Sitzung: 16.11.2020 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Anlage/n: Präsentation
Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg
Förderungsrichtlinie –
Erstberatungsgutscheine
Förderungsrichtlinie - Abriss und
Entsorgungsmaßnahmen
Förderungsrichtlinie - Aktivierung von
Leerständen und Baulücken
Sachverhalt:
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei
sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur
Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu
begrenzen….. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen
insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“ (Auszug aus § 1a Abs. 2 BauGB).
„Demographischer Wandel“, „Erhalt dörflicher Strukturen und
Identitäten“, „Attraktive und lebendige Ortskerne“, „Flächensparen“, „fehlender
Wohnraum“ und „Gebäudeleerstand“: All diese Begriffe sind eng mit dem Thema
„Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ verknüpft und betreffen sowohl
ländliche als auch urbane Regionen.
Zahlreiche Aktivitäten auf kommunaler Ebene und in den interkommunalen
Allianzen (z. B. Flächenmanagementdatenbanken, kommunale Förderprogramme,
Informationsveranstaltungen) zeigen, dass der Fokus auf Innenentwicklung längst
Teil der Entwicklungsüberlegungen in den politischen Gremien und in den
kommunalen Verwaltungen ist. Es gibt aber auch hier deutliche Unterschiede beim
Stand der Umsetzung oder bei der allgemeinen Wahrnehmung des Handlungsbereichs
Innenentwicklung.
Die Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg setzt an diesem
Punkt an. So sollen die bestehenden Innenentwicklungsaktivitäten in Kooperation
mit den Kommunen, interkommunalen Allianzen sowie den Fachstellen (u. a. Amt
für ländliche Entwicklung, Regierung von Unterfranken, Bayerischer Gemeindetag,
Bayerischer Landkreistag) zusammengeführt und für verschiedene Zielgruppen
aufbereitet werden.
Darüber hinaus sollen durch die Initiierung neuer
Unterstützungsmaßnahmen wie Beratungs- und Förderangebote Anreize zum Bauen und
Sanieren im Bestand geschaffen werden.
Zielsetzung
Mit der Strategie zur Innenentwicklung sollen folgende Ziele angestrebt
werden:
·
Initiierung
bzw. Verstetigung des Themas Innenentwicklung in den Kommunen und
interkommunalen Allianzen
·
Hilfestellung
für die Kommunen/die Allianzen bei baurechtlichen oder bauplanungsrechtlichen
Fragen
·
Beratungsgespräche
mit Bürgerinnen und Bürgern (Schaffung von Dialogstrukturen zum direkten
Austausch und zur Vernetzung)
·
Sensibilisierung
der politischen Akteure und der Bevölkerung für die Bedeutung der
Innenentwicklung im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
·
Schaffung
von Anreizen für das Bauen und Sanieren im (Altort-)Bestand
·
Verringerung
des Flächenverbrauchs (i. S. d. Flächenziels der Staatsregierung von maximal 5
ha/Tag bis 2030)
·
Unterstützung
bei der Erfassung und Vermarktung von Flächenpotenzialen
·
Denkmalpflege:
Bewahrung und Weiterentwicklung unseres baukulturellen Erbes
Um die dargestellten Ziele erfolgreich umsetzen zu können, ist eine enge
Kooperation zwischen den Kommunen, den interkommunalen Allianzen, dem Landkreis
und den Fachstellen eine grundlegende Voraussetzung. Die
Innenentwicklungsstrategie des Landkreises soll hierbei eine koordinierende und
ergänzende Aufgabe wahrnehmen und zusätzliche Synergieeffekte für alle
Beteiligten erzielen.
Alle Kommunen sollen gleichermaßen angesprochen bzw. sensibilisiert
werden, ohne die individuellen Situationen (ländlich, städtisch,
Bevölkerungszu- oder -abnahme) zu vernachlässigen. Gleichzeitig kann eine
nachhaltige Siedlungsentwicklung mit dem Fokus auf die Innenentwicklung nur
gelingen, wenn die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten landkreisweit
gleichermaßen vorrangig angewendet werden.
Die in der Anlage beigefügte „Strategie zur Innenentwicklung im
Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien wurden in enger Abstimmung
vom Geschäftsbereichsleiter 3 (Bauen), den Führungskräften der Fachbereiche
Bauamt Technik, Bauamt Verwaltung und dem Stabstellenfachbereich
Kreisentwicklung erarbeitet. Herr Landrat Eberth war am Prozess beteiligt.
Die künftige Projektleitung und Koordinierung der Maßnahmen soll im
Stabstellenfachbereich Kreisentwicklung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien zu verabschieden. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt werden.
Debatte:
Herr Dröse, Fachbereichsleiter Kreisentwicklung und Beteiligungsmanagement,
erläutert anhand einer Präsentation den Sachverhalt.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den Förderrichtlinien
Umweltverträglichkeits- und Kreislaufwirtschaftsaspekten aufzunehmen. Eine enge
Abstimmung und Begleitung durch den Geschäftsbereich 5 (Umweltamt) hat hierbei
zu erfolgen.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag die „Strategie zur Innenentwicklung im Landkreis Würzburg“ und die drei Förderrichtlinien zu verabschieden. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Kreishaushalt 2021ff bereitgestellt werden.
Zur weiteren
Veranlassung an SFB 4, ZFB 1, GB 5
Zur Kenntnis an S,
ZB, KrPA