Sitzung: 21.09.2020 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Landrat Eberth informiert darüber, dass eine erneute Überprüfung der Stimmzettel der Kreistagswahl zu
einem anderen Ergebnis geführt habe als bei den Gemeinden vor Ort.
Des Weiteren muss
nach Auffassung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt die Gemeindewahl im Markt
Eisenheim wiederholt werden.
Frau Löffler, Geschäftsbereichsleiterin Kommunale
Sicherheit und Verbraucherschutz, schildert den juristischen Hintergrund.
Kreistagswahl
Am 15.03.2020 fand
die Kommunalwahl, u.a. mit der Wahl des Kreistages statt. Am 16.03.2020 wurde
vom Ministerpräsidenten in Bayern der Katastrophenfall aufgrund von Corona
ausgerufen.
In der Regel findet
gleich nach der Wahl eine Prüfung durch das Landratsamt statt. Durch die
personelle und räumliche Situation, bedingt durch den Katastrophenfall, fand
keine inhaltliche Prüfung, sondern ausschließlich eine auf Vollständigkeit
statt. Das Ergebnis wurde an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet.
Anfang Juni forderte
die Regierung zu einer inhaltlichen Prüfung schriftlich auf. D.h. die
beschlussmäßig behandelten Stimmzettel der Gemeinden mussten stichprobenartig
bzw. komplett geprüft werden.
Dieser Aufforderung
ist die Verwaltung nachgekommen und hat Anfang Juli eine Prüfung durchgeführt.
Dabei wurden 42 beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als fehlerhaft gewertet.
In der Folge wurden 2035 Stimmen zusätzlich als gültig gewertet.
Diese Zahl wurde auf
die verschiedenen Personen und verschiedene Parteien verteilt.
Es waren die
klassischen Punkte, die dazu geführt haben, dass 42 Stimmzettel anders gewertet
wurden. So wurden Stimmzettel als ungültig gesehen, obwohl genau 70 Stimmen
vergeben wurden, bei der Zählung kam man auf 71.Oder Stimmzettel wurden als
gültig gewertet obwohl die Gesamtstimmenzahl überschritten war. Aber auch
Stimmzettel mit mehreren Listenkreuzen wurden ungültig gewertet, obwohl noch
Einzelstimmen vorhanden waren. Einzelstimmen werden vor Listenkreuz gewertet.
Die Regierung von
Unterfranken hat mit Bescheid vom 13.08.2020 dieses Ergebnis entsprechend
berichtigt und parallel zum Landratsamt den betroffenen Personen das Ergebnis
mitgeteilt.
Es kam zu keiner
Änderung der Sitzverteilung, jedoch in der Besetzung des Kreistages. Herr
Weidner, ursprünglich als letztes gewähltes Kreistagsmitglied im Kreistag hatte
vorher eine Stimme mehr als Herr Hellmuth und das Verhältnis hat sich gedreht.
Herr Weidner hat nun 28.672 Stimmen und Herr Hellmuth 28.683 Stimmen.
Frau Löffler hält
noch fest, dass alle bisher gefassten Beschlüsse, sowohl im Kreistag als auch
im Kreisausschuss rechtskräftig bleiben.
Gemeinderatswahl Markt Eisenheim
Gemeinden müssen
nach der Wahl dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Unterlagen zur
Prüfung vorlegen.
Bei der Prüfung sind
mehrere Fehler aufgefallen. Der gravierendste Fehler war die fehlenden
Unterstützungsunterschriften auf der Nominierungsliste der Freien
Wählergemeinschaft Eisenheim. Für die Wahl im Markt Eisenheim ist die
Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld zuständig.
Im Gemeinde- und
Landkreiswahlgesetz, aber auch in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ist zu
lesen, dass jeder Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname, Vorname und
Anschrift von 10 Wahlberechtigten unterschrieben sein muss. Durch diese
Unterschriften wird das Einverständnis der Unterzeichner zu dem Wahlvorschlag
bekundet und eine Mindestunterstützung dokumentiert.
Dieser ungültige
Wahlvorschlag führt automatisch zu einer anderen Sitzverteilung.
Die fehlenden
Unterschriften machen einen Wahlvorschlag ungültig. Eine Ungültigkeitserklärung
hätte eine Nachwahl zur Folge.
Die
Heilungsmöglichkeiten wären im Verfahren mit bestimmten Fristen bis zur
Entscheidung des Beschwerdeausschlusses bei der Regierung von Unterfranken
möglich gewesen. Diese Fristen waren alle verstrichen, weil der Mangel nicht
erkannt wurde.
Ein weiterer Fehler
war die Berufung des Wahlleiters, weil er parallel die Aufstellungsversammlung
der FWG geleitet hat und auch Stellvertreter beauftragte. Dieser Fehler alleine
hätte allerdings nicht zur Ungültigkeit geführt.
Es gab verschiedene
Gespräche mit Beteiligten. Momentan läuft noch eine Anhörungsfrist für die
Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinderatsmitglieder und den
Listennachfolgern.
Es gingen verschiedenen
Stellungnahmen bei der Rechtsaufsicht ein. Bekannt sei auch, dass eine
Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet sei, von der ebenfalls eine Stellungnahme
erwartet wird.
Je nachdem was
vorgebracht wird, wird es von Seiten der Rechtsaufsicht eine Ungültigkeitserklärung
geben mit der Folge, dass ein neuer Wahltermin festgesetzt wird für die
Nachwahl.
Findet eine Wahl
innerhalb eines Jahres, also bis zum 15.03.2021 statt, ist es eine sog.
Nachwahl. Sollte dies nicht möglich sein, findet danach eine Neuwahl statt.
Bei einer Nachwahl
ändert sich für die anderen Parteien nichts, diese würde nur die FWG betreffen.
Für den Markt
Eisenheim gilt, dass die gefassten Beschlüsse wirksam sind.
Zur weiteren
Veranlassung an GB 1
Zur Kenntnis an SFB 2