Sitzung: 09.11.2020 Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Sachverhalt:
Mit einstimmigen Beschluss des Ausschusses
für Bauen, Verkehr und Infrastruktur vom 30.06.2020 wurde aufgrund der Raumnot
eine Machbarkeitsstudie zur Schaffung von Grünflächen, der Erhöhung der
Bürokapazitäten, Verbesserung der Arbeitsplatzsituationen und der Optimierung
der Verkehrs- und Parkplatzsituationen in Auftrag gegeben.
Im Fokus lag und liegt dabei die Erhöhung der
Raumkapazitäten am Standort, da trotz des Umzugs des Geschäftsbereiches 4 in
das angemietete Objekt in der Nürnberger Straße die derzeit vorhandenen
Büroräume bei weitem nicht ausreichen. Aus diesem Grund mussten auf dem Gelände
des Landratsamtes kurzfristig temporäre zusätzliche Arbeitsplätze in
Bürocontainern (Haus 5) geschaffen werden.
Der Grund hierfür ist zum einen der
zusätzliche Raumbedarf für die personelle Verstärkung des Gesundheitsamtes im
Zuge der derzeitigen Pandemie, wobei ein Ende der notwendigen personellen
Verstärkungen ist nicht absehbar ist. Auch ist davon auszugehen, dass die neu
hinzugekommenen befristeten Fachkraftstellen im Gesundheitsamt in unbefristete
Stellen des Freistaates umgewandelt werden (politische Diskussion um
„Vernachlässigung des öffentlichen Gesundheitswesens, Spahn-Initiative des
Bundes und der 5 Milliarden für Personal usw.). Wie bekannt wurde Haus 5 am
Landratsamt, bestehend aus Raumcontainern, innerhalb kürzester Zeit errichtet.
Bereits jetzt ist die damit geschaffene Kapazität wieder erschöpft.
Darüber hinaus gibt es weiteren zusätzlichen
Raumbedarf durch den dauernden Aufgabenzuwachs, der nur mit zusätzlichem
Personal erledigt werden kann.
Ein gutes, auch räumlich gutes Arbeitsumfeld,
ist gerade in der Zeit der immer schwierigeren Personalgewinnung ein wichtiger
Baustein um die personelle Zukunftsfähigkeit des Landratsamtes langfristig zu
sichern.
Daneben müssen auch die Mitarbeitenden der
Fachbereiche, die nun übergangsweise im Haus 5 ihrer Arbeit nachgehen,
langfristig wieder in regulären Büroräumen untergebracht werden.
Daneben spitzt sich durch die Steigerung der
Beschäftigtenanzahl am Standort, sowie durch die Möglichkeit für die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Würzburg auch Dienstleistungen in der
KFZ-Zulassungsstelle in Anspruch zu nehmen, auch die Parkplatzsituation auf dem
Gelände immer mehr zu. So können auch Teilnehmer von Sitzungen der kommunalen
Gremien Parkplätze oft nur nach zeitintensiver Suche finden.
Aus diesen Gründen wurden in der Sitzung des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Infrastruktur folgende Entwicklungsziele für
das Gelände des Landratsamtes festgehalten:
- Flächen für das Büro/Arbeitsplatzbedarf
Ziel ist es aufzuzeigen, mit welchen Geschoßflächen bei einem
Ergänzungsbau der Bedarf für 120 Arbeitsplätzen in 60 Einzelzimmern und 30
Doppelzimmern dargestellt werden kann. Dabei sind an den Baukörper
Anforderungen zum neusten Stand der Technik in Bezug auf die CO² Bilanz
(Energie, Heiz- und Kühltechnik) auch im Sinne der Arbeitsstättenverordnung und
der Ausgestaltung moderner Arbeitsplätze zu stellen. Dies beinhaltet auch die
bestmögliche Nutzung und Optimierung der Flächen.
- Parkraum, intelligente Parkraumbewirtschaftung
Derzeit muss das Landratsamt Würzburg
aufgrund der verschiedenen Baugenehmigungen und der zugrundliegenden
Stellplatzsatzung der Stadt Würzburg 226 Stellplätze nachweisen. Ziel ist es, die aktuell
vorgeschriebene Anzahl an Stellplätzen für Besucher und Mitarbeiter
darzustellen und darüber hinaus vorzudenken, wie der Bedarf weiterer
Stellplätze durch neue Büroflächen evtl. gedeckt werden könnte.
Weiteres Ziel ist es bei Gesprächen
mit der Stadt Würzburg aufzuzeigen, wie mit Kompensationsmaßnahmen erreicht
werden kann, dass mit der Schaffung von neuem Büroräumen kein vollumfänglicher
Nachweis weiterer Stellplätze nach Stellplatzsatzung erfolgen muss, sondern
dass durch eine intelligente Parkraumbewirtschaftung Folgendes erreicht wird:
2.1
weitere Vermeidung des Individualverkehrs vor
allem von Mitarbeitern aus der Stadt und stadtnahmen Gemeinden (ÖPNV)
2.2
eine weitere Reduzierungsstrategie durch
Car-Sharing umzusetzen
2.3
durch intelligente Parkraumbewirtschaftung
den Besuchern ein auskömmliches Angebot machen zu können und
2.4
für das Quartier Frauenland und damit der
Stadt Würzburg die Nutzung des Parkraums für die Anwohner am Wochenende
(Samstag, Sonntag) oder abends gegen einen entsprechenden Tarif anzubieten
(Stichwort Parkplatz-Sharing).
2.5
Attraktiver Arbeitgeber für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch (kostenlosen) Parkraum zu bleiben
2.6
Keine weiteren Grünflächen für Parkraum zu
verwenden
2.7
Aufenthaltsqualität und Funktionalität
effektiv zu kombinieren
3.
Aufenthaltsqualität, Mikroklima Landratsamt
Ziel ist
es, mit der Entsiegelung der Innenflächen (bisherige Parkflächen im Innenhof)
Raum für mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen. Nicht nur mit diesen neuen
entsiegelten Flächen, sondern auch mit den weiteren offenen Flächen am
Landratsamt soll durch die Schaffung von mehr Stadtgrün ein Beitrag zum
Stadtklima erbracht werden.
Mit einer weiteren Maßnahme - nämlich mit
kleingliedrigen Wasserflächen auf dem Areal des Landratsamtes als Teil des
zentralen Stadtraums im Frauenland - soll die Qualität des öffentlichen Raums
verbessert werden. Ergänzt werden könnte das künftig offene Grundstück durch
Räume für Kinder. Insgesamt wird dazu im Rahmen der Städtebauförderung über
eine Quartierlösung eine Bezuschussung angestrebt, um das Landratsamt zu einem
offenen Ort der Begegnungen umzubauen. Barrierefreiheit, Warte- und
Aufenthaltsqualität für den Amtsbesuch und Grünräume für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Pausen, sowie die Bewohner des Quartiers sind ein fester
Bestandteil dessen.
Die Erweiterung der Dienstleistungsbehörde
Landratsamt Würzburg und die Neugestaltung des Grundstückes ist nicht nur für
die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis, für die Mandatsträger, sei es als
Kreisräte, Bürgermeister oder aus den Gemeinden, dringend notwendig, sondern kommt
allen zugute.
Bei einer Erweiterung des Landratsamtes wäre
der Umzug des Jobcenters zurück in die Zeppelinstraße möglich, so dass
erhebliche jährliche Ausgaben für die Miete wegfallen würden und es würden
sich, um nur ein zweites Beispiel zu nennen, die Kosten für den
Sicherheitsdienst reduzieren. Damit könnte mittelfristig ein Teil der zu
erwartenden Baukosten finanziert werden. Die weiteren Vorteile der kurzen und
schnellen Wege an einem Standort und die Schnittstellen zu den weiteren
Fachbereichen erklären sich von selbst.
Die ausführliche Vorstellung der Studie
erfolgt im weiteren Sachvortrag.
Die nächsten Schritte wären die Vorstellung
der Studie im Kreisausschuss zur weiteren Beratung und die Befassung des
Kreistages in seiner Sitzung am 04.12.2020 mit der Entscheidung zur ersten
Umsetzung Herrn Landrat mit der Durchführung eines VgV-Verfahrens zu
beauftragen.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag und die
Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmt den ersten Planungen zu.
Er empfiehlt den Landrat zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage
dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel
einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung in die Finanzplanung
aufzunehmen.
Debatte:
Herr Menig,
Architekturbüro Menig & Partner, stellt anhand einer Präsentation die
Konzeptstudie vor.
Kreisrat Grimm
möchte wissen, welche Überlegungen es zur Integration des Jobcenters gibt.
Landrat Eberth
erwidert, dass der Mietvertrag für das Jobcenter auf 10 Jahre abgeschlossen
wurde und danach gekündigt werden könne. Bei der Planung könne bereits die
Integration des Jobcenters berücksichtigt werden.
Weiterhin berichtet er, dass
die Zusammenlegung des Verwaltungsvollzugs von Veterinäramt und Gesundheitsamt
derzeit geplant werde.
Kreisrat Henneberger
spricht das Thema Optionskommune an und fragt nach, ob das Jobcenter wieder an
die Bundesverwaltung abgegeben werden könne.
Ihm sei wichtig zu prüfen, ob
mit der bestehenden Substanz und mit der Abgabe von Aufgaben der Raumbedarf
besser gelöst werde.
Er schlägt vor das Thema
Gesundheitsamt im Interkommunalen Ausschuss stadt.land.wü anzusprechen.
Vielleicht könne das Gesundheitsamt mit dem Veterinäramt zusammengelegt und an
einen anderen Standort verlegen werden. Die Stadt Würzburg könne sich an den
Kosten beteiligen.
Landrat Eberth
erwähnt, dass eine Verlagerung von Teilen des Amtes bei einem evtl. Neubau ein
Thema bleiben werde. Es gab Diskussionen darüber, ob es Sinne mache nach
Giebelstadt in den Airpark zu ziehen. Ein Landratsamt in der Stadt Würzburg sei
für alle Landkreisbürger zentral gelegen. Er sei überzeugt davon, dass man über
einen Neubau intensiver diskutieren müsse als über alles andere.
Kreisrat Labeille und Kreisrat Hansen würden es begrüßen, wenn in der Tiefgarage teilweise
Schnellladestationen angeboten würden mit der Option später den Rest
auszubauen.
Kreisrat Hansen
findet ein Park + Ride Parkhaus in einem Wohngebiet nicht sinnvoll. Er schlägt
vor den Mitarbeitern kostenlose Bustickets oder ein Dienst-E-Bike zur Verfügung
zu stellen.
Landrat Eberth erwähnt,
dass ein Mobilitätskonzept erstellt werden soll. Das Parkhaus könne auch an die
Stadt Würzburg vermietet werden und von der Stadt bewirtschaftet werden.
Wenn nach der Prüfung aller
Mietoptionen und Gebäude vieles für einen Neubau spreche, müsse erst ein
VgV-Verfahren eingeleitet werden.
Kreisrat Grimm ist
der Meinung das Gremium solle dem VgV-Verfahren zustimmen.
Landrat Eberth teilt
mit, dass heute nicht ins Details gegangen werden muss. Generell muss
entschieden werden ob der Landkreis 20 bis 30 Mio. investieren will. Er gehe
davon aus, dass bis zu einer Fertigstellung eines Baus 5 bis 6 Jahre vergehen.
Kreisrat Götz könne
sich eine Auslagerung der Zulassungsstelle vorstellen.
Landrat Eberth antwortet,
dass dies ebenfalls noch geprüft werde.
Kreisrat Henneberger
erkundigt sich, ob alle anderen Optionen vom Tisch seien, wenn man in das
VgV-Verfahren gehe.
Landrat Eberth
entgegnet, dass dies nicht der Fall sei.
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Infrastruktur nimmt den Sachvortrag und die
Machbarkeitsstudie zustimmend zur Kenntnis und stimmt den ersten Planungen zu.
Er empfiehlt den Landrat zur Durchführung eines VgV Verfahrens auf Grundlage
dieser Studie zu ermächtigen und die dafür notwendigen Haushaltsmittel
einzustellen, sowie Haushaltsmittel für die Umsetzung in die Finanzplanung
aufzunehmen.
Zur weiteren
Veranlassung an ZFB 5, ZFB 1
Zur Kenntnis an ZB,
KrPA