milliarden für Personal
usw.)
Zum anderen gibt es darüber hinaus weiteren zusätzlichen
Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem
Personal erledigt werden kann.
Außerdem soll dabei die Überplanung des sanierungsbedürftigen
Innenhofes und der Park- sowie Grünsituation am Mutterhaus erfolgen.
Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld, ist gerade in der
Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger Baustein um die
personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu sichern.
Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der Fachbereiche, die nun
übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen, mittelfristig wieder in
regulären Büroräumen untergebracht werden.
Auch spitzt sich durch die Steigerung der Beschäftigtenanzahl am
Standort, sowie durch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt
Würzburg auch Dienstleistungen in der KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu
nehmen, die Parkplatzsituation auf dem Gelände immer mehr zu.
So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen Gremien
Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.
Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des Ausschusses für
Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für das Gelände des
Landratsamtes festgehalten:
- Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf
Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem
Ergänzungsbau der Bedarf für
bis zu 170 Arbeitsplätzen in
Einzelzimmern und Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den
Baukörper Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO²
Bilanz (Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der
Arbeitsstättenverordnung und der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu
stellen. Dies beinhaltet auch die bestmögliche Nutzung und Optimierung der
Flächen.
- Parkraum,
intelligente Parkraumbewirtschaftung
Derzeit muss das Landratsamt Würzburg aufgrund der verschiedenen
Baugenehmigungen und der zugrundliegenden Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg
226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist
es, die aktuell vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter
darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer
Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.
Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen
mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht werden
kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher
Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern
dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:
a.
weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor allem von
Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)
b.
eine weitere Reduzierungsstrategie durch Car-Sharing umzusetzen
c.
durch intelligente Parkraumbewirtschaftung den Besuchern ein
auskömmliches Angebot machen zu können und
d.
für das Quartier Frauenland und damit der Stadt Würzburg die
Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende (Samstag, Sonntag) oder
abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten (Stichwort
Parkplatz-Sharing).
e.
Attraktiver Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
durch Parkraum zu bleiben
f.
Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu verwenden
g.
Aufenthaltsqualität und Funktionalität effektiv zu kombinieren.
3.
Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt
Ziel ist es, mit der Entsiegelung
der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof) Raum für mehr
Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neu entsiegelten Flächen,
sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am Landratsamt soll durch die
Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas
erbracht werden.
Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit kleingliedrigen
Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des zentralen Stadtraums
im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums verbessert werden.
Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch Räume für Kinder.
Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über eine Quartierlösung
eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem offenen Ort der
Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und Aufenthaltsqualität für den
Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester Bestandteil dessen.
Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde Landratsamt Würzburg
und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für die Bürgerinnen und
Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als Kreisräte, Bürgermeister
oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern kommt allen zugute.
Eine Auslagerung des kompletten Landratsamtes in eine
Landkreisgemeinde mit Neubau oder Übernahme bestehender Infrastruktur wäre
wirtschaftlich, flächentechnisch, geografisch und organisatorisch auch im
Hinblick auf die Städtebauliche Verpflichtung dem Denkmal gegenüber nicht
realisierbar.
Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre der Umzug des
Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass erhebliche jährliche
Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden sich, um nur ein zweites
Beispiel zu nennen, die Kosten für den Sicherheitsdienst reduzieren. Die
weiteren Vorteile der kurzen und schnellen Wege an einem Standort und die
Schnittstellen zu den weiteren Fachbereichen erklären sich von selbst.
Die Vorstellung zur Finanzierung eines Ergänzungsbaus erfolgt in
der Sitzung.
Dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur wurden die
Ergebnisse der Studie in seiner Sitzung vom 09.11.2020 vorgestellt. Der Ausschuss stimmte den
angedachten Varianten zu und definierte, dass im weiteren Verfahren natürlich
noch die Details abzustimmen sind. Er
nahm die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmte
den ersten Planungen zu. Er empfiehlt den Landrat einstimmig zur Durchführung eines
VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür
notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die
Umsetzung in die Finanzplanung aufzunehmen. Die Notwendigkeit einer Investition
an den Standort wurde befürwortet.
Mögliche
Alternativen wie die Anmietung von Objekten im Landkreis oder in der Stadt
Würzburg, die Nutzung der Räumlichkeiten in der „Von–Luxburgstraße“ wurden
ebenso überprüft wie z.B. die Auslagerung weiterer Bereichen des Landratsamtes
oder Zusammenlegungen mit der Stadt Würzburg.
Dem Kreisausschuss wurde die Studie ergänzt um Beispielsrechnungen
zur möglichen Finanzierung des Projekts und Organisation des Amtes durch den
Neubau in der Sitzung am 16.11.2020 vorgestellt.
Nach
intensiver Diskussion wurde dann folgende weitere Vorgehensweise festgelegt:
·
Formulierung evtl. weiterer, sich aus der Präsentation ergebender,
Fragen durch die Fraktionen.
·
Vorstellung des Ergebnisses der Projektstudie mit der
Beispielsrechnung zur Finanzierung und der Organisation im Kreistag und
Abhandlung der schon vorliegenden Fragen.
·
Abarbeitung der noch offenen Punkte durch den Kreisausschuss
·
Grundsatzentscheidung ob und in welcher Form das Projekt
weiterverfolgt werden soll.
In der Kreistagssitzung vom 04.12.2020 wurde
die Machbarkeitsstudie ausführlich vorgestellt und andiskutiert. Weiter wurde
wie gewünscht, die Frage der möglichen Rückführung der Aufgaben des Jobcenters
an die Agentur für Arbeit mit den Konsequenzen und Herausforderungen
dargestellt.
Nach
dieser Entscheidung sollte ggfs. entsprechend der vorliegenden Empfehlung des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur das VGV-Verfahren in Form
eines Realisierungswettbewerbs begonnen werden.
Anschließend
wäre aus den drei Preisträgern im Rahmen eines weiteren
Verfahrens der Planer zu ermitteln. Daneben sind die Fachplaner auszuwählen.
Insgesamt ist für diesen Auswahlprozess eine Zeitdauer
von mindestens 9 Monaten einzuplanen.
Die Finanzierung des Ergänzungsbaus
wurde im Haushaltsplan aufgenommen. Die notwendigen Haushaltsmittel für das
Haushaltsjahr 2021 sind im Haushalt eingestellt. Die weiteren notwendigen
Investitionsmittel sind im Finanzplan 2022 bis 2026 berücksichtigt und somit ist
die Baumaßnahme durchfinanziert.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss stimmt der Notwendigkeit zur Erstellung eines Ergänzungsbaus
mit Tiefgarage, Entsieglung der Parkflächen, Schaffung von Grünzonen am
Standort Zeppelinstraße 15 zu. Landrat Eberth wird ermächtigt ein Büro mit der
Durchführung des Realisierungs-wettbewerbs und der notwendigen VgV-Verfahren zu
beauftragen.
Die Fraktionen benennen nach
Aufforderung durch den ZFB 5 jeweils einen Vertreter der Fraktionen. Neben den
Vertretern der Fraktionen werden, Herr Landrat Eberth, Vertreter der
Verwaltung, Herr Stadtbaurat Schneider, Herrn Grüner (Sachgebiet Städtebau der
Regierung von Unterfranken) und die notwendige Anzahl an Architekten und
Fachplanern den Prozess begleiten.
Debatte:
Landrat Eberth erläutert den
Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Herr Umscheid geht auf die
eingereichten Fragen der Fraktionen anhand einer Präsentation ein.
Herr Künzig stellt die
Finanzierung anhand einer Präsentation dar.
In der anschließenden Diskussion wird
eine mehrheitliche Tendenz für den Erweiterungsbau signalisiert. Ein Neubau
solle aber nicht gänzlich ausgeschlossen sein.
Landrat Eberth schlägt
vor, den heutigen Sachvortrag zur Kenntnis zu nehmen.
In der Sitzung des Kreisausschusses am
08.02.2021 soll eine Grundsatzentscheidung fallen und im Kreistag am 01.03.2021
die finanzielle Umsetzung entschieden werden.
Im Vorfeld könne nach einem Architekturbüro für das VgV-Verfahren
gesucht werden. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die Zulassungsstelle vorher
ausgelagert werden kann.
Ein Bericht soll spätestens bis zur Sitzung des Kreistages erfolgen.
Damit besteht seitens des Gremiums
Einverständnis.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5
Zur Kenntnis an ZB, SFB
2, KrPA