Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern stellt den Geschäftsbereich 5 – Umweltamt – mit seinen Fachbereichen 51 (Naturschutz und Landschaftspflege), den Fachbereich 52 (Wasserrecht inkl. Bodenschutz) und den Fachbereich 53 (Immissionsschutz und Abfallrecht) anhand einer Power-Point-Präsentation vor.

 

 

Debatte:

 

Kreisrat Wild spricht das Thema Grundwasserentnahmen im Würzburger Norden an. Er äußert sich, dass dies ein Thema sei, das nicht nur bei den Landwirten, sondern auch in der Bevölkerung heiß diskutiert werde. Er weist darauf hin, dass viele alte Wasserrechte auslaufen, die jungen Landwirte keine Wasserrechte erhalten und andere Landwirte dagegen jedoch Sonderrechte haben. Er vertritt die Auffassung, dass sich der Umweltausschuss intensiv damit befassen müsse. Es müsse dringend eine Lösung gefunden werden.

 

Landrat Eberth äußert sich, dass die Veränderung der Niederschlagsstrukturen nicht nur den Würzburger Norden betreffe, sondern auch den Süden und den Westen und den damit einhergehenden Anbau von Sonderkulturen sowie die Bewässerung. Er spricht das Thema Grundwassermodell an, das schon seit Jahren diskutiert werde. Er weist darauf hin, dass es sich um eine staatliche Aufgabe handele in Verbindung mit dem Wasserwirtschaftsamt. Deshalb können die Gemeinden auch nur als Träger öffentlicher Belange ihre Meinung dazu äußern. Wichtig sei in diesem Zusammenhang, dass hier politisch Einfluss genommen werde und ein gewisser Druck an höherer Stelle und auf die Regierung aufbaut werden müsse.

 

Kreisrat Stolzenberger pflichtet Landrat Eberth bei, dass ein gewisser Druck ausgeübt werden müsse. Er teilt mit, dass es mittlerweile viele Landwirte gerade im Würzburger Norden gebe, die auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung Gutachten von Büros erstellen lassen, allerdings sei die Resonanz gerade von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes sehr zurückhaltend. Er betont, dass es auch teilweise um die Existenz der Betriebe und um Arbeitsplätze in der Region gehe, daher müsse von allen Seiten her Druck gemacht werden.

 

Kreisrat Rettner bekräftigt die Aussage der beiden Vorredner. Er äußert sich, dass der Gemüsebau erhalten werden solle, jedoch müsse klar sein, dass die Grundwasserentnahme deutlich reduziert werde und daher zunehmend auf Oberflächenwasser ausgerichtet werde. Hierfür seien jedoch entsprechende Konzepte notwendig, die eine gemeinschaftliche Wassernutzung möglich machen.

 

Kreisrat Hock schließt sich den Vorrednern an. Das Thema Wasser sei ein großes Streitthema. Prinzipiell sei die Entscheidung der betroffenen Gemeinden Hausen, Oberpleichfeld und Unterpleichfeld was die pauschale Verlängerung angehe richtig, dennoch sei es dringend notwendig, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um eine Lösung zu finden. Dies sei sowohl für die Bürger (Trinkwasser), das Grundwasser als auch für die Landwirte (Bewässerung) wichtig, da es sonst zu einem enormen Strukturwandel kommen kann.

 

Landrat Eberth weist darauf hin, dass bereits seit Jahren intensive Gespräche geführt worden seien. Was tatsächlich fehle, sei die wissenschaftliche Begleitung des Grundwassermodells über neue Bewässerungsformen.

 

Kreisrat Rettner fragt nach, welche Rolle die landwirtschaftliche Lehranstalt in Veitshöchheim habe. Seines Wissens nach, mache diese für den Weinbau viele solche Projekte, daher sollen diese mit „ins Boot“ geholt werden.

 

Kreisrätin Wild weist darauf hin, dass die LWG mit ihrer Außenstelle in Bamberg bereits mit dabei sei.

 

 

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern führt weiter aus zum Thema Immissionsschutzrecht und Abfallrecht.

 

Kreisrätin Hecht spricht die Immission der Luftreinhaltung an, die sowohl Stadt und Landkreis miteinander verbinden. Sie spricht gezielt die C.C. Schlackelagerung im neuen Hafen an und die damit einhergehenden Staubverwehungen, die auch die benachbarten Gemeinden betreffen.

 

Geschäftsbereichsleiterin Hellstern teilt mit, dass der Landkreis die anlagenbezogenen Luftverunreinigungen überwache und kontrolliere. Die allgemeinen Luftreinhaltepläne

die z.B. auch den Verkehr berücksichtigen, machen die Gemeinden und die Stadt selbst in Zusammenarbeit mit der Regierung von Unterfranken. Hier sei das Landratsamt nicht involviert. Was die angesprochene Schlackelagerung angehe, so sei hier die Stadt Würzburg zuständig. Die Gemeinde habe dann lediglich die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Planungen zu berücksichtigen, dass es zu Luftverunreinigungen kommen kann.

 


Zur weiteren Veranlassung an GB 5

 

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