Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:       Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Im Herbst 2018 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Förderprogramm „Geburtshilfe in Bayern“ erlassen, um Kommunen bei der Sicherstellung der Geburtshilfe vor Ort zu unterstützen. Ein Ziel des Förderprogrammes ist die Unterstützung, die Stärkung und Sicherung der Hebammenversorgung in der Geburtshilfe und in der Wochenbettbetreuung.

 

Laut der Richtlinie zur „Förderung der Geburtshilfe in Bayern“ (GebHilfR) vom 14.09.2018 erhalten Kommunen auf Antrag eine maximale Zuweisung von 40 Euro pro Geburt in den Krankenhäusern im Gebiet des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Maßgeblich für die Berechnung des maximalen Zuweisungsbetrages sind hierbei die gemeldeten Geburten für das Vorjahr. Daneben sind vom Zuweisungsempfänger mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben als Eigenmittel einzubringen.

 

Stadt und Landkreis Würzburg haben sich bereits zweimal (2019 & 2020) erfolgreich am Förderprogramm beteiligt. Im Rahmen der gemeinsamen Antragstellung konnten bereits rund 339.000 € an externen Fördermitteln eingeworben werden (siehe Tabelle 1 auf Seite 2). Die Stadt Würzburg betreut dabei die Umsetzung der Förderung und leitet die Gelder an die Zuwendungsempfänger weiter.  

 

Inhaltlich werden beim „Runden Tisch Geburtshilfe“ gemeinsam mit Vertretern und Vertreterinnen des bayerischen Hebammenverbandes für Stadt und Landkreis Würzburg, des mainGeburtshauses sowie den beiden Geburtskliniken (Uniklinikum Würzburg und Klinikum Würzburg Mitte) Bedarfe erörtert und der zielgerichtete Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel geplant. 

 

Im Förderjahr 2019 konnten, zusammen mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Stadt und des Landkreises Würzburg in Höhe von rund 18.000 €, insgesamt knapp 183.000 € an die Zuwendungsempfänger weitergegeben werden. Das Universitätsklinikum Würzburg, das Klinikum Würzburg Mitte und das mainGeburtshaus erhielten jeweils rund 61.000 € zur Stärkung der geburtshilflichen Hebammenversorgung. Zur Entlastung der Hebammen wurden die Fördermittel beispielsweise in personelle Unterstützung oder die Einführung einer Rufbereitschaft investiert. Hinsichtlich der Gewinnung und Bindung neuer Hebammen wurden „Willkommensprämien“ und zusätzliche Fortbildungs- und Coachingangebote implementiert.  

Im Förderjahr 2020 werden neben den drei Einrichtungen auch die freiberuflichen Hebammen, die in der Nachsorge tätig sind, unterstützt. Die Gesamtfördersumme im Förderjahr 2020 beläuft sich voraussichtlich auf 200.000 €. Im Rahmen des Förderprogramms haben die freiberuflichen Hebammen Anfang des Jahres einen Wochenbettstützpunkt eingerichtet. Dieser dient als Anlaufstelle für Eltern, die keine Hebamme zur Betreuung gefunden haben oder deren Hebamme nur unzureichende Kapazitäten hat. Die Organisation und die Besetzung des Hebammenstützpunktes erfolgt über die freiberuflichen Hebammen, deren Mitarbeit über die Fördermittel finanziert wird.

Außerdem können alle Hebammen, die mehr als 10 Wochenbettbetreuungen in Stadt und/oder Landkreis Würzburg im laufenden Jahr 2020 übernommen haben, eine Prämie beantragen.

 

Auch für das Jahr 2021 spricht sich der „Runde Tisch Geburtshilfe“ für eine Antragstellung und Beteiligung am Förderprogramm aus. Die Maßnahmen für einen weiteren Förderzeitraum wurden im „Runden Tisch“ vom 10.09.2020 bereits besprochen und geplant. Die Stadt Würzburg verantwortet über das Aktivbüro die Antragstellung bis zum 25.10.2020.

Die Verteilung der Gelder ist wie folgt vorgesehen:

 

 

Zuwendungsempfänger

2019

2020

2021 (Plan)

Universitätsklinikum Würzburg

60.645,65 €

42.500 €

51.830 

Klinikum Würzburg Mitte

61.200 €

35.000 €

40.000 €

mainGeburtshaus

61.050 

35.000 €

40.000 €

Freiberufliche Hebammen

-

87.500 €

68.170 €

Gesamt

182.895,65 €

200.000 

200.000 €

davon Zuwendung Freistaat Bayern

164.606,09 €

174.360 

180.000 €

Eigenanteil Stadt/Landkreis Würzburg

18.289,56 €

25.640 

20.000 €

 

Tabelle 1: Übersicht Fördermittel GebHilfR

 

Die Richtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Um auch in den Jahren 2021 und 2022 von der Förderung zu profitieren, bedarf es der Sicherstellung der Eigenmittel von Stadt und Landkreis Würzburg.

 

Für das Jahr 2021 ergibt sich ein Eigenanteil i.H.v. ca. 10.000 € für den Landkreis Würzburg. Im Jahr 2022 ist mit einem ähnlichen Betrag zu rechnen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, sich bei einer gemeinsamen Antragstellung durch die Stadt Würzburg, an den anfallenden Eigenmitteln im Rahmen der GebHilfR für die Jahre 2021 und 2022 zu 50% zu beteiligen.

 

 

 

Debatte:

 

Frau Walter, Geschäftsstellenleiterin, stellt mit einer Präsentation das Förderprogramm vor.


Beschluss:

 

Der Landkreis Würzburg beschließt, sich bei einer gemeinsamen Antragstellung durch die Stadt Würzburg, an den anfallenden Eigenmitteln im Rahmen der GebHilfR für die Jahre 2021 und 2022 zu 50% zu beteiligen.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 34, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA