Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anlage/n:         Luftbild

 

 

Sachverhalt:

 

Herr Hart, Fachbereichsleiter Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde, schildert mit Hilfe eines Luftbildes den Sachverhalt.

 

Bei der Planung zur Erneuerung des Deckenbaus auf der B 19 wurde unter anderem die Kreuzung Klingholz untersucht.

 

Die Befahrbarkeit bzw. Begreifbarkeit und vor allem die Verkehrssicherheit bezüglich der von Ihnen genannten Einmündung des Flurweges ist eingeschränkt.

 

Insbesondere die Fahrbeziehung aus dem Flurweg in das Gewerbegebiet erfüllt die notwendigen Bedingungen nicht.

 

Auch die Querungen der Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle sind nicht mehr notwendig und sollten künftig ausschließlich an der Kreuzung B19/St 2295 erfolgen, da hier eine sichere Querung über die B 19, mittels Lichtsignalanlage, geschaffen wird.

 

Ebenso ist die verkehrssichere Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen über den signalisierten Knoten B 19 bei Albertshausen, wie auch über die Unterführung der  B 19 bei Essfeld ohne große Umwege vorhanden und die direkte Erschließung über die Flurwegeinmündung an der hochbelasteten B 19 entbehrlich.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit nach § 45 Abs. 1 StVO ist daher beabsichtigt, die Flurwegeinmündung zurückzubauen.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorhanden sind beendet Landrat Eberth den öffentlichen Teil der Sitzung um 12:10 Uhr und stellt die Nichtöffentlichkeit her und übergibt den Vorsitz an stellv. Landrätin Haupt-Kreutzer.

 


Zur weiteren Veranlassung an FB 16 a

 

Zur Kenntnis an GB 1