Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Landrat Eberth informiert darüber, dass eine erneute Überprüfung der Stimmzettel der Kreistagswahl zu einem anderen Ergebnis geführt habe als bei den Gemeinden vor Ort.

 

Des Weiteren muss nach Auffassung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt die Gemeindewahl im Markt Eisenheim wiederholt werden.

 

Frau Löffler, Geschäftsbereichsleiterin Kommunale Sicherheit und Verbraucherschutz, schildert den juristischen Hintergrund.

 

 

Kreistagswahl

 

Am 15.03.2020 fand die Kommunalwahl, u.a. mit der Wahl des Kreistages statt. Am 16.03.2020 wurde vom Ministerpräsidenten in Bayern der Katastrophenfall aufgrund von Corona ausgerufen.

 

In der Regel findet gleich nach der Wahl eine Prüfung durch das Landratsamt statt. Durch die personelle und räumliche Situation, bedingt durch den Katastrophenfall, fand keine inhaltliche Prüfung, sondern ausschließlich eine auf Vollständigkeit statt. Das Ergebnis wurde an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet.

 

Anfang Juni forderte die Regierung zu einer inhaltlichen Prüfung schriftlich auf. D.h. die beschlussmäßig behandelten Stimmzettel der Gemeinden mussten stichprobenartig bzw. komplett geprüft werden.

 

Dieser Aufforderung ist die Verwaltung nachgekommen und hat Anfang Juli eine Prüfung durchgeführt. Dabei wurden 42 beschlussmäßig behandelte Stimmzettel als fehlerhaft gewertet. In der Folge wurden 2035 Stimmen zusätzlich als gültig gewertet.

 

Diese Zahl wurde auf die verschiedenen Personen und verschiedene Parteien verteilt.

 

Es waren die klassischen Punkte, die dazu geführt haben, dass 42 Stimmzettel anders gewertet wurden. So wurden Stimmzettel als ungültig gesehen, obwohl genau 70 Stimmen vergeben wurden, bei der Zählung kam man auf 71.Oder Stimmzettel wurden als gültig gewertet obwohl die Gesamtstimmenzahl überschritten war. Aber auch Stimmzettel mit mehreren Listenkreuzen wurden ungültig gewertet, obwohl noch Einzelstimmen vorhanden waren. Einzelstimmen werden vor Listenkreuz gewertet.

 

Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 13.08.2020 dieses Ergebnis entsprechend berichtigt und parallel zum Landratsamt den betroffenen Personen das Ergebnis mitgeteilt.

 

Es kam zu keiner Änderung der Sitzverteilung, jedoch in der Besetzung des Kreistages. Herr Weidner, ursprünglich als letztes gewähltes Kreistagsmitglied im Kreistag hatte vorher eine Stimme mehr als Herr Hellmuth und das Verhältnis hat sich gedreht. Herr Weidner hat nun 28.672 Stimmen und Herr Hellmuth 28.683 Stimmen.

 

Frau Löffler hält noch fest, dass alle bisher gefassten Beschlüsse, sowohl im Kreistag als auch im Kreisausschuss rechtskräftig bleiben.

 

 

Gemeinderatswahl Markt Eisenheim

 

Gemeinden müssen nach der Wahl dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Unterlagen zur Prüfung vorlegen.

 

Bei der Prüfung sind mehrere Fehler aufgefallen. Der gravierendste Fehler war die fehlenden Unterstützungsunterschriften auf der Nominierungsliste der Freien Wählergemeinschaft Eisenheim. Für die Wahl im Markt Eisenheim ist die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld zuständig.

 

Im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, aber auch in der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ist zu lesen, dass jeder Wahlvorschlag unter Angabe von Familienname, Vorname und Anschrift von 10 Wahlberechtigten unterschrieben sein muss. Durch diese Unterschriften wird das Einverständnis der Unterzeichner zu dem Wahlvorschlag bekundet und eine Mindestunterstützung dokumentiert.

 

Dieser ungültige Wahlvorschlag führt automatisch zu einer anderen Sitzverteilung.

 

Die fehlenden Unterschriften machen einen Wahlvorschlag ungültig. Eine Ungültigkeitserklärung hätte eine Nachwahl zur Folge.

 

Die Heilungsmöglichkeiten wären im Verfahren mit bestimmten Fristen bis zur Entscheidung des Beschwerdeausschlusses bei der Regierung von Unterfranken möglich gewesen. Diese Fristen waren alle verstrichen, weil der Mangel nicht erkannt wurde.

 

Ein weiterer Fehler war die Berufung des Wahlleiters, weil er parallel die Aufstellungsversammlung der FWG geleitet hat und auch Stellvertreter beauftragte. Dieser Fehler alleine hätte allerdings nicht zur Ungültigkeit geführt.

 

Es gab verschiedene Gespräche mit Beteiligten. Momentan läuft noch eine Anhörungsfrist für die Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft, die Gemeinderatsmitglieder und den Listennachfolgern.

 

Es gingen verschiedenen Stellungnahmen bei der Rechtsaufsicht ein. Bekannt sei auch, dass eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet sei, von der ebenfalls eine Stellungnahme erwartet wird.

 

Je nachdem was vorgebracht wird, wird es von Seiten der Rechtsaufsicht eine Ungültigkeitserklärung geben mit der Folge, dass ein neuer Wahltermin festgesetzt wird für die Nachwahl.

 

Findet eine Wahl innerhalb eines Jahres, also bis zum 15.03.2021 statt, ist es eine sog. Nachwahl. Sollte dies nicht möglich sein, findet danach eine Neuwahl statt.

 

Bei einer Nachwahl ändert sich für die anderen Parteien nichts, diese würde nur die FWG betreffen.

 

Für den Markt Eisenheim gilt, dass die gefassten Beschlüsse wirksam sind.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 1

 

Zur Kenntnis an SFB 2