Beschluss: einstimmig beschlossen

Anlage/n:         Präsentation

 

 

Sachverhalt:

 

Mit einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde aufgrund der Raumnot eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Grünflächen, der Erhöhung der Bürokapazitäten, Verbesserung der Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung der Verkehrs- und Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.

Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der Raumkapazitäten am Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in das angemietete Objekt in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen Büroräume bei weitem nicht ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände des Landratsamtes kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in Bürocontainern (Haus 5) geschaffen werden.

 

Der Grund hierfür ist zum einen der zusätzliche Raumbedarf für die personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im Zuge der derzeitigen Pandemie, wobei ein Ende der notwendigen personellen Verstärkungen ist nicht absehbar ist. Auch ist davon auszugehen, dass die neu hinzugekommenen befristeten Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete Stellen des Freistaates umgewandelt werden (politische Diskussion um „Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des Bundes und der 5 Milliarden für Personal usw.). Wie bekannt wurde Haus 5 am Landratsamt, bestehend aus Raumcontainern, innerhalb kürzester Zeit errichtet. Bereits jetzt ist die damit geschaffene Kapazität wieder erschöpft.

 

Darüber hinaus gibt es weiteren zusätzlichen Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem Personal erledigt werden kann. 

 

Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld, ist gerade in der Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger Baustein um die personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu sichern.

 

Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der Fachbereiche, die nun übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen, langfristig wieder in regulären Büroräumen untergebracht werden.

 

Daneben spitzt sich durch die Steigerung der Beschäftigtenanzahl am Standort, sowie durch die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg auch Dienstleistungen in der KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen, auch die Parkplatzsituation auf dem Gelände immer mehr zu. So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen Gremien Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.

 

Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für das Gelände des Landratsamtes festgehalten:

 

  1. Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf

Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem Ergänzungsbau der Bedarf für 120 Arbeitsplätzen in 60 Einzelzimmern und 30 Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den Baukörper Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO² Bilanz (Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu stellen. Dies beinhaltet auch die bestmögliche Nutzung und Optimierung der Flächen.

 

  1. Parkraum, intelligente Parkraumbewirtschaftung

Derzeit muss das Landratsamt Würzburg aufgrund der verschiedenen Baugenehmigungen und der zugrundliegenden Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg 226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist es, die aktuell vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.


Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht werden kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:

2.1         weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor allem von Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)

2.2         eine weitere Reduzierungsstrategie durch Car-Sharing umzusetzen

2.3         durch intelligente Parkraumbewirtschaftung den Besuchern ein auskömmliches Angebot machen zu können und

2.4         für das Quartier Frauenland und damit der Stadt Würzburg die Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende (Samstag, Sonntag) oder abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten (Stichwort Parkplatz-Sharing).

2.5         Attraktiver Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch (kostenlosen) Parkraum zu bleiben

2.6         Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu verwenden

2.7         Aufenthaltsqualität und Funktionalität effektiv zu kombinieren

 

3.    Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt

Ziel ist es, mit der Entsiegelung der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof) Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neuen entsiegelten Flächen, sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am Landratsamt soll durch die Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zum Stadtklima erbracht werden.

Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit kleingliedrigen Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des zentralen Stadtraums im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums verbessert werden. Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch Räume für Kinder. Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über eine Quartierlösung eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem offenen Ort der Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und Aufenthaltsqualität für den Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester Bestandteil dessen.

 

Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde Landratsamt Würzburg und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als Kreisräte, Bürgermeister oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern kommt allen zugute.

 

Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre der Umzug des Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass erhebliche jährliche Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden sich, um nur ein zweites Beispiel zu nennen, die Kosten für den Sicherheitsdienst reduzieren. Damit könnte mittelfristig ein Teil der zu erwartenden Baukosten finanziert werden. Die weiteren Vorteile der kurzen und schnellen Wege an einem Standort und die Schnittstellen zu den weiteren Fachbereichen erklären sich von selbst.

 

Die ausführliche Vorstellung der Studie erfolgt im weiteren Sachvortrag.

Die nächsten Schritte wären die Vorstellung der Studie im Kreisausschuss zur weiteren Beratung und die Befassung des Kreistages in seiner Sitzung am 04.12.2020 mit der Entscheidung zur ersten Umsetzung Herrn Landrat mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens zu beauftragen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag und die Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmt den ersten Planungen zu. Er empfiehlt den Landrat zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung in die Finanzplanung aufzunehmen.

 

 

 

Debatte:

 

Herr Menig, Architekturbüro Menig & Partner, stellt anhand einer Präsentation die Konzeptstudie vor.

 

Kreisrat Grimm möchte wissen, welche Überlegungen es zur Integration des Jobcenters gibt.

 

Landrat Eberth erwidert, dass der Mietvertrag für das Jobcenter auf 10 Jahre abgeschlossen wurde und danach gekündigt werden könne. Bei der Planung könne bereits die Integration des Jobcenters berücksichtigt werden.

Weiterhin berichtet er, dass die Zusammenlegung des Verwaltungsvollzugs von Veterinäramt und Gesundheitsamt derzeit geplant werde.

 

Kreisrat Henneberger spricht das Thema Optionskommune an und fragt nach, ob das Jobcenter wieder an die Bundesverwaltung abgegeben werden könne.

Ihm sei wichtig zu prüfen, ob mit der bestehenden Substanz und mit der Abgabe von Aufgaben der Raumbedarf besser gelöst werde.

Er schlägt vor das Thema Gesundheitsamt im Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü anzusprechen. Vielleicht könne das Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt zusammengelegt und an einen anderen Standort verlegen werden. Die Stadt Würzburg könne sich an den Kosten beteiligen.

 

Landrat Eberth erwähnt, dass eine Verlagerung von Teilen des Amtes bei einem evtl. Neubau ein Thema bleiben werde. Es gab Diskussionen darüber, ob es Sinne mache nach Giebelstadt in den Airpark zu ziehen. Ein Landratsamt in der Stadt Würzburg sei für alle Landkreisbürger zentral gelegen. Er sei überzeugt davon, dass man über einen Neubau intensiver diskutieren müsse als über alles andere.

 

Kreisrat Labeille und Kreisrat Hansen würden es begrüßen, wenn in der Tiefgarage teilweise Schnellladestationen angeboten würden mit der Option später den Rest auszubauen.

 

Kreisrat Hansen findet ein Park + Ride Parkhaus in einem Wohngebiet nicht sinnvoll. Er schlägt vor den Mitarbeitern kostenlose Bustickets oder ein Dienst-E-Bike zur Verfügung zu stellen.

 

Landrat Eberth erwähnt, dass ein Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Das Parkhaus könne auch an die Stadt Würzburg vermietet werden und von der Stadt bewirtschaftet werden.

Wenn nach der Prüfung aller Mietoptionen und Gebäude vieles für einen Neubau spreche, müsse erst ein VgV-Verfahren eingeleitet werden.

 

Kreisrat Grimm ist der Meinung das Gremium solle dem VgV-Verfahren zustimmen.

 

Landrat Eberth teilt mit, dass heute nicht ins Details gegangen werden muss. Generell muss entschieden werden ob der Landkreis 20 bis 30 Mio. investieren will. Er gehe davon aus, dass bis zu einer Fertigstellung eines Baus 5 bis 6 Jahre vergehen.

 

Kreisrat Götz könne sich eine Auslagerung der Zulassungsstelle vorstellen.

 

Landrat Eberth antwortet, dass dies ebenfalls noch geprüft werde.

 

Kreisrat Henneberger erkundigt sich, ob alle anderen Optionen vom Tisch seien, wenn man in das VgV-Verfahren gehe.

 

Landrat Eberth entgegnet, dass dies nicht der Fall sei.


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag und die Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmt den ersten Planungen zu. Er empfiehlt den Landrat zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung in die Finanzplanung aufzunehmen.

 


Zur weiteren Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1

 

Zur Kenntnis an ZB, KrPA