Sitzung: 21.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Anlage/n: Luftbild
Sachverhalt:
Herr Hart, Fachbereichsleiter Straßenverkehrs- und Zulassungsbehörde, schildert
mit Hilfe eines Luftbildes den Sachverhalt.
Bei der Planung zur Erneuerung des Deckenbaus auf der B 19 wurde unter
anderem die Kreuzung Klingholz untersucht.
Die Befahrbarkeit bzw. Begreifbarkeit und vor allem die
Verkehrssicherheit bezüglich der von Ihnen genannten Einmündung des
Flurweges ist eingeschränkt.
Insbesondere die Fahrbeziehung aus dem Flurweg in das Gewerbegebiet
erfüllt die notwendigen Bedingungen nicht.
Auch die Querungen der Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle sind
nicht mehr notwendig und sollten künftig ausschließlich an der Kreuzung B19/St
2295 erfolgen, da hier eine sichere Querung über die B 19, mittels Lichtsignalanlage,
geschaffen wird.
Ebenso ist die verkehrssichere Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen
Flächen über den signalisierten Knoten B 19 bei Albertshausen, wie auch über
die Unterführung der B 19 bei Essfeld ohne große Umwege vorhanden und die
direkte Erschließung über die Flurwegeinmündung an der hochbelasteten B 19
entbehrlich.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit nach § 45 Abs. 1 StVO ist daher
beabsichtigt, die Flurwegeinmündung zurückzubauen.
Nachdem keine
weiteren Wortmeldungen vorhanden sind beendet Landrat Eberth den öffentlichen Teil der Sitzung um 12:10 Uhr und
stellt die Nichtöffentlichkeit her und übergibt den Vorsitz an stellv.
Landrätin Haupt-Kreutzer.
Zur weiteren
Veranlassung an FB 16 a
Zur Kenntnis an GB 1